Mutation Electronicparc Holding AG, Wil (SG) Statutenänderung; Zweck neu: Beteiligungen; Cash-Pooling möglich
Mutation Electronicparc Holding AG, Wil (SG)
Mutation Electronicparc Holding AG, Wil (SG) Electronicparc Holding AG, in Wil (SG), CHE-101.151.286, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 48 vom 09.03.2022, Publ. 1005423274). Statutenänderung: 15.07.2026. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Beteiligungen, insbesondere im Bereich von Produktionsunternehmen der Elektronikindustrie, die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere im Bereich von Management und des Controlling gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Finanzierung von verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern sowie andere Gesellschaften finanzieren. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich
Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Die Umschreibung der mit Beschluss der Generalversammlung vom 29.06.2001 eingeführten Bestimmung über das bedingte Kapital wurde mit Beschluss der Generalversammlung vom 23.05.2003 geändert. [Nachtrag betreffend bedingte Kapitalerhöhung des publizierten TR-Eintrags Nr.1699 vom 05.07.2001 (Einführung) und des im SHAB Nr. 1018932 vom 04.06.2003 publizierten TR-Eintrags Nr.1527 vom 28.05.2006 (Änderung).]