Matthias Ammann Zahlungsbefehl Wattwil; Verzugszins 4.000%
Zahlungsbefehl Matthias Ammann
Zahlungsbefehl Matthias Ammann Schuldner Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Kanton St.Gallen CHE-114.965.275 Steueramt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001214 vom 24.04.2026 Forderungen CHF 885.30 nebst Zins zu 4.000 % seit 24.04.2026 Direkte Bundessteuer 2024 CHF 11.55 Verzugszins bis 23.04.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Direkte Bundessteuer 2024 Verzugszins bis 23.04.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Kanton St.Gallen CHE-114.965.275 Steueramt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001214 vom 24.04.2026 Forderungen CHF 885.30 nebst Zins zu 4.000 % seit 24.04.2026 Direkte Bundessteuer 2024 CHF 11.55 Verzugszins bis 23.04.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Direkte Bundessteuer 2024 Verzugszins bis 23.04.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil