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title: "Mikołaj Witkowski, vorläufige Konkursanzeige, Wil SG; Konkurs eröffnet am 04.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:58:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.608/publikation/"
topics:
  - name: "justice"
    identifier: "medtop:20000119"
locations:
  - "Wil"
  - "Switzerland"
  - "Poland"
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Mikołaj Witkowski, vorläufige Konkursanzeige, Wil SG; Konkurs eröffnet am 04.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Mikołaj Witkowski, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Mikołaj Witkowski, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Mikołaj Witkowski, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Polen Geburtsdatum: 03.11.1978 Todesdatum: 14.06.2026 Wohnhaft gewesen: Toggenburgerstrasse 76a 9500 Wil SG mit Aufenthalt im Pflegezentrum Bauma, Sonnenhaldenstrasse 9, 8494 Bauma Datum der Konkurseröffnung: 04.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Mikołaj Witkowski, ausgeschlagene Erbschaft Staatsbürgerschaft: Polen Geburtsdatum: 03.11.1978 Todesdatum: 14.06.2026 Wohnhaft gewesen: Toggenburgerstrasse 76a 9500 Wil SG mit Aufenthalt im Pflegezentrum Bauma, Sonnenhaldenstrasse 9, 8494 Bauma Datum der Konkurseröffnung: 04.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.