Constance Arndt antwortet auf Stadtratsanfrage zur Radverkehrsmarkierung Bürgerschachtstraße, Zwickau; Keine zeitnahe Markierung vorgesehen.
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Herrn Stadtrat Christian Siegel
Oberbürgermeisterin
Es schreibt Ihnen: Constance Arndt Sitz: Hauptmarkt 1 Telefon: 0375 831800 Telefax: 0375 831818 Email: oberbuergermeisterin@zwickau.de*
Ihre Nachricht vom : Geschäftszeichen: AF/144/2026 (bitte bei Antwort angeben)
Zwickau, 03.08.2026
Nach der erfolgten Instandsetzung der Bürgerschachtstraße sind auch die Fahrradstreifen wieder aufgebracht worden. Leider nur auf dem erneuerten Abschnitt. Zwischen Reuterweg bis Erzgebirgische Straße/Am Fuchsgraben fehlt die Markierung weiterhin. Mit dem plötzlichen Ende an einer Bushaltestelle kommt es täglich zu gefährlichen Situationen in Richtung Planitz, bei denen Fahrradfahrer abgedrängt und zwischen den fahrenden und parkenden Fahrzeugen „eingeklemmt“ werden. Da die Bürgerschachtstraße ist der kürzeste Verbindungsweg zwischen Planitz und dem Hauptbahnhof ist, sollte diese Verbindung auch für den Radverkehr sicher sein. Deshalb meine Anfrage: Ist es möglich den fehlenden Radstreifen auf der rechten Seite in Richtung Planitz zeitnah aufzubringen?
Sehr geehrter Herr Stadtrat Siegel,
Ihre Anfrage aus der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2026 möchte ich nachfolgend beantworten.
Grundsätzliches Ziel der Stadtverwaltung ist es, eine durchgängige Radverkehrsverbindung auf der Bürgerschachtstraße zwischen der Reichenbacher Straße und der Planitzer Straße herzustellen. Dieses Ziel wurde auch im Zusammenhang mit der geplanten grundhaften Erneuerung der Bürgerschachtstraße verfolgt.
Wie Ihnen bekannt ist, konnte diese grundhafte Erneuerung mit einer Neuordnung des Straßenquerschnitts aus finanziellen Gründen jedoch nicht umgesetzt werden. Stattdessen wurde zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit – insbesondere auch für den Radverkehr – lediglich die Fahrbahndecke im Abschnitt zwischen der Reichenbacher Straße und dem Reuterweg erneuert.
Der bauliche Zustand des Abschnitts zwischen dem Reuterweg und der Planitzer Straße ist derzeit noch vertretbar, jedoch ist auch dieser mittelfristig instand zu setzen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Radverkehrsanlage durchgehend zu markieren.
Der betreffende Straßenabschnitt ist derzeit aufgrund seines baulichen Zustands sowie der Lärmentwicklung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert. Rein formal besteht damit keine Verpflichtung zur Einrichtung einer separaten
Radverkehrsanlage. Darüber hinaus zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass bei einem breiteren Straßenquerschnitt – wie er durch den Wegfall der Längsparkstände und die Markierung von Radfahrstreifen bzw. Angebotsstreifen entstehen würde – die zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig nicht eingehalten wird.
Aus diesem Grund soll vorerst von einer entsprechenden Markierung abgesehen werden. Unabhängig davon wird das Thema nochmals in der Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation beraten.
Sollten sich im Rahmen dieser Beratungen neue Erkenntnisse ergeben, werden Sie hierüber unverzüglich informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Constance Arndt