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title: "Constance Arndt antwortet auf Stadtratsanfrage zur Radverkehrsmarkierung Bürgerschachtstraße, Zwickau; Keine zeitnahe Markierung vorgesehen."
sdDatePublished: "2026-08-06T12:57:00Z"
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  - name: "road transport"
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  - name: "traffic"
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  - "Zwickau"
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Constance Arndt antwortet auf Stadtratsanfrage zur Radverkehrsmarkierung Bürgerschachtstraße, Zwickau; Keine zeitnahe Markierung vorgesehen.

Stadtverwaltung Zwickau ∙ Hauptmarkt 1 ∙ 08056 Zwickau ∙ Telefon: 0375 83-0 ∙ Fax: 0375 83-8383 ∙ www.zwickau.de*
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Stadtverwaltung Zwickau ∙ Postfach 20 09 33 ∙ 08009 Zwickau

Herrn Stadtrat
Christian Siegel

Oberbürgermeisterin

Es schreibt Ihnen: Constance Arndt
Sitz: Hauptmarkt 1
Telefon: 0375 831800
Telefax: 0375 831818
Email: oberbuergermeisterin@zwickau.de*

Ihre Nachricht vom :
Geschäftszeichen: AF/144/2026
(bitte bei Antwort angeben)

Zwickau, 03.08.2026

Nach der erfolgten Instandsetzung der Bürgerschachtstraße sind auch die Fahrradstreifen
wieder aufgebracht worden. Leider nur auf dem erneuerten Abschnitt. Zwischen Reuterweg
bis Erzgebirgische Straße/Am Fuchsgraben fehlt die Markierung weiterhin. Mit dem
plötzlichen Ende an einer Bushaltestelle kommt es täglich zu gefährlichen Situationen in
Richtung Planitz, bei denen Fahrradfahrer abgedrängt und zwischen den fahrenden und
parkenden Fahrzeugen „eingeklemmt“ werden.
Da die Bürgerschachtstraße ist der kürzeste Verbindungsweg zwischen Planitz und dem
Hauptbahnhof ist, sollte diese Verbindung auch für den Radverkehr sicher sein.
Deshalb meine Anfrage:
Ist es möglich den fehlenden Radstreifen auf der rechten Seite in Richtung Planitz zeitnah
aufzubringen?

Sehr geehrter Herr Stadtrat Siegel,

Ihre Anfrage aus der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2026 möchte ich nachfolgend
beantworten.

Grundsätzliches
Ziel
der Stadtverwaltung
ist
es,
eine
durchgängige
Radverkehrsverbindung auf der Bürgerschachtstraße zwischen der Reichenbacher Straße
und der Planitzer Straße herzustellen. Dieses Ziel wurde auch im Zusammenhang mit
der geplanten grundhaften Erneuerung der Bürgerschachtstraße verfolgt.

Wie Ihnen bekannt ist, konnte diese grundhafte Erneuerung mit einer Neuordnung des
Straßenquerschnitts aus finanziellen Gründen jedoch nicht umgesetzt werden. Stattdessen
wurde zur
Aufrechterhaltung
der Verkehrssicherheit
–
insbesondere auch
für
den
Radverkehr – lediglich die Fahrbahndecke im Abschnitt zwischen der Reichenbacher Straße
und dem Reuterweg erneuert.

Der bauliche Zustand des Abschnitts zwischen dem Reuterweg und der Planitzer
Straße ist derzeit noch vertretbar, jedoch ist auch dieser mittelfristig instand zu setzen.
In diesem
Zusammenhang
ist vorgesehen, die
Radverkehrsanlage
durchgehend zu
markieren.

Der betreffende Straßenabschnitt ist derzeit aufgrund seines baulichen Zustands sowie der
Lärmentwicklung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschildert.
Rein formal besteht
damit
keine Verpflichtung
zur
Einrichtung
einer
separaten

Radverkehrsanlage. Darüber hinaus zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass bei einem
breiteren Straßenquerschnitt – wie er durch den Wegfall der Längsparkstände und die
Markierung von
Radfahrstreifen
bzw.
Angebotsstreifen
entstehen würde
–
die
zulässige Höchstgeschwindigkeit häufig nicht eingehalten wird.

Aus diesem Grund soll vorerst von einer entsprechenden Markierung abgesehen werden.
Unabhängig davon wird das Thema nochmals in der Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation
beraten.

Sollten sich im Rahmen dieser Beratungen neue Erkenntnisse ergeben, werden Sie hierüber
unverzüglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Constance Arndt