Stadtverwaltung fügt Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung allen Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Stadt hinzu; keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.

Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?

Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das vorliegende Vorhaben nicht erforderlich. Es handelt sich hierbei um die Förderung von sozialen Selbsthilfegruppen. Diese Förderung berührt keine grundlegenden strategischen Planungen der Stadt oder Belange von gesamtstädtischer, struktureller Bedeutung. Zudem erfolgt die Mittelvergabe nach festgelegten, transparenten Förderrichtlinien, sodass kein Ermessensspielraum vorliegt, der im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgewogen werden müsste.