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title: "Stadtverwaltung fügt Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung allen Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Stadt hinzu; keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:09:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1105492\u0026type=do"
topics:
  - name: "social services"
    identifier: "medtop:20000820"
locations:
  - "Köln"
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Stadtverwaltung fügt Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung allen Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Stadt hinzu; keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.

Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?
-
Sonstiges
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das vorliegende Vorhaben nicht erforderlich. Es handelt sich hierbei
um die Förderung von sozialen Selbsthilfegruppen. Diese Förderung berührt keine grundlegenden
strategischen Planungen der Stadt oder Belange von gesamtstädtischer, struktureller Bedeutung. Zudem
erfolgt die Mittelvergabe nach festgelegten, transparenten Förderrichtlinien, sodass kein
Ermessensspielraum vorliegt, der im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung abgewogen werden
müsste.