Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant
Mitteilung
Dezernat, Dienststelle VI/630/2
Vorlagen-Nummer
1884/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 Am 04.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Löve- nich (Flur, Flurstück, Nenner: Lövenich 50, 2501) einen Vorbescheidsantrag gemäß § 77 BauO NRW für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit gefördertem Wohnungsbau.
Das Vorhaben ist auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Verwaltung hält das Vorhaben planungsrechtlich für zulässig. Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m². Die Bezirksvertretung ist entsprechend § 2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) der Stadt Köln zu informieren.
Die Lage des Grundstückes und die Lage des vorhandenen Baukörpers sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen