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title: "Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:09:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1107592\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "residential real estate"
    identifier: "medtop:20001368"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
locations:
  - "Köln"
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Bauaufsichtsamt erteilt Vorbescheid für Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Lövenich; Planungsrechtlich zulässig; geförderter Wohnungsbau geplant

Mitteilung

Dezernat, Dienststelle
VI/630/2

Vorlagen-Nummer

1884/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem
Grundstück Heckgasse 7
 Am 04.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Heckgasse 7 in Köln-Löve-
nich (Flur, Flurstück, Nenner: Lövenich 50, 2501) einen Vorbescheidsantrag gemäß
§ 77 BauO NRW für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit gefördertem Wohnungsbau.

Das Vorhaben ist auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Die Verwaltung hält das Vorhaben planungsrechtlich für zulässig.
Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m².
Die Bezirksvertretung ist entsprechend § 2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO)
der Stadt Köln zu informieren.

Die Lage des Grundstückes und die Lage des vorhandenen Baukörpers sind dem beigefügten
Lageplan zu entnehmen