Verwaltung überlässt Jugendzentrum Rheinstein den nördlichen Teil des Kita-Außengeländes Rheinsteinstraße 4, Köln; unbefristeter Nutzungsvertrag bereits geschlossen
Stellungnahme
Dezernat, Dienststelle V/562
Vorlagen-Nummer
1540/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026
Stellungnahme zur Nutzung von Kita-Freifläche durch das Jugendzentrum Rheinsteinstraße In der Sitzung vom 27. April 2026 haben die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD sowie die Einzelvertreterinnen von Volt und Die Linke Folgendes beschlossen:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendzentrum Rheinstein den über das Außentor zu- gänglichen nördlichen Teil des Außengeländes zur dauerhaften Nutzung zu überlassen, um eine Gestaltung und Nutzung nach den Bedürfnissen der Jugendlichen zu ermöglichen. Die Verwaltung möge der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das hier thematisierte Außengelände gehört zu einer aktuell leerstehenden Kindertagesstätte in der Rheinsteinstraße 4 in 50968 Köln. Langfristig kann das Gebäude wieder für die Nutzung und den Betrieb einer Kindertagesstätte eingesetzt werden. Entsprechend der Rückmeldung seitens des Amts für Kinder, Jugend und Familie liegt der Flächenbedarf eines Außengelän- des bei einer neuen Einrichtung mit drei Gruppen bei 860 Quadratmetern. Da das aktuelle Au- ßengelände diese Anforderungen nicht erfüllt, würde eine Teilung des Geländes der weiteren geplanten Nutzung des Objektes in Gänze entgegenstehen.
Als Kompromisslösung wurde mit dem Jugendzentrum Rheinstein in der Rheinsteinstraße 4a , s50968 Köln bereits über das gesamte Außengelände ein unbefristeter Nutzungsvertrag ge- schlossen, sodass dieses das Gelände am Nachmittag für seine Zwecke nutzen kann. Inso- weit ist der Wunsch der Bezirksvertretung bereits umgesetzt.
Die Überlassung zur Nutzung ist nach wie vor, trotz der derzeitigen angespannten Haushalts- lage, unentgeltlich. Sofern eine Gestaltung des Außengeländes durch das Jugendzentrum er- folgen soll, müssten zunächst die im städtischen Eigentum stehenden Spielgerüste auf dem Gelände fachmännisch abgebaut und eingelagert werden. Dies wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Neben der eingeschränkten Weiternutzung des Gebäudes spricht auch dies ge- gen eine dauerhafte Teilung des Außengeländes.