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title: "Verwaltung überlässt Jugendzentrum Rheinstein den nördlichen Teil des Kita-Außengeländes Rheinsteinstraße 4, Köln; unbefristeter Nutzungsvertrag bereits geschlossen"
sdDatePublished: "2026-08-06T14:16:00Z"
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  - "Köln"
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Verwaltung überlässt Jugendzentrum Rheinstein den nördlichen Teil des Kita-Außengeländes Rheinsteinstraße 4, Köln; unbefristeter Nutzungsvertrag bereits geschlossen

Stellungnahme

Dezernat, Dienststelle
V/562

Vorlagen-Nummer

1540/2026
Stellungnahme zu einem Antrag
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
21.09.2026

Stellungnahme zur Nutzung von Kita-Freifläche durch das Jugendzentrum
Rheinsteinstraße
In der Sitzung vom 27. April 2026 haben die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und
SPD sowie die Einzelvertreterinnen von Volt und Die Linke Folgendes beschlossen:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Jugendzentrum Rheinstein den über das Außentor zu-
gänglichen nördlichen Teil des Außengeländes zur dauerhaften Nutzung zu überlassen, um
eine Gestaltung und Nutzung nach den Bedürfnissen der Jugendlichen zu ermöglichen. Die
Verwaltung möge der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Umsetzungsvorschlag vorlegen.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Das hier thematisierte Außengelände gehört zu einer aktuell leerstehenden Kindertagesstätte
in der Rheinsteinstraße 4 in 50968 Köln. Langfristig kann das Gebäude wieder für die Nutzung
und den Betrieb einer Kindertagesstätte eingesetzt werden. Entsprechend der Rückmeldung
seitens des Amts für Kinder, Jugend und Familie liegt der Flächenbedarf eines Außengelän-
des bei einer neuen Einrichtung mit drei Gruppen bei 860 Quadratmetern. Da das aktuelle Au-
ßengelände diese Anforderungen nicht erfüllt, würde eine Teilung des Geländes der weiteren
geplanten Nutzung des Objektes in Gänze entgegenstehen.

Als Kompromisslösung wurde mit dem Jugendzentrum Rheinstein in der Rheinsteinstraße 4a ,
s50968 Köln bereits über das gesamte Außengelände ein unbefristeter Nutzungsvertrag ge-
schlossen, sodass dieses das Gelände am Nachmittag für seine Zwecke nutzen kann. Inso-
weit ist der Wunsch der Bezirksvertretung bereits umgesetzt.

Die Überlassung zur Nutzung ist nach wie vor, trotz der derzeitigen angespannten Haushalts-
lage, unentgeltlich. Sofern eine Gestaltung des Außengeländes durch das Jugendzentrum er-
folgen soll, müssten zunächst die im städtischen Eigentum stehenden Spielgerüste auf dem
Gelände fachmännisch abgebaut und eingelagert werden. Dies wäre mit erheblichen Kosten
verbunden. Neben der eingeschränkten Weiternutzung des Gebäudes spricht auch dies ge-
gen eine dauerhafte Teilung des Außengeländes.