---
title: "Stadt Köln beantwortet BYOD/GYOD-Programm an Kölner Schulen; Apple-Geräte via Jamf K-12 im MDM"
sdDatePublished: "2026-08-06T14:16:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1101023\u0026type=do"
topics:
  - name: "education"
    identifier: "medtop:05000000"
locations:
  - "Köln"
---


Stadt Köln beantwortet BYOD/GYOD-Programm an Kölner Schulen; Apple-Geräte via Jamf K-12 im MDM

Beantwortung

Dezernat, Dienststelle
IV/40/405

Vorlagen-Nummer 06.08.2026

1802/2026
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung
21.09.2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (AN/0920/2026)der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen, CDU, SPD, Die Linke, Volt, FDP/KSG vom 10.06.2026 betreffend "GYOD/ BYOD
Programm an Kölner Schulen"
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE, Volt und FDP/KSG bitten die
Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 Zu 1) Wie unterstützt die Verwaltung die Kölner Schulen bei der Beschaffung, Bereit-
stellung, Verwaltung und Wartung digitaler Geräte für den Einsatz im Unterricht?

Der Schulträger Stadt Köln ist gem. § 79 SchulG NRW verpflichtet, (…) eine am allgemeinen
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen. Dies umfasst auch die Ausstattung der Schulen mit Hard- und Software sowie Netz-
werktechnik.
Die Hardwareausstattung stellt zum einen die vereinbarte Versorgung von Schüler*innen mit
den benötigten Endgerätetypen wie Tablets und in Ausnahmefällen Notebooks sicher. Zum
anderen umfasst die Hardwareausstattung die technische Ausstattung der Unterrichtsräume
mit PCs, Präsentationsmedien (Beamer, interaktive Whiteboards/Displays, Tablethalterungen
und Dokumentenkameras etc.) zur Darstellung von digitalen Inhalten für eine größere Perso-
nengruppe, z. B. einen Klassenverband, sowie die Drucktechnik zum Fixieren von Ergebnis-
sen.

Bei der Ausstattung von mobilen Endgeräten wird generell ein Mengengerüst angestrebt, dass
sich rechnerisch einer 2:1 Ausstattung (2 Schüler*innen je mobilem Endgerät) annähert und
die schulindividuelle Schwerpunktsetzung auf Basis der schuleigenen Medienkonzepte er-
laubt. Eine 1:1 Ausstattung der Kölner Schullandschaft ist wünschenswert, jedoch mit den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht möglich. Sollten Schulen ein pädagogisches
Konzept verfolgen, das eine 1:1 Ausstattungsquote vorsieht, kann diese nach dem Prinzip
„bring your own device“ (BYOD) oder „Get your own device“ (GYOD) erreicht werden.

Der Betrieb und Support der pädagogischen Informationstechnologie an Schulen wird durch
die Netcologne ITS im Auftrag des Schulträgers wahrgenommen.

Zu 2) Wie wird die Möglichkeit von BYOD (Bring your own device) dabei einbezogen?

Grundsätzlich können an allen Kölner Schulen Endgeräte jedes Herstellers mit verschiedenen
Betriebssystemen genutzt werden. In den Informatik- und Klassenräumen werden mit wenigen
Ausnahmen PCs und Notebooks mit dem Windows Betriebssystem genutzt.

2

Im Rahmen von Bring-your own-device (BYOD) können Schüler*innen ihre privaten Endge-
räte mitbringen und mit einem personalisierten Passwort mit dem WLAN der Schule verbin-
den. Bei BYOD ist es völlig unerheblich um welches Endgerät mit welchem Betriebssystem es
sich handelt. Dies kann ein Notebook, Laptop oder eben Tablet jedes Herstellers sein.

Bei Get-your-own device (GYOD) geht es darum, private Endgeräte der Schüler*innen in das
Mobile Device Management des Schulträgers über ein zentrales Beschaffungsverfahren ein-
zubringen. Im Rahmen des Konzepts zu (GYOD) an Kölner Schulen kommen derzeit aus-
schließlich Tablets des Herstellers Apple zum Einsatz. Dies ist vor allem durch organisatori-
sche und technische Rahmenbedingungen begründet. Die Einbindung in ein MDM (Mobile
Device Management) bietet daneben viele Vorteile (bspw. zentrales Lizenzmanagement, Ein-
sparungen beim Einkauf von Apps durch Nutzung des VPP (Volume Purchase Program),
Diebstahlschutz durch Sperrung und Ortung, pädagogische Organisation des Unterrichts).
GYOD ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass die Lehrkräfte das Endgerät der Schü-
ler*innen im Unterrichtsgeschehen steuern und lenken können, da es sich in einem gemanag-
ten und gesicherten Netz befindet.
Das zugrunde liegende technische Netzkonzept wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich an
Kölner Schulen umgesetzt und basiert auf einer einheitlichen Geräteplattform. Diese Standar-
disierung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen stabilen, sicheren, performanten, über-
wachten und wirtschaftlichen Betrieb.

Zu 3) Das verwendete Device Management Tool Jamf kann nur Produkte von Apple ver-
walten. Sind der Stadtverwaltung andere MDM-Programme bekannt (z.B. Relution), die
die freie Wahl beim Einsatz von Endgeräten, unabhängig von Hersteller, Typ & Be-
triebssystem ermöglichen?

Der Stadtverwaltung sind nahezu alle gängigen Managementlösungen für den Betrieb und die
Verwaltung von Endgeräten wie Panels, stationären PCs und mobilen Endgeräten wie Note-
books oder iPads bekannt. Zum Managen der Geräte werden bereits seit Jahren unterschied-
liche Lösungen eingesetzt.
Jamf K-12 wird ausschließlich für die Apple Geräte eingesetzt und liefert dabei die umfäng-
lichsten Konfigurationsmöglichkeiten.
Nach dem Start mit Jamf Pro im Jahr 2014 wurde seinerzeit auf Grund von Anforderungen der
Lehrenden auf die Lösung von ZuluDesk gewechselt. Diese Lösung wurde von Jamf als Jamf
School übernommen.
Die heutige Jamf Lösung bietet mit der Teacher App für Lehrende hilfreiche Funktionalitäten
für die Unterrichtsvorbereitung und Durchführung. Die App ermöglicht es Lehrkräften bei-
spielsweise die Schüler-iPads per Knopfdruck für den Unterricht zu präparieren. Ebenso wer-
den Apple spezifische Besonderheiten im Multiuser-Kontext der Shared iPads abgebildet. So
können sich Schüler*innen mit ihren Namen und Logins auf jedem vorhandenen iPad anmel-
den und sind nicht an einzelne Geräte gebunden.

Zu 4) Wie lange laufen die Lizenzen bei JamF und ist danach ein Wechsel zu einem an-
deren MDM geplant?

Jamf wird bereits seit Jahren im Rahmen des sog. Providervertrags durch den für den Betrieb
und Support der pädagogischen Infrastruktur in den Schulen beauftragten Dienstleister Net-
Cologne ITS bereitgestellt. Die Beauftragung ist an den aktuellen Vertrag bis Anfang 2028 ge-
koppelt. Die Lizenzform Jamf K12 wird seit dem 01.01.2026 eingesetzt.
Jamf in der Lizenzform K12 bietet ein deutlich erhöhtes Schutz- und Sicherheitsniveau ggüb.
der Lizenzform Jamf School. Mit der Jamf K12 Lizenz erfolgt der (Jugend-) Schutz auf den
Endgeräten und unabhängig vom genutzten Netzzugang.
Ein Wechsel zu einem alternativen MDM ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowohl unter wirt-
schaftlichen wie auch unter den dargestellten inhaltlichen Gesichtspunkten, nicht geplant.

Zu 5) Wie wird (ggf. auch über den Digitalpakt 2.0) sichergestellt, dass Schüler*innen,
deren Eltern keine Geräte besitzen und auch keine anschaffen können, uneinge-
schränkt am Unterricht teilnehmen können?

Zum aktuellen Zeitpunkt (Juli 2026) liegt die Durchführungsrichtlinie zum Digitalpakt 2.0 noch

3

nicht vor, so dass zu dessen Umsetzung keine seriösen Aussagen getroffen werden können.

Der Schulträger Stadt Köln fördert Bildungsgerechtigkeit und unterstützt einkommensschwache
Familien, am digitalen Lernen zu partizipieren.

Wenn Schulen GYOD praktizieren möchten, ist daher immer zu ermitteln, wie viele Schüler*in-
nen betroffen sind, die kein eigenes Endgerät erwerben oder finanzieren können.

Folgende Kriterien sind zur Ermittlung der Bedürftigkeit heranzuziehen. Familien, die
• Leistungen für Bildung und Teilhabe gem. §§ 28 und 29 SGB II erhalten,
• Köln Pass berechtigt sind oder
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Im Austausch zwischen dem Schulträger und der Schule wird dann eine individuelle Lösung für
die Schüler*innen erarbeitet. Einige Schulen haben Fördervereine, die sich hier einbringen. An
anderen Schulen können einzelne Endgeräte als Dauerleihgabe aus dem allgemeinen Gerä-
tepool der Schule herausgelöst werden. Sollte dies nicht möglich sein, prüft der Schulträger, ob
er weitere Endgeräte zur Verfügung stellen kann. Hier ist dann eine Finanzierung aus Förder-
geldern oder dem städtischen Haushalt möglich.

Gez. Voigtsberger