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title: "Die Linke.-Fraktion, Anfrage zur Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung auf Förderungen im Dezernat V Köln; Mögliche Kündigungen von Mitarbeitenden"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:10:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1107676\u0026type=do"
topics:
  - name: "public finance"
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  - name: "social services"
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  - name: "healthcare policy"
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  - "Köln"
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Die Linke.-Fraktion, Anfrage zur Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung auf Förderungen im Dezernat V Köln; Mögliche Kündigungen von Mitarbeitenden

Antrag/Anfrage DieLinke

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln

An den Oberbürgermeister
Torsten Burmester

An die Vorsitzende des Ausschusses
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und
Senioren
Dilan Yazicioglu

Rathaus, Spanischer Bau
 50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841
E-Mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.08.2026
AN/1246/2026
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium
Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
17.09.2026

Auswirkung der Bewirtschaftungsverfügung für die Förderungen im Dezernat V?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,

die Ratsfraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren zu setzen.
Die Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2026 erlegt der Auszahlung von
Förderungen an Dritte Restriktionen auf. Sowohl erstmalige Förderungen wie auch die Fortsetzung
von Förderungen werden einer Prüfung unterzogen.
Die finanzielle Ausstattung von Projekten, Vereinen und Verbänden, die Fördermittel der Stadt
Köln erhalten, sind häufig gering. Eine Reduzierung der finanziellen Förderung oder bereits eine
verzögerte Auszahlung, die nicht ausgeglichen werden kann, kann bereits dazu führen, dass
Mitarbeitenden gekündigt werden muss. Bereits geleitete Aufbauarbeit, die zukünftige Tätigkeit
und sogar die Existenz der Projekte, Vereine und Verbände kann dadurch gefährdet sein.
Für viele Fördermittelempfänger hängt zudem das Einwerben von Drittmitteln von der städtischen
Förderung ab, denn diese erfüllt häufig die Rolle notwendiger Eigenmittel. Hierdurch multipliziert
sich der negative Effekt einer Reduzierung städtischer Mittel.
In diesem Zusammenhang bittet Die Linke um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Auswirkungen hat die Bewirtschaftungsverfügung für die Förderungen im Dezernat
für Soziales, Gesundheit und Wohnen?
Wir bitten um eine Darstellung mit Angabe der Fördermittelempfänger und
Fördermittelhöhe im Einzelfall darüber,
a. welche Förderungen verzögert oder mit einer Unterbrechung ausgezahlt wurden
und wie groß diese Zeiträume waren,
b. welche Auszahlungen von Förderungen noch ausstehen und wann sie vermutlich
ausgezahlt werden,
c. welche Förderungen reduziert ausgezahlt wurden und wie hoch die Reduktion ist,
d. welche Förderungen ohne Verzögerung in voller Höhe ausgezahlt wurden.
2. Wie hoch ist insgesamt die im Haushaltsplan vorgesehene bzw. (voraussichtlich)
tatsächliche Fördersumme, die durch das Dezernat V in 2026 ausgezahlt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Gez.
Dr. Günter Bell
Fraktionsgeschäftsführer