Bürgerhäuser/Bürgerzentren Zielvereinbarungen 2026 Köln; Strukturelles Defizit bleibt bestehen

Mitteilung

Dezernat, Dienststelle V/506

Vorlagen-Nummer 05.08.2026

2151/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026

Zielvereinbarungen 2026 Bürgerhäuser/Bürgerzentren (Zusammenfassung) Die vorliegenden Zielvereinbarungen der städtischen Einrichtungen  Bürgerhaus Stollwerck  Bürgerzentrum Deutz  Bürgerzentrum Chorweiler  Bürgerhaus Kalk

sowie der Einrichtungen in freier Trägerschaft  Bürgerzentrum Alte Feuerwache  Bürgerzentrum Quäker Nachbarschaftsheim  Bürgerschaftshaus Bocklemünd  Bürgerzentrum Ehrenfeld  Bürgerzentrum Nippes  Bürgerzentrum Engelshof  Bürgerzentrum Finkenberg  Bürgerzentrum Vingst  Bürgerhaus MüZe  Kulturbunker

für das Jahr 2026 wurden auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Haushalts 2025/2026 erarbeitet. Die jeweilige Ausgangslage wurde bei der Beschreibung der Ziele und Leistungen für die Bür- gerhäuser/Bürgerzentren zur Grundlage der Zielvereinbarung gemacht. Seitens der Einrich- tungen und der Fachverwaltung wurde besonderer Wert daraufgelegt, dass die genannten Wirkungsbereiche, Handlungsfelder und bedachten Zielgruppen den Bedarfslagen des Sozial- raumes/Bezirkes entsprechen. Die Zielvereinbarungen wurden von den Beiräten der Bürgerhäuser/Bürgerzentren in den Bei- ratssitzungen besprochen und ohne Beanstandungen akzeptiert. Die Bezirksvertretungen, in deren Stadtbezirk die Einrichtungen ihren Sitz haben, haben die jeweilige Zielvereinbarung zur Kenntnis erhalten.

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Finanzen Der für die städtischen Bürgerhäuser/Bürgerzentren im Teilergebnisplan 0507 Betrieb, Unter- haltung und Förderung der Bürgerhäuser/Bürgerzentren vorhandene Budgetrahmen wurde aufgrund der pauschalen Reduzierung von einzelnen Kostenarten deutlich verringert. Die pau- schale Reduzierung beruht auf der Rückkehr zur restriktiven Bewirtschaftung des städtischen Haushalts (Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025). Die städtischen Betriebskostenzuschüsse des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren an die Träger freier Einrichtungen wurden zum Haushalt 2025/2026 erhöht und berücksichtigen ei- nen Ausgleich für gestiegene Personal- und Energiekosten. Städtische Häuser Einnahmen Einrichtung Plan-Wert 2025 Ist- Wert 2025 Plan-Wert 2026 Bürgerhaus Stoll- werck 501.969 € 669.882 € 501.969 € Bürgerzentrum Deutz 29.532 € 28.507 € 29.532 € Bürgerzentrum Chorweiler 273.504 € 510.077 € 273.504 € Bürgerhaus Kalk 209.560 € 177.665 € 209.560 €

Städtische Häuser Ausgaben Aufgrund der o. g. Bewirtschaftungsverfügung hat sich das Ausgabebudget gegenüber dem ursprünglichen Plan für das laufende Jahr 2026 verringert. Einrichtung Plan-Wert 2025 Ist- Wert 2025 Plan-Wert 2026 Plan-Werte 2026 neu Bürgerhaus Stoll- werck 508.502 € 557.998 € 496.319 € 431.311 € Bürgerzentrum Deutz 108.855 € 123.353 € 125.181 € 94.908 € Bürgerzentrum Chorweiler 380.475 € 429.857 € 367.431 € 313.317 € Bürgerhaus Kalk 357.557 € 357.755 € 341.455 € 291.595 €

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Häuser in freier Trägerschaft Einrichtung Betriebskostenzu- schuss 2025 Betriebskostenzu- schuss 2026 Bürgerzentrum Alte Feuerwache 718.040 € 738.552 € Bürgerzentrum Quäker Nachbar- schaftsheim 404.460 € 416.198 € Bürgerschaftshaus Bocklemünd 548.400 € 564.450 € Bürgerzentrum Ehrenfeld 490.340 € 504.785 € Bürgerzentrum Nippes 418.950 € 431.200 € Bürgerzentrum Engelshof 210.067 € 216.179 € Bürgerzentrum Finkenberg 157.537 € 162.152 € Bürgerzentrum Vingst 23.768 € 24.596 € Bürgerhaus MüZe 222.940 € 229.580 € Kulturbunker 151.050 € 155.550 €

Die sehr gute und wertvolle Arbeit der Bürgerhäuser/Bürgerzentren braucht ein solides Funda- ment und darf über den nicht auskömmlichen jährlichen Betriebskostenzuschuss hinaus nicht von temporären strukturerhaltenden Maßnahmen abhängen. Von den politischen Gremien wurde daher eine Optimierung der Finanzierungssystematik zur Stärkung der Bürgerhäu- ser/Bürgerzentren gefordert und war der Startschuss für die Finanzierungssystematik der Häuser. Mit Begleitung einer externen Unternehmensberatung wurde im Jahr 2023 ein Pro- zess zur Finanzierungssystematik der Bürgerhäuser/Bürgerzentren entwickelt. Im Ergebnis wurde ein strukturelles Defizit festgestellt, welches weiterhin Bestand hat. Die Dyna- misierung des Betriebskostenzuschusses für die zehn freien Träger im Doppelhaushalt 2025/26 hat dazu geführt, dass sich das Defizit an dieser Stelle nicht weiter verstärkt hat. Die Erarbeitung der Finanzierungssystematik benennt die Mindeststandards der Arbeit in den 14 Bürgerzentren Kölns und hinterlegt diese mit den notwendigen Finanzmitteln. Nur mit einem aus- kömmlichen Budget kann die tägliche Arbeit gewährleistet werden. Gleichzeitig mindert ein solides Fundament die Gefahr einer extremen finanziellen Schieflage bei unvorhersehbaren Ereignissen (Pandemien, Sanierungen, Energiekostenexplosionen etc.). Ebenso wird ersichtlich, wo personelle Ressourcen fehlen, um den vom Rat formulierten Auftrag vollumfänglich gerecht zu werden. Am 29.02.2024 wurde der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer Prä- sentation zur Situation der Bürgerhäuser/Bürgerzentren über den Ablauf und das Ergebnis des Fi- nanzierungsprozesses und den höheren Zuschussbedarf informiert (Link: Situation der Kölner Bür- gerhäuser/Bürgerzentren). In der Folge dieses Prozesses haben die Bürgerhäuser/Bürgerzentren ihre Kosten- und Einnah- mestruktur optimiert. Die Möglichkeiten zur Steigerung der Eigenmittel wurden durch die Kölner Elf

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umgesetzt, so dass im Durchschnitt aller Häuser in freier Trägerschaft der Betriebskostenzu- schuss mittlerweile nur noch 40 % des Budgets ausmacht. Die in den letzten Jahren aus verschie- denen Gründen gestiegenen und weiter steigenden Kosten werden mit etwa 60% von den Häu- sern über andere Finanzmittel erwirtschaftet. Die Eigenmittel setzen sich im Wesentlichen aus Ein- nahmen anderer Geschäftsbereiche, Vermietungen, Projektmitteln, Teilnehmendenbeiträge sowie Mitgliedsbeiträgen und Spenden zusammen. In den letzten Jahren haben die Häuser sowohl in freier Trägerschaft als auch in städtischer Trä- gerschaft ihre Preise für Nutzungen, Vermietungen und Teilnahme deutlich erhöht. Zu beachten sind hierbei auch die finanziellen Möglichkeiten der Nutzerinnen, Mieterinnen und Teilnehmen- den. Diese sind sicherlich von Sozialraum zu Sozialraum unterschiedlich, jedoch kommen auch Menschen der oft zitierten Mittelschicht an ihre finanziellen Grenzen. Zusätzlich beinhalten die Rahmenverträge die Vorgabe, Räumlichkeiten preisgünstig an Vereine, Selbsthilfegruppen und Initiativen aus dem Viertel zur Verfügung zu stellen. Diesen Spagat zwischen „Steigerung der Ein- nahmen“ und „sozialverträgliche Bereitstellung von Räumlichkeiten“ leisten die Einrichtungen täg- lich. Eine noch höhere Steigerung von Einnahmen würde zudem zu einer „Gentrifizierung“ der Häuser führen. Das Potenzial dieser Finanzoptimierung ist erschöpft. Auch die Akquise von Fördergeldern und Projektmitteln ist ausgereizt. Diese Finanzmittel sind häufig zweckgebunden. Sie stehen für die Basisarbeit und bestehende Angebote nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist der Markt der Fördergelder und Projektmittel vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen zunehmend umkämpft.

Bauliche Instandhaltung In den letzten 1,5 Jahren wurden rund 2 Mio. Euro in die bauliche Unterhaltung des Bürger- hauses MüZe zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung investiert. Hierbei handelt es sich um sicherheitsrelevante Maßnahmen wie die Erneuerung von Fluchtwegen an den aktuellen Stand der Technik, die Erneuerung der Sicherheitstechnik in Form einer neuen Brandmelde- anlage und der Sicherheitsbeleuchtung sowie die Erneuerung der Elektrik. Mit einer Fertigstel- lung der Arbeiten wird Ende Oktober 2026 gerechnet. Die Interimsträgerschaft von InterKultur e. V. für das Bürgerhause MüZe ist seit dem 01.01.2020 befristet und wurde zuletzt mit Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 08.12.2025 bis zum 31.12.2026 verlängert (3084/2025). Die Verwaltung bereitet derzeit das Interessenbekundungsverfahren für eine langfristige Trägerschaft vor.

Energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz und des Bürgerzentrums Quäker Nachbarschaftsheim einschließlich Kindertagesstätte Die energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3,51 Mio. Euro wird durch das Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF- Programm NRW 2021-2027) sowie dem Fonds für ei- nen gerechten Übergang (ANBest-EU) mit insgesamt 2.186.143,89 Euro (80% der förderfähi- gen Kosten) gefördert. Der Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 10.04.2025 bis 09.07.2028. Die energetische Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheimes (Bürgerzentrum mit ange- schlossener Kindertagesstätte) mit Kosten von rund 6 Mio. Euro wird durch das Land Nord- rhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF- Programm 2021-2027) sowie dem Fonds für einen gerechten Übergang (ANBest-EU) mit ins-

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gesamt 4.778.637,44 Euro (80% der förderfähigen Kosten) gefördert. Der Bewilligungszeit- raum umfasst den Zeitraum vom 01.02.2026 bis 30.04.2029. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen umfassen jeweils die Sanierung der Gebäudehülle (Dächer, Fassade, Fenster und die technische Gebäudeausrüstung). Alle Maßnahmen wer- den unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit, nachwachsender Rohstoffe und Herstel- lungsenergie der Baustoffe umgesetzt.

Wirkung Die Bürgerhäuser/Bürgerzentren wurden im Jahr 2025 rund 1,3 Millionen Mal besucht. Dieser und ähnliche Jahreswerte werden bereits seit vielen Jahren erreicht. Um die Zielerreichung und die beabsichtigte Wirkung der angebotenen Leistungen und Ange- bote sichtbar zu machen, wird die Anzahl der Besuche pro Kalenderjahr als Ergebniskennzahl erfasst. Über die Inanspruchnahme wird indirekt auch die Passgenauigkeit der Angebote ab- gebildet. Darüber hinaus wird ab 2026 gezielt die Zufriedenheit der Besucher*innen sowie die Einfluss- nahme auf die persönliche Lebenssituation mit Hilfe eines gemeinsamen Fragebogens der Kölner Elf (Zusammenschluss der Bürgerhäuser/Bürgerzentren) erfragt. Die Auswertungen bilden ebenfalls einen wichtigen Indikator für die Wirksamkeit und Passgenauigkeit der Ange- bote.

Fazit Die Häuser der Kölner Elf sind grundlegende Säulen der urbanen Kölner Stadtgesellschaft. Um den weitreichenden sozialen Herausforderungen im Zusammenleben von über einer Milli- onen Menschen zu begegnen, bedarf es freier, gemeinschaftlicher, niedrigschwelliger Räume für alle Kölner*innen, unabhängig von Milieu, Alter, Kultur, Religion, Geschlechtsidentität u.a.. Die Kölner Elf sind in dieser Funktion einzigartig im urbanen Stadtbild, weil sie sich an der Le- bens- und Alltagssituation aller Menschen, unabhängig von Alter, Biografie, kulturellem oder religiösem Hintergrund, Milieu oder persönlichen Interessen, orientieren und an anderer Stelle wegfallende Angebote flexibel und dynamisch kompensieren können. Die Weiterentwicklung der Angebote ist dabei stets an den dynamischen Bedarfen des umgebenden Sozialraums ausgerichtet. Gez. Dr. Rau Anlagen: 14 Anlage 1: Zielvereinbarung Bürgerhaus Stollwerck Anlage 2: Zielvereinbarung Bürgerzentrum Deutz Anlage 3: Zielvereinbarung Bürgerzentrum Chorweiler Anlage 4: Zielvereinbarung Bürgerhaus Kalk Anlage 5: Zielvereinbarung Bürgerzentrum Alte Feuerwache Anlage 6: Zielvereinbarung Bürgerzentrum Quäker Nachbarschaftsheim Anlage 7: Zielvereinbarung Bürgerschaftshaus Bocklemünd

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Anlage 8: Zielvereinbarung Bürgerzentrum Ehrenfeld Anlage 9: Zielvereinbarung Bürgerzentrum Nippes Anlage 10: Zielvereinbarung Bürgerzentrum