Bauaufsichtsamt Köln-Rondorf Bauantrag für 5-Geschossiges Wohngebäude mit 100 Wohneinheiten und Großgarage Rhöndorfer Str.4, Köln-Rondorf; Zulässigkeit gemäß §34 BauGB bestätigt
Mitteilung
Dezernat, Dienststelle VI/630/2
Vorlagen-Nummer
2212/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Bauvoranfrage (Bebauungsgenehmigung) für ein Gebäude zur Wohnungsnutzung und Großgarage; hier: 5-geschossiges Wohngebäude mit 100 Einheiten und Großgarage Am 30.03.2026 erhielt das Bauaufsichtsamt zu dem Grundstück Rhöndorfer Str.4 in Köln-Rondorf einen Bauantrag gemäß § 65 BauO NRW für die Errichtung eines 5-ge- schossigen Wohngebäudes mit 100 Wohneinheiten, sowie die Errichtung einer Groß- garage mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche.
Das Vorhaben ist auf Grundlage des § 34 Abs.1 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Verwaltung hält das Vorhaben für zulässig. Das Baugrundstück hat eine Fläche von über 3.000 m². Die Bezirksvertretung ist entsprechend § 2 Abs.3 Nr.6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) der Stadt Köln zu informieren.
Die Lage des Grundstücks und die Lage der geplanten Baukörper sind dem beigefüg- ten Außenanlageplan zu entnehmen. Zur weiteren Information sind Ansichtszeichnun- gen, Schnittzeichnungen und Grundrisszeichnungen beigefügt.
Hinweis: Das Grundstück 4/24 (Rhöndorfer Str. 6) beabsichtigt ebenfalls eine per- spektivische Wohnbebauung.