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title: "Amt für Bildung, Soziales und Sport Elternbeiträge für städtische Horte; Staffelung nach Kindzahl ab 01.09.2026 gültig"
sdDatePublished: "2026-08-06T12:58:00Z"
source: "https://www.ravensburg.de/rv-wAssets/pdf/bildung-betreuung/Entgeldordnung-Elternbeitraege-Schulkindbetreuung-Horte-Ravensburg-ab-SJ-2026-27_Landesempfehlung.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
  - name: "child care"
    identifier: "medtop:20001317"
  - name: "public housing"
    identifier: "medtop:20001290"
locations:
  - "Ravensburg"
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Amt für Bildung, Soziales und Sport Elternbeiträge für städtische Horte; Staffelung nach Kindzahl ab 01.09.2026 gültig

Vorlage mit Logo rechter Rand 25 mm

Amt für Bildung, Soziales
und Sport

Elternbeiträge

für die
städtischen Horte

gültig ab

01.09.2026

Seite 2
Betreuungs- und Essenbeiträge
ab 1.9.2026

Betreuungsart/ Zeit
Standorte
Familie
mit 1
Kind
Familie
mit 2
Kindern
Familie
mit 3
Kindern
Familie
ab 4
Kindern

Hortbetreuung (Schüler ab 6 Jahren)

Beitrag pro Monat
Frühbetreuung

Frühbetreuung - FB 7,5 WS (7 Uhr bis 2. Schulstunde)
alle
45,00 €
35,00 €
24,00 €
8,00 €
Grundmodule

Grundmodul 1 - 10 WS (12 Uhr bis 14 Uhr)
alle außer WEST
60,50 €
47,00 €
32,00 €
10,50 €
Grundmodul 2 - 25 WS (12 Uhr bis 17 Uhr)
KUP, NW, WEIS
151,00 €
117,50 €
80,00 €
26,50 €
Grundmodul 3 - 22,5 WS (12 Uhr bis 16:30 Uhr)
CHR, OE, OZ
135,50 €
105,50 €
72,00 €
24,00 €
Grundmodul 4 - 20 WS (Mo bis Do 12 Uhr bis 16:30
Uhr, Fr 12 Uhr bis 14 Uhr)
SCH
120,50 €
94,00 €
64,00 €
21,50 €
Grundmodul 5 - 14,5 WS (Mo, Di, Do 15:30 Uhr
bis 17 Uhr, Mi und Fr 12 Uhr bis 17 Uhr)
WEST
87,50 €
68,00 €
46,50 €
15,50 €

Essenbeitrag

Beitrag pro Monat
Essenbeitrag 3 Tage
alle
56,00 €
56,00 €
56,00 €
56,00 €
Essenbeitrag 4 Tage
alle
77,00 €
77,00 €
77,00 €
77,00 €
Essenbeitrag 5 Tage
alle
98,00 €
98,00 €
98,00 €
98,00 €
Essenbeitrag Ferien

Beitrag pro Tag
Essenbeitrag Ferien pro Tag
alle
6,00 €
6,00 €
6,00 €
6,00 €

Ferienmodule

Beitrag pro Monat
Ferienmodul Hortkinder 1, 7:30 Uhr bis 14 Uhr,
zzgl. Essen
alle außer WEST
31,00 €
24,00 €
16,50 €
5,50 €
Ferienmodul Hortkinder 2, 7:30 Uhr bis 16 Uhr,
zzgl. Essen
alle
37,00 €
28,50 €
19,50 €
6,50 €
Ferienmodul GT 1 (Ganztagsgrundschüler GS West-
stadt), 7:30 Uhr bis 14 Uhr, zzgl. Essen
WEST
42,00 €
33,00 €
22,50 €
7,50 €
Ferienmodul GT 2 (Ganztagsgrundschüler GS West-
stadt), 7:30 Uhr bis 16 Uhr, zzgl. Essen
WEST
54,50 €
42,50 €
29,00 €
9,50 €
Abkürzungen:
FB: Frühbetreuung, WS: Wochenstunden
KUP: Kuppelnau, NW: Neuwiesen, WEST: Weststadt, WEIS: Weißenau, OE: Obereschach, OZ: Oberzell, SCH: Schmalegg
CHR: St. Christina

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1. Allgemeines

•
Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrich-
tung und ist deshalb auch während der Ferien (Ausnahme Monat August), bei vo-
rübergehenden Schließungen (s. Benutzungsordnung § 4, Abs. 5), bei längerem
Fehlen des Kindes und bis zu einer Wirksamkeit einer Kündigung zu zahlen.
•
Die Entgelte werden monatlich für 11 Monate erhoben (außer Essen für Ferienbe-
treuung).
•
Bei der Berechnung der Essenkosten für die Schulwochen wurde 1 kostenfreies Mit-
tagessen pro Monat einkalkuliert. Damit sind einzelne Fehltage abgedeckt. Eine
Rückerstattung kommt daher nur in Ausnahmefällen bei besonders langer Abwesen-
heit nach Vorlage eines ärztl. Attests in Betracht.
•
Für das Mittagessen in den Ferien werden pro Tag der Teilnahme zusätzlich 6 Euro
erhoben. Die Kosten werden jeweils im Vormonat des Ferienabschnitts entspre-
chend der Teilnahmeabfrage bei den Eltern im Vorfeld berechnet und eingezogen.
Eine Rückerstattung erfolgt nur im Krankheitsfall nach Vorlage eines ärztlichen At-
tests.
•
Das Entgelt ist am 1. des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Be-
ginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung
der Betreuung durch Schulferien und schulfreie Tage, durch Krankheit oder durch
das Fernbleiben des Kindes.

2. Staffelung

•
Die Elternbeiträge sind nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der
Familie, die im gleichen Haushalt leben, d. h. dieselbe Meldeadresse (Hauptwohn-
sitz) haben, gestaffelt.
•
Auf Antrag und Vorlage eines Nachweises können Kinder berücksichtigt werden,
die nicht dieselbe Meldeadresse haben, wenn der Antragsteller auch für diese Kinder
Kindergeld erhält. Zählkinder, für die kein Kindergeld bezogen wird, können nicht be-
rücksichtigt werden.
•
Der niedrigere Beitragssatz bei der Geburt eines weiteren Kindes gilt ab dem Monat
(einschließlich) in dem der Träger davon Kenntnis erlangt. Voraussetzung ist aller-
dings die Vorlage der Geburtsurkunde spätestens im darauffolgenden Monat. Wird
die Geburtsurkunde erst später vorgelegt, gilt der niedrigere Beitrag erst ab dem Mo-
nat, indem die Geburtsurkunde vorgelegt wird, zum 1. des Monats.

Beispiel 1
Das Geschwisterkind kommt am 15. Februar auf die Welt. Insgesamt hat die Familie jetzt 2
kindergeldberechtigte Kinder, die im selben Haushalt leben. Die Eltern geben in der Einrich-
tung am 17. Februar Bescheid und legen am 2. März die Geburtsurkunde vor.
Der niedrigere Beitrag gilt somit ab 1. Februar rückwirkend.

Beispiel 2
Das Geschwisterkind kommt am 15. Februar auf die Welt. Die Eltern geben in der Einrich-
tung am 17. Februar Bescheid. Die Geburtsurkunde wird erst am 10. April vorgelegt. Der
niedrigere Beitragssatz gilt somit ab 1. April.

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Beispiel 3
Zwei Elternteile haben jeweils 1 kindergeldberechtigtes Kind, die Eltern sind nicht verheiratet
(Familie ohne Trauschein) und haben auch keine gemeinsamen Kinder. Die Elternteile leben
gemeinsam mit beiden Kindern mit Hauptwohnsitz in derselben Wohnung.
Hier gilt, dass alle Kinder bei der Staffelung berücksichtigt werden, da eine gemeinsame
Meldeadresse der Kinder und dem jeweiligen Elternteil mit Hauptwohnsitz vorliegt und diese
unter 18 Jahre alt sind.

Beispiel 4
Zwei Elternteile, nicht verheiratet, haben jeweils 1 kindergeldberechtigtes Kind. Das Kind
des männlichen Elternteils lebt hingegen bei der Mutter, hat somit eine andere Melde-
adresse (Hauptwohnsitz) wie der Vater. Hier gilt, dass das Kind, nicht bei der Staffelung be-
rücksichtigt wird.