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title: "Planungsverband Region Ingolstadt Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10); Zweites Beteiligungsverfahren ab 15.09.2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:23:00Z"
source: "https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/raumordnung/rp10/fortschreibungen/beteiligungsanschreiben2.pdf"
topics:
  - name: "renewable energy"
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  - name: "wind power"
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Planungsverband Region Ingolstadt Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10); Zweites Beteiligungsverfahren ab 15.09.2026

Hausanschrift
Internet
Besuchszeiten
Bahnhofstraße 16
Tel: 08421/70-0
http://www.region-ingolstadt.bayern.de Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Do. auch 14.00 – 16.00 Uhr
85101 Lenting
Fax: 08421/7010-436 E-Mail:rpv-in@lra-ei.bayern.de
Öffentliche Verkehrsmittel: Busse Haltestelle Lenting Landratsamt; Linien
9221, 9230, 9235 und 9236
Konten
Dok.-Id.: 2.Beteiligungsanschreiben.docx
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt IBAN: DE78 7215 0000 0000 0063 04, SWIFT-BIC: BYLADEM1ING
VR Bayern Mitte eG
IBAN: DE95 7216 0818 0001 0090 01, SWIFT-BIC: GENODEF1INP

Planungsverband
Region Ingolstadt (10)
Planungsverband Region Ingolstadt, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting

E-Mail-Verteiler
gemäß anliegender Liste

Lenting, 04.08.2026

Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10);
Einunddreißigste Änderung;
Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien
mit den Teilkapiteln 6.2.1 Allgemeines und 6.2.2 Windenergie;
Beteiligungsverfahren gem. Art 16 BayLplG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt hat in seiner Sitzung
vom 28.07.2026 den überarbeiteten Entwurf zur Neuaufstellung des Kapitels 6.2
Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1 Allgemeines sowie 6.2.2 Windenergie
des Regionalplanes gebilligt sowie die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur
einunddreißigsten Änderung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10)
beschlossen.

Die Fortschreibung des Kapitel 6.2 Erneuerbare Energien dient dessen erstmaliger
Erstellung sowie der Anpassung des Regionalplanes an Festlegungen des
Landesentwicklungsprogrammes Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen
Fassung und bildet einen Baustein der laufenden Gesamtfortschreibung des
Regionalplanes.

Hierzu sind die Verfahrensunterlagen ab dem 15. September 2026 in das Internet
eingestellt. Der Entwurf für die einunddreißigste Änderung des Regionalplanes der
Region Ingolstadt (10) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Sachbearbeitung:
Eric Fischer
Zimmer Nr.:
3.036
Telefon:
08421/70-3601
Fax:
08421/70-1306
E-mail:
rpv-in@lra-ei.bayern.de
Ihr Schreiben vom:

Ihr Zeichen:

Unser Zeichen:
RPV
(Bitte bei Antwort angeben)

- 2 -

https://www.region-ingolstadt.bayern.de/regionalplan/fortschreibungen/31-aenderung/ ->
Zweites Beteiligungsverfahren

Hier finden Sie den Verordnungsentwurf mit den Entwürfen der Festlegungen des
Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1 Allgemeines sowie 6.2.2
Windenergie, deren Begründungen sowie des Umweltberichtes und die Tekturkarte 1 der
Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ jeweils in der Fassung vom 28.07.2026.

Rechtsgrundlagen für die Fortschreibung des Regionalplans der Region Ingolstadt sind
Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 sowie Art. 14 bis 18 sowie Art. 21 und Art. 22 des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254) in der durch § 4 des
Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257) geänderten Fassung i.V.m. Art. 33 Abs. 1
BayLplG in der Fassung der letzten Änderung durch § 5 des Gesetzes vom 23. April 2026
(GVBl. S. 190).

Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:

die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des
Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,

die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,

die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in
ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,

die betroffenen Wirtschaftsverbände (inkl. Land- und Forstwirtschaft) sowie
Sozialverbände und

die Öffentlichkeit.

Aus diesem Grund liegt der Entwurf der einunddreißigsten Änderung des Regionalplanes
Ingolstadt, neben der Veröffentlichung im Internet, in der Zeit vom 15. September 2026
bis 15. Oktober 2026 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht
bei der Regierung von Oberbayern (höhere Landesplanungsbehörde, Zimmer 5418,
Maximilianstraße 39, 80538 München) aus. Zudem erfolgt die Auslegung des Entwurfes
für mindestens einen Monat bei der Kreisfreien Stadt Ingolstadt sowie den
Landratsämtern Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die
Landratsämter der Region und die kreisfreie Stadt Ingolstadt werden gebeten, die
Unterlagen gem. Art. 16 Abs. 2 BayLplG für mindestens einen Monat öffentlich
auszulegen und dies ortsüblich im jeweiligen Amtsblatt anzukündigen. Die Unterlagen zur
Auslegung werden gesondert zugesandt.

Die Bundesministerien werden gebeten dieses Anschreiben bei Bedarf an die
Bundesoberbehörden, deren Belange relevant betroffen sein könnten, weiterzuleiten.
Gegenstand des zweiten Beteiligungsverfahrens sind die Änderungen, die sich nach der
Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens (18.11.2024 bis 28.02.2025) ergeben
haben. Gemäß Art. 16. Abs. 6 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den
Änderungen abgegeben werden. Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme daher
ausschließlich auf die im Vergleich zum ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen
und in den Unterlagen kenntlich gemachten Änderungen.

- 3 -

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 15. Oktober 2026 besteht Gelegenheit, sich
schriftlich oder elektronisch zu dem o.a. Fortschreibungsentwurf gegenüber dem
Planungsverband Region Ingolstadt, Geschäftsstelle, Bahnhofstraße 16, 85101 Lenting,
E-Mail: Beteiligung_rpv-in@lra-ei.bayern.de zu äußern.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf
besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 3
BayLplG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf
dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird davon
ausgegangen, dass Ihren Wirkungskreis betreffende Belange nicht berührt sind oder
Einverständnis besteht.

Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Absatz 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung
nicht begründet.

Öffentliche Stellen werden gem. Art. 16 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 1
Satz 2 und 3 ROG gebeten, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder
bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung
zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können bzw. weitere ihnen
vorliegende Informationen mitzuteilen, die für die Ermittlung und Bewertung des
Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Landratsämter sowohl in ihrer Funktion als
kommunale Selbstverwaltungsbehörde, als auch in der als untere staatliche
Verwaltungsbehörde beteiligt werden.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch den
Planungsverband
Region
Ingolstadt
finden
sich
auf
der
Internetseite
des
Planungsverbands unter https://www.region-ingolstadt.bayern.de/privacy-policy/ sowie in
den Unterlagen des Beteiligungsverfahrens unter

https://www.region-ingolstadt.bayern.de/regionalplan/fortschreibungen/31-aenderung/
-> Zweites Beteiligungsverfahren

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Planungsverbandes (Herr Fischer,
rpv-in@lra-ei.bayern.de) und die Regionsbeauftragte an der Regierung von Oberbayern
(Frau Dr. Winter, regionalplanung.ingolstadt@reg-ob.bayern.de) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Anetsberger
Landrat des Landkreises Eichstätt und Verbandsvorsitzender