Ein Bürger meldet Stolperstellen durch Wurzelwerk an der Vördener Straße; Maßnahmen werden sukzessiv abgearbeitet.
Beantwortung von Anfragen und Anregungen aus der Sitzung des Ortsrates Engter vom 07.05.2026, öffentlicher Teil
TOP 6 Einwohnerfragestunde
6.2 Ein Bürger gibt einen Hinweis bezüglich des Rad- und Fußweges entlang der Vördener Straße. An den Standorten der Lindenbäume bis runter zum Enger Bach sind gefährliche Stolperstellen durch das Wurzelwerk der Bäume entstanden. Bereits in der Vergangenheit hat der Betriebshof dort Maßnah- men ergriffen, diese haben allerdings leider nicht lange gehalten. Es handelt sich hierbei um eine Stre- cke von ca. 350 m. Weiterhin befinden sich hinter der Straße Engter Bach diverse Absackungen auf dem Fußgängerweg.
Antwort David Haslöwer, FB 4, Leiter Betriebshof, 14.07.2026: Die hier geschilderten Schäden am Rad- und Fußweg entlang der Vördener Straße wurden bereits im Rahmen der Streckenkontrolle aufgenommen. Sowohl die durch das Wurzelwerk der Linden entstan- denen Stolperstellen als auch die Absackungen im Bereich Engter Bach sind bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen der laufenden Unterhaltung der Verkehrsflächen sukzessive abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis, dass die Umsetzung je nach Priorisierung und ver- fügbaren Kapazitäten erfolgen muss.
6.3 Ein Bürger empfiehlt die Einrichtung eines Parkverbotes im Bereich der Pizzeria im dortigen Kur- venbereich in Höhe des Ortsausgangsschildes.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 15.06.2026: Es wurde eine Parkverbotszone auf der Seite der Pizzeria eingerichtet. Diese wurde auf Drängen des OBM wieder abgebaut. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Einrichtung einer Parkverbotszone nicht möglich.
6.4 Ein Anwohner des Gartenweges weist darauf hin, dass bereits vor ca. 1 Jahr versprochen wurde, den dortigen Seitenraum nach dem Neubau eines Mehrfamilienhauses entsprechend aufzufüllen. Dies ist bislang nicht geschehen. Auch sollte dort laut Meinung des Anwohners ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden.
Weiterhin schildert eine Bürgerin, dass dieser Bereich morgens von Schülern auf Fahrrädern genutzt wird und es durch die dort parkenden PKW zu Gefahrensituationen für die Kinder im Begegnungsver- kehr kommt.
Antwort durch David Haslöwer, Leiter Betriebshof, vom 14.07.26: Der Seitenraum des Gartenweges kommend aus der Straße Bramscher Allee links, wurde im Jahr 2024 mit einem Blowpatcherverfahren angearbeitet. Der Bereich zu dem Neubau des Mehrfamilienhauses wird bisher nach Bedarf geschottert.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Die Einrichtung eines Haltverbots wäre nicht möglich, wenn das Parken aufgrund der Restbreite der Fahrbahn bereits per Gesetz verboten ist. Dieses wird geprüft.
6.5 Eine Anliegerin regt an, ein Gitter zum Schutz von Kindern im Bereich Ecke Gartenweg/Winkel- straße zu installieren, da sich dort ein Loch von ca. 80 cm bis 1 m Tiefe in Verlauf des Engter Bachs befindet.
Antwort David Haslöwer, FB 4, Leiter Betriebshof, 14.07.2026: Die Anregung wurde geprüft. Die Installation eines Gitters im Bereich der Ecke Gartenweg/Winkel- straße ist nicht vorgesehen. Der dort verlaufende Engter Bach stellt ein offenes Gewässer dar, dessen Böschungsbereich grundsätzlich erkennbar ist. Eine besondere Gefahrenlage, die die Errichtung einer zusätzlichen Schutzeinrichtung erforderlich machen würde, liegt nach der durchgeführten Prüfung nicht vor. Aus diesem Grund wird von der Installation eines Gitters abgesehen.
TOP 11 Anfragen und Anregungen
11.0 ORM Brüggemann möchte wissen, ob die Information korrekt ist, dass im gesamten Landkreis Osnabrück lediglich die Stadt Bramsche sowie die Stadt Melle alleine für die Entscheidung über das Aufstellen von Verkehrsschildern zuständig sind. In allen anderen Gemeinden des Landkreises liegt diese Entscheidungsbefugnis angeblich nur bei der Verkehrskommission.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Die zentrale Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Osnabrück hat ihren Sitz im Kreishaus in Osn- abrück. Zusätzlich gibt es mehrere kreisangehörige Städte und Gemeinden, die eigene Verkehrsbehör- den betreiben: Bramsche, Georgsmarienhütte, Melle, Wallenhorst, Artland (Quakenbrück) und Ber- senbrück
11.1 OBM Rothert regt an, im Bereich der Grundschule 30 km/h Piktogramme auf den Straßen Schleptruper Kirchweg, Rolkers Kamp sowie Schulstraße zu installieren.
Antwort Nicole Hermeling, FB2, 20.07.2026: Die Piktogramme sind bestellt und werden in Kürze vom Betriebshof aufgebracht.
11.2. OBM Rothert regt an, an der Greifenhagener Straße, Ausfahrt Wallenhorster Straße, einen Ver- kehrsspiegel an einer Straßenlaterne aufgrund der schlechten Einsicht in Richtung Wallenhorst anzu- bringen.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Nach Rücksprache mit dem zuständigen Baulastträger wird hier kein Spiegel angebracht. Vielmehr hat die Freischneidung des Sichtdreiecks durch den Anlieger zu erfolgen. Dieser wird entsprechend ange- schrieben.
11.3. OBM Rothert regt an, auf der Wallenhorster Straße die fehlende Fahrbahnmarkierung zu ergän- zen.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Nach Rücksprache mit der Straßenmeisterei ist auf Höhe des Friedhofes keine Markierung erforderlich.
11.4. OBM Rothert teilt mit, dass an der Kreuzung Bramscher Allee auf die L78 die Fahrbahnmarkierung für Radfahrer und Fußgänger fehlt.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Nach Rücksprache mit der Straßenmeisterei wird die Markierung nachgeholt.
11.5. OBM Rothert regt an, im Bereich der B218 Brücke über die L78 ein Überholverbot einzurichten.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Diese Frage wird im Rahmen der nächsten Verkehrskommission besprochen.
11.6. OBM Rothert regt an, für die B218 durchgehend von der Kreuzung Venner Straße bis zur Kreu- zung des sogenannten Haus Dieck ein Tempolimit von 70 km/h umzusetzen.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Diese Frage wird im Rahmen der nächsten Verkehrskommission besprochen.
11.7. OBM Rothert regt an, ein Tempolimit von 30 km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt Engter einzu- richten. Für OBM Rothert stellt sich die Frage, warum dies in der Gemeinde Vörden möglich ist, jedoch angeblich nicht im Ortsteil Engter? Hierzu erklärt BGM Pahlmann, dass es sich bei dieser Maßnahme der Gemeinde Vörden um ein rechtswidriges Vorgehen handelt.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Diese Frage wird im Rahmen der nächsten Verkehrskommission besprochen.
11.8 Zusätzlich sollte auf Anregung von ORM Munk im Bereich Ebbighausenstraße, Ecke Kapshügel, ein weiterer Verkehrsspiegel zur Sicherheit der dort spielenden Kinder installiert werden.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Hier ist die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht zwingend erforderlich. Die Sicht ist in beide Richtungen ausreichend, wenn man sich in die Straße langsam hineintastet.
Die Aufstellung eines Spiegels durch die Anwohner wäre aber denkbar.
TOP 12 Einwohnerfragestunde
12.1. Eine Anwohnerin wünscht sich eine Tempo 30 km/h Beschränkung auf der Venner Straße. Insbe- sondere Fahrzeuge aus Richtung Venne kommend fahren ihrer Beobachtung nach dort wesentlich zu schnell.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Die Überprüfung der Geschwindigkeit obliegt der Polizei. Eine für die Temporeduzierung notwendige Gefahrenlage liegt in dem Bereich nicht vor.
12.2 Ein Bürger schildert die Situation im Bereich der Kreuzung Ebbighausenstraße, Kaphsügel und Wilhelm-Berkemeyer-Straße. Dort sind vor einigen Jahren auf dem Kapshügel in südlicher Richtung 2 weiße Hindernisse aufgestellt worden. Diese werden öfter z. Bsp. am Wochenende durch Anwohner mit PKW-Anhänger für eine bessere Durchfahrt verschoben und sollten wieder korrekt platziert wer- den.
Antwort Nicole Hermeling, FB 2, 20.07.2026: Der Betriebshof wird beauftragt, die Hindernisse wieder zu platzieren.
12.3 Eine Bürgerin schildert ihre Besorgnis bezüglich in letzter Zeit verstärkt auftretender Schrott- händler in der Engteraner Wohnsiedlung. Sie fragt sich, ob eine entsprechende Genehmigung seitens
der Stadt Bramsche beziehungsweise eine notwendige Reisegewerbekarte vorliegt. Insbesondere wird von diesen Personen an den Haustüren geklingelt und nach Geld oder Putzstellen gefragt. Die Bürgerin fragt, ob man hier eventuell entsprechende Kontrollen vornehmen kann. Es handelt sich nach ihrer Beobachtung ausnahmslos um Fahrzeuge aus dem Rheinland und Personen ohne festen Wohnsitz.
Antwort Frau Melanie Schmitz, FB 2, 14.07.2026: Die Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung (GewO) ist die gesetzliche Erlaubnis, um ge- werbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb einer festen Niederlassung Waren oder Dienstleis- tungen wie Schrott sammeln, Reinigungsarbeiten u. a. anzubieten. Die Zuständigkeit zur Erteilung ei- ner Reisegewerbekarte richtet sich nach dem Wohnort des Gewerbetreibenden. Bei einem Wohnort- wechsel wird die Akte an die Gewerbestelle der neuen Wohnortgemeinde zuständigkeitshalber wei- tergegeben. Sofern der Gewerbetreibende ohne einen festen Wohnsitz im Reisegewerbe tätig ist, ver- bleiben die Unterlagen, die zur Erteilung der Reisegewerbekarte geführt haben, bei der Gewerbestelle der Gemeinde des letzten Wohnortes. Dem Gewerbetreibendem muss somit nicht zwingend eine von der Stadt Bramsche erteilte Reisege- werbekarte vorliegen. Das Vorliegen einer Reisegewerbekarte, kann lediglich bei einer Vor-Ort-Kon- trolle ggfs. auch durch die Polizei, überprüft werden.