Gemeinde Lorup Bebauungsplan Nr. 26 Kraftfutterwerk, 2. Änderung Rathaus der Gemeinde Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026

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GEMEINDE

UP

yh . Lorup, 05.08.2026

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk“”, 2. Anderung

Der Rat der Gemeinde Lorup hat in seiner Sitzung am 07.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk“, 2. Anderung, beschlossen. GemaR § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet umfasst eine Flache von ca. 4,64 ha und schlieRt unmittelbar an den bestehenden Standort des Kraftfutterwerkes stidlich der StraRe Kénigshook in Lorup an. Die genaue Planabgrenzung ergibt sich aus der nachfolgenden Skizze (Quelle: OpenStreetMap- Mitwirkende):

Um den Birgern gema& § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung zu erméglichen, besteht am Donnerstag, den 13.08.2026, in der Zeit von 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Rathaus der Gemeinde Lorup, Rastdorfer Strae 1, 26901 Lorup, die Gelegenheit, sich iiber die vorgesehene Planung zu informieren.

In dem Termin besteht die Gelegenheit zur AuSerung und zur Erérterung. Die Offentlichkeit wird ber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 26 ,,Kraftfutterwerk”, 2. Anderung, vom 05.08.2026

Lésungen, die fiir die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der beabsichtigten Planung unterrichtet.

Diese Bekanntmachung sowie die Kurzerlauterung und der Ubersichtsplan kénnen auch im

Internet unter www.sgwerlte.de > Wirtschaft u. Bauen > Bauleitplanung > (éffentliche Auslegung) > Bebauungsplane > Gemeinde Lorup aufgerufen werden.

Der Burgermeister

Ausgehangt am: 05.08.2026 Abgenommen am: