Der Rat der Samtgemeinde Werlte beschloss Aufstellung der A 80. Flächennutzungsplanänderung in Lorup; Öffentliche Auslegung am 13.08.2026

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Samtgemeinde Werlte Werlte, den 05.08.2026

Bekanntmachung

A 80. Flachennutzungsplananderung der Samtgemeinde Werlte Mitgliedsgemeinde Lorup — Sondergebiet Futtermittelherstellung

Der Rat der Samtgemeinde Werlte hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 die Aufstellung der A 80. Anderung des Flachennutzungsplanes beschlossen. Gem § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich in der Mitgliedsgemeinde Lorup. Das Gebiet umfasst eine Flache von ca. 4,64 ha und schlieSt unmittelbar an den bestehenden Standort des Kraftfutterwerkes siidlich der Strae ,Kénigshook“ an. Die genaue Planabgrenzung ergibt sich aus der beigefiigten Skizze (Quelle: Open StreetMap-Mitwirkende).

Um den Biirgern gema& § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung an der Bauleitplanung zu erméglichen, besteht am Donnerstag, den 13.08.2026, in der Zeit von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr in der AuBenstelle der Samtgemeinde Werlte, Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen, HauptstraBe 15, 49757 Werlte, die Gelegenheit, sich tiber die vorgesehene Plananderung zu informieren.

In dem Termin besteht die Gelegenheit zur AuSerung und zur Erorterung. Die Offentlichkeit wird Uber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Losungen, die fur die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der beabsichtigten Planung unterrichtet.

Diese Bekanntmachung sowie die Kurzerlauterung und der Ubersichtsplan kénnen auch im Internet unter www.sgwerlte.de > Wirtschaft_u. Bauen > Bauleitplanung (éffentliche

Auslegung) > Flachennutzungsplan sowie iiber das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de aufgerufen werden.

Der Samtgemeijéebiirgermeister Im Auftrag

ausgehangt am: 05.08.2026/ M. abgenommen am:

Obersichtskarte M. 1:15.00