Begleitausschuss EPLR 2014-2020 Sitzung Kleinholscha; Beschlussfähigkeit vertagt, erst bei Beschlussfassung.

Protokoll 13. BGA am 23.06.2026

Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-1233/1/39 Dresden, 2. Juli 2026

Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Straße 4 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahn- linien 3, 6, 7, 8, 13 Besucheradresse: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Straße 4 01097 Dresden Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung perso- nenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Er- füllung der Informationspflichten nach der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de D2026/38888 2026/38888 Seite 1 von 5

Ergebnisprotokoll zur 13. Sitzung des Begleitausschusses zum EPLR 2014-2020 am 23. Juni 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, am 23. Juni 2026 fand die 13. Sitzung des Begleitausschusses (BGA) zum EPLR 2014–2020 in Kleinholscha statt. Im Folgenden werden die Ergeb- nisse der Sitzung zusammengefasst. Alle Unterlagen zur Sitzung sind auf der EPLR-Internetseite (Förderperiode 2014-2022: Begleitausschuss) abruf- bar.

TOP 1: Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung Die Verwaltungsbehörde begrüßt die Teilnehmer und stellt die neuen Vertre- ter für die Gruppen LEADER und Nachhaltigkeit sowie den neuen Leiter der EU-Zahlstelle (Ref. 25/SMUL) vor. Außerdem werden die anwesenden Gäste aus dem Evaluatorenteam begrüßt. Im Anschluss an eine kurze Er- läuterung des Sitzungsablaufs wird die Beschlussfähigkeit des BGA geprüft. Insgesamt sind zu diesem Zeitpunkt nur 9 stimmberechtigte Mitglieder an- wesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit des BGA zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben. Da die Ankunft weiterer stimmberechtigter Mitglieder jedoch angekündigt ist, wird die Feststellung der Beschlussfähigkeit vertagt bis eine Beschlussfassung tatsächlich ansteht.

TOP 2: Bestätigung des Protokolls zur 12. Sitzung des BGA am 24.06.2025 Der Protokollentwurf wurde am 29.08.2025 versandt. Dazu ist eine Anmer- kung bei der Verwaltungsbehörde eingegangen. Diese wurde dergestalt be- rücksichtigt, dass eine entsprechende außerprotokollarische Notiz zu zwi- schenzeitlich erfolgten Nachlieferungen erbetener zusätzlicher Informatio- nen im Protokoll vermerkt wurde. Das Protokoll ist somit bestätigt und kann auf der EPLR-Internetseite abgerufen werden.

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden Ihr/-e Ansprechpartner/-in Vicki Günther An die Mitglieder des Begleitausschusses zum EPLR 2014-2020

Durchwahl Telefon +49 351 564-22306 Telefax - vicki.guenther@ smul.sachsen.de Ihr Zeichen

Seite 2 von 5 TOP 3: Jährlicher Durchführungsbericht 2026 (Berichtsjahr 2025) Die Verwaltungsbehörde stellt den Entwurf zum Jährlichen Durchführungsbericht 2026 (Berichtsjahr 2025) anhand einer Präsentation der wesentlichen Ergebnisse vor (An- lage 1). Der Bericht basiert auf der EPLR-Version mit Stand 11. Änderungsantrag (ge- nehmigt am 12.11.2025) und gibt den Umsetzungsstand per 31.12.2025 wieder. Die zu- sätzlichen EU-Mittel aus dem Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ (sog. EURI- Mittel) werden im Bericht separat ausgewiesen. Für das Berichtsjahr lag der Fokus der Ausführungen auf der Vorstellung der Umsetzung in den einzelnen Schwerpunktberei- chen im letzten Auszahlungsjahr der Förderperiode. Diese umfassen auch alters- und geschlechterspezifische Indikatoren. Vorgestellt wurden darüber hinaus auch Informati- onen zu den umgesetzten Aktivitäten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, deren Höhe- punkt die Abschlussveranstaltung im Oktober 2026 bildete sowie ergänzt wurde durch die Präsentation von Erfolgsprojekten in Steckbriefform auf der Internetseite www.e- ler.sachsen.de. Es wird angekündigt, dass der jährliche Durchführungsbericht einschließlich der Bürger- information zeitnah nach der Sitzung, und damit fristgemäß vor dem 30.06.2026 an die EU-Kommission (EU-KOM) versandt werden wird. [Der Versand ist am 24.06.2026 er- folgt.] Die Vertreterin der Gruppe Chancengleichheit spricht Dank für die Ausführungen zu gen- derrelevanten Auswertungen aus, weisst jedoch darauf hin, dass das Ergebnis im Hin- blick auf die Frauenbeteiligung aus Ihrer Sicht noch nicht befriedigend ist. Sie erneuert ihre Bitte, im Rahmen von Veranstaltungen – wie beispielsweise für die Podiumsdiskus- sion der benannten Abschlussveranstaltung – auf eine paritätische Einbeziehung aller Geschlechter zu achten. Die Vertreterin der Gruppe Naturschutz bedauert, dass die am Ende der Förderperiode zurückfließenden Mittel nicht dem Naturschutz zugutekommen konnten. Die finanz- und aussteuerungstechnischen Gründe können zwar nachvollzogen werden, es stellt sich je- doch die Frage, wie eine Wiederholung am Ende der aktuell laufenden Förderperiode vermieden werden kann. Sie möchte daher wissen, ob beispielsweise ein Überbewilli- gungskontingent für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird, so dass Rück- flüsse aus abgeschlossenen Projekten das für den jeweiligen Bereich eingeplanten Mit- telbudgets nicht schmälern. Die Verwaltungsbehörde erklärt, dass die Aussteuerung der laufenden Förderiode 2023- 2027 nicht Gegenstand dieser Sitzung ist. Dennoch wird kurz erläutert, dass der Verwal- tungsbehörde die Problematik bewusst ist, ein Überbewilligungskontingent jedoch nicht zur Verfügung steht. Die Vertreterin der LEADER-Aktionsgruppen erklärt, dass in den dargestellten LEADER- Mitteln auch ein erheblicher Anteil Mittel enthalten ist, der nach Regeln und für Zwecke des Naturschutzes verausgabt wurde. Sie erklärte, dass dies ein regelmäßiger Effekt ist, der auftritt, wenn Bewilligungen nach FRL NE nicht möglich sind. Die Verwaltungsbehörde verweist darauf, dass auch dieses Thema die Förderperiode 2023-2027 betrifft und der LEADER-Ansatz diese Möglichkeit bewusst eröffnet und er- klärt, dass die Fachauswahl mit den fachlichen Anforderungen für Naturschutzvorhaben begründet ist. Die Vertreterin der Gruppe Naturschutz begrüßt die Unterstützung von Naturschutzvorhaben über den LEADER-Ansatz ausdrücklich.

Seite 3 von 5 Da die Beschlussfähigkeit des Gremiums auch nach Abschluss des TOP noch nicht ge- geben ist, wird die Beschlussfassung weiter vertagt. Es erfolgt ein erneuter Aufruf des TOP 3 vor dem Ende der Sitzung. Die Prüfung der Beschlussfähigkeit ergibt zu diesem Zeitpunkt, dass 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind (Anlage 2, nicht öffent- lich). Da der Berichtsentwurf im Vorfeld der Sitzung allen Mitgliedern zuging, liegen sämt- liche erforderlichen Informationen für eine Beschlussfassung vor. Die Mitglieder des Be- gleitausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss: Der Begleitausschuss ge- nehmigt nach erfolgter Prüfung den jährlichen Durchführungsbericht 2026 (Berichtsjahr 2025).

TOP 4: Vorläufiger Endstand der Umsetzung des EPLR Die Verwaltungsbehörde informiert über den vorläufigen Endstand der Umsetzung des EPLR 2014–2020 per 31.12.2025 (EPLR-Version Stand 11. Änderungsantrag) bezogen auf die EPLR-Maßnahmen, Förderrichtlinien, Verwendung der EURI-Mittel nach Förder- richtlinien sowie nach Prioritäten und Schwerpunktbereichen (Anlage 1). Insgesamt kann für Sachsen eine positive Bilanz gezogen werden, auch im Vergleich mit den an- deren Bundesländern: die verfügbaren Mittel sind zu 99,9% verausgabt worden. Glei- ches gilt für die sog. EURI-Mittel. Im Jahr 2025 erfolgten noch letzte Auszahlungen im Bereich der Bodenschutzkalkung, wenige investive Projekte sowie LEADER-Projekte er- hielten noch die Schlusszahlung. Zudem erfolgte eine abschließende Zahlung der Aus- gleichszulage Ende 2025, welche die Rückflussmittel aus anderen Förderrichtlinien weit- gehend aufgenommen hat und den erreichten Gesamtmittelabfluss damit ermöglichte. Ein Überbewilligungskontingent stand ausschließlich im Bereich LEADER zur Verfü- gung, welches fast vollumfänglich genutzt wurde. Die Verwaltungsbehörde erklärt, dass ein derart erfolgreiches Gesamtergebnis nur durch das Mitwirken aller Beteiligten vom Projektträger über die Bewilligungsbehörde bis hin zur Zahlstelle möglich ist und dankt allen, die daran einen Anteil haben. Die Verwaltungs- behörde bittet die Vertreter der Interessengruppen, diesen Dank auch an die jeweils ver- tretenen Gruppenmitglieder weiterzutragen.

TOP 5: Informationen des Ref. 25/SMUL Zunächst informiert der Vertreter der EU-Zahlstelle darüber, dass der Rechnungsab- schluss durch die Zahlstelle erstellt und durch die Bescheinigende Stelle geprüft wurde. Damit kann die Abgabefrist zum 30.06.2026 eingehalten und die Förderperiode damit haushälterisch abgeschlossen werden. Folgend erläutert der Vertreter der EU-Zahlstelle die stufenweise Prüfung und Freigabe von Erstattungsanträgen durch Zahlstelle, Bescheinigende Stelle und die Prüfbehörden bei der EU-KOM. Er erklärt, dass es die Aufgabe einer Zahlstelle ist, die Verfahren so auszugestalten, dass Verfahrensmängel bestmöglich vermieden werden. Durch Prüfbe- hörden beanstandete Vorkommnisse gilt es, möglichst zu entkräften. Er gibt einen Rück- blick über noch laufende Prüfungen der EU-KOM für den abgeschlossenen Förderzeit- raum. Der Vertreter der Gruppe Forstwirtschaft fragt nach, wie viele Kapazitäten die Zahl- und Prüfverfahren in der Verwaltung binden. Der Vertreter der EU-Zahlstelle erklärt, dass die aktuelle Verwaltungskostenpauschale, welche Informationen darüber gibt, wie hoch der

Seite 4 von 5 Anteil der Verwaltungskosten am verfügbaren Gesamtmittelvolumen ist, je nach Verfah- ren zwischen 2-4% liegt. Die Vertreterin der Gruppe Naturschutz erfragt mit Bezug auf Folie 23, welcher Maßnah- menbereich im Fokus der Prüfungen zur FRL NE/2014 liegt. Die Verwaltungsbehörde erklärt, dass Maßnahmen der Teichsanierung Gegenstand der Prüfung sind und dort insbesondere Änderungsbewilligungen, die während der Umsetzungsphase beantragt und bewilligt worden sind. Die Vertreterin der Gruppe Naturschutz erklärt, dass insbe- sondere bei solchen Maßnahmen unerwartete Herausforderungen während der Umset- zungsphase auftreten können. Mit Bezug auf die vorangehenden Ausführungen der EU- Zahlstelle, risikobehaftete Verwaltungsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, be- fürchtet sie, dass die mit der Inanspruchnahme einer Förderung einzuhaltenden Rege- lungen immer enger und Anforderungen immer komplizierter werden könnten und damit für ehrenamtlich Engagierte nicht mehr tragbar sind. Sie bittet darum, dieser Gefahr ent- gegenzuwirken und praktikable Lösungen auch für Unwägbarkeiten bei der Projektreali- sierung zu finden.

TOP 6: Information zum 2. Berichtsentwurf Ex-post-Bewertung des EPLR Die anwesenden Evaluatoren der Firmen USV-Agrar sowie entera präsentieren Ziele, Inhalte und Ablauf der Ex-post-Bewertung für die drei GAP-Ziele. Sie stellen jeweils die 5 wesentlichen Erkenntnisse für jedes GAP-Ziel vor und begründen diese nachvollzieh- bar anhand von Präsentationsfolien (Anlage 3). Als Fazit wurde herausgestellt, dass für alle 3 GAP-Ziele in der Förderperiode positive Effekte erzielt worden sind. Es ergab sich unter den Teilnehmern eine Diskussion, ob und wie sichergestellt werden kann, dass die positiven Ergebnisse auch tatsächlich auf die Förderung zurückzuführen sind. Das Evaluatorenteam erläuterte, dass stets versucht wird andere Effekte in der Analyse mit zu betrachten, um eine Abgrenzung der Wirkung der Förderung von der Wirkung anderer Effekte sicherstellen zu können und erläutert dafür geeignete methodi- sche Ansätze beispielhaft. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Ex-post-Eva- luierung tatsächlich Fördereffekte widerspiegelt und in Fällen, in denen Unschärfen ver- bleiben, darauf hinweist. BMLEH erfragt mit Bezug zum GAP-Ziel III, ob mit weiterer Erhöhung des LEADER-