regionaler Begleitausschuss 5. Sitzung zum GAP-Strategieplan 2023–2027 in Kleinholscha; Rückgang der Umverteilungsprämie-Anträge gegenüber Vorjahr Bewilligungsprozess verzögert weiter
Protokoll 5. Sitzung des BGA am 23.06.2026
SMUL Seite 1 von 5 D2026/41201 2026/41201 Referat 23 Ihr/-e Ansprechpartner/-in: Arndt
Telefon: 22320
isabel.arndt@ smul.sachsen.de
Aktenzeichen: 23-1233/12/12
Dresden, 14. Juli 2026
Ergebnisprotokoll
Besprechung am: 23.06.2026
Anlass: 5. Sitzung des regionalen BGA
An die Mitglieder des regionalen Begleitausschusses zum GAP-Strategieplan 2023–2027
- per E-Mail -
Protokoll der 5. Sitzung des regionalen Begleitausschusses zum GAP-Strategieplan 2023–2027 am 23. Juni 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, am 23. Juni 2026 fand die 5. Sitzung des regionalen Begleitausschusses (BGA) zum GAP- Strategieplan (GAP-SP) 2023–2027 in Kleinholscha statt. Im Folgenden werden die Ergeb- nisse der Sitzung zusammengefasst. Alle Unterlagen sind auf der Internetseite zum GAP-SP in Sachsen (Förderperiode 2023-2027: Regionaler Begleitausschuss) abrufbar.
TOP 1: Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung Die regionale Verwaltungsbehörde begrüßt die Anwesenden und erläutert kurz den Sitzungs- ablauf. Insgesamt sind 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Darunter befinden sich 3 neue Mitglieder, welche die Kommunale Ebene, die EU-Zahlstelle (Ref. 25/SMUL) sowie die Gruppe der Nachhaltigkeit vertreten (Anlage 1, Teilnehmerliste nicht öffentlich).
TOP 2: Bestätigung des Protokolls zur 4. Sitzung des regionalen BGA am 24.06.2025 Zum Protokoll sind keine Anmerkungen bei der regionalen Verwaltungsbehörde eingegangen. Das Protokoll ist somit bestätigt und kann auf der Internetseite zum GAP-SP in Sachsen ab- gerufen werden.
TOP 3: Aktueller Sachstand zur Umsetzung des GAP-SP 2023–2027 Zunächst informiert der Vertreter des BMLEH auf Basis des jährlichen Leistungsberichts für das EU-Haushaltsjahr 2025 über den Sachstand zur Umsetzung des nationalen GAP-SP aus bundesweiter Sicht und ordnet die Vollzugsergebnisse im Vergleich zu den Planwerten für das Berichtsjahr ein. Er präsentiert seinen Vortrag anhand der Folien in der Anlage 2. Die Leis- tungsberichte der Länder lagen für die Zusammenführung beim BMLEH fristgemäß vor. Der zusammengefasste Bericht wird zusammen mit der Bürgerinfo auf der Internetseite des BMLEH veröffentlicht.
Seite 2 von 5 Danach stellt die regionale Verwaltungsbehörde die Umsetzungsstände in den Bereichen Di- rektzahlungen, Ökoregelungen, ELER-Fläche (AUKM, ÖBL, AZL) und ELER-investiv vor. Sie stellt dabei den Vergleich zu Vorjahreswerten her, um den Entwicklungsstand zu verdeutlichen und benennt Stellen mit wesentlichen Veränderungen (siehe Anlage 3). Die regionale Ver- waltungsbehörde zieht das Fazit, dass der Umsetzungsstand dem Fortschritt der Förderperi- ode im Wesentlichen entspricht, in einzelnen Förderrichtlinien im investiven Bereich sowie bei LEADER jedoch noch große Schritte im Fördervollzug erforderlich sind. Der Vertreter der Gruppe Landwirtschaft möchte wissen, weshalb die Antragstellung für die Umverteilungsprämie gegenüber dem Vorjahr rückläufig ist. Da es sich um neue, noch unge- prüfte Daten handelt, kann die regionale Verwaltungsbehörde die Frage nicht beantworten, sichert jedoch eine Beantwortung im Nachgang der Veranstaltung zu. [Außerprotokollarische Notiz: Der generelle Rückgang bei der Einkommensgrundstützung sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Antragstellenden als auch bei der Fläche, setzt sich folgerichtig bei den Antragstellenden und Flächendaten für die Umverteilungsprämie fort. Die Veränderung bei der Einkommens- grundstützung stellt jedoch keine Abweichung > 20% ggü. dem Vorjahr dar, so dass der Ten- denzpfeil in der Tabelle auf Folie 7 den leichten Rückgang dort noch nicht abbildet.] Der Vertreter der Gruppe Landwirtschaft hinterfragt weiterhin den niedrigen Bindungsstand bei der RL LIE/2023 kritisch. Die regionale Verwaltungsbehörde erklärt, dass noch Anträge im Umfang von ca. 25 Mio. EUR vorliegen, die sich im Bewilligungsverfahren befinden. Es sind jedoch nicht alle Anträge mit Antragstellung bewilligungsreif, so dass der Bewilligungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Gleichwohl ist zeitnah mit einer signifikanten Erhöhung des Bindungsstandes zu rechnen. Der Vertreter der EU-Zahlstelle und die regionale Verwaltungsbehörde erklären darüber hin- aus, dass die niedrigen Auszahlungsstände auch bei anderen Richtlinien systemimmanent sind, da – mit Ausnahme von Vorschusszahlungen – die Auszahlung der Bewilligung zeitlich verzögert folgt. Hohe Auszahlungsstände sind daher erst in den letzten Jahren der Förderpe- riode zu erwarten. Der Vertreter der Gruppe Forstwirtschaft hinterfragt, wie für die Bodenschutzkalkung eine Mit- telbindung von über 100% zu Stande kommen kann. Die regionale Verwaltungsbehörde er- läutert, dass die Preissteigerungen zu höheren Kosten führten, als ursprünglich gemäß GAP- SP für das EU-Haushaltsjahr vorgesehen waren. Die leichte Überzeichnung in diesem Bereich wird mit einer Mittelzuführung im Rahmen des 5. Änderungsantrages behoben. Innerhalb der Förderperiode sind infolge der Umschichtung dann noch ausreichend Mittel verfügbar, um eine weitere Bodenschutzkalkung zu finanzieren.
TOP 4: Änderungsanträge zum GAP-SP 2023–2027 Zunächst informiert die regionale Verwaltungsbehörde über die Sachstände zum 5. und 6. Än- derungsantrag sowie die laufenden Notifizierungsverfahren (siehe Anlage 3). Der Vertreter der Gruppe Forstwirtschaft hinterfragt die im Rahmen des 6. Änderungsantrages geplante Mittelverschiebung vom „Einkommensausgleich Aufforstung“ in die Teilintervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“. Die regionale Verwal- tungsbehörde erläutert, dass für den Einkommensausgleich ursprünglich mehr Mittel einge- plant waren, als tatsächlich benötigt werden. Die verbleibenden Mittel entsprechen dem tat- sächlichen Bedarf in diesem Bereich. Der Vertreter der Gruppe Landwirtschaft erfragt in diesem Zusammenhang, weshalb trotz stei- gender Antragszahlen bei AUK/ÖBL keine Mittelverschiebung in diesen Bereich geplant ist. Die regionale Verwaltungsbehörde führte dazu aus, dass innerhalb der für diese Interventio- nen im GAP-SP vorgesehenen Budgets noch ausreichend Puffer für die Ausfinanzierung bis zum Ende der Förderperiode vorhanden ist, auch um eine erneute Antragstellung für die Um- stellung auf ÖBL zu ermöglichen.
Seite 3 von 5 Für die durch Sachsen im Rahmen des 6. Änderungsantrages geplante Anpassung des GAP- SP wird den Begleitausschussmitgliedern kurzfristig im Umlaufverfahren, d. h. bis zum 06.07.2026 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. [Außerprotokollarische Notiz: Das Umlaufverfahren wurde mit Mail der regionalen Verwaltungsbehörde vom 25.06.2026 an die Begleitausschussmitglieder auf den Weg gebracht.] Die regionale Verwaltungsbehörde sichert den Mitgliedern des BGA eine Information zu, so- bald der 5. Änderungsantrag eingereicht wurde. BMLEH erläutert, dass es das Ziel ist, den Antrag so schnell wie möglich einzureichen, um den bereits in Vorbereitung befindlichen 6. Änderungsantrag nicht zu blockieren. Der 6. Änderungsantrag kann durch das BMLEH erst nach erfolgter Genehmigung des 5. Änderungsantrags durch die EU-KOM eingereicht werden. TOP 5: Informationen des Ref. 25/SMUL (Jährlicher Leistungsbericht u. a.) Der Vertreter der EU-Zahlstelle wertet den jährlichen Leistungsbericht 2025 aus finanzieller Sicht für Sachsen aus (siehe Anlage 3) und verweist auf die vorangegangenen qualitativen Ausführungen unter TOP 3.
TOP 6: Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen Die regionale Verwaltungsbehörde informiert über die erfolgten bzw. geplanten Aktivitäten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum GAP-Strategieplan der Jahre 2025 und 2026 (siehe Anlage 3). Diese umfassen u. a. die Laufendhaltung und Aktualisierung des Internetauftritts einschließlich der Rubrik „Erfolgsprojekte“. Die von den Begünstigten ab einem bestimmten finanziellen Förderschwellenwert anzubringenden Erläuterungstafeln werden derzeit im Um- fang des von den Bewilligungsstellen benannten Bedarfs nachgefertigt. Deren Ausreichung an die Begünstigten erfolgt durch die Bewilligungsstellen. Für öffentlichkeitswirksame Veranstal- tungen wurden Rollups angefertigt. Im Bereich Werbemittel werden neben Schreibblöcken, Holzkugelschreibern, Effektblöcken, Schirmen und Fächern aktuell weitere Werbemittel (z.B. Klemm-Mappen und Notizbücher) in Auftrag gegeben. Aufgrund begrenzter Mittel können je- doch nicht alle Ideen/Vorschläge realisiert werden.
TOP 7: Aktueller Sachstand zur Vorbereitung/Umsetzung von Evaluierungen zum GAP-
SP 2023–2027 Die regionale Verwaltungsbehörde informiert über den aktuellen Sachstand der Evaluierung des GAP-Strategieplans auf Bundesebene (siehe Anlage 3). Die Evaluierung erfolgt in ge- meinsamer Verantwortung von Bund und Ländern. Auf die gemeinsame Infoveranstaltung (on- line) zum Fortschritt der Evaluierung für die Mitglieder des Begleitausschusses “Nationaler GAP-Strategieplan” (BGA-NSP) sowie der regionalen BGA am 27.03.2026 wird verwiesen. Die regionale Verwaltungsbehörde weist insbesondere auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der aktuell laufenden Online-Befragung zur Vernetzung hin, in der die Tätigkeit der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) Gegenstand ist. In diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeit von Bund und Ländern berichtet, sogenannte Fact Sheets für ausgewählte Themenbereiche von den Evaluatoren abzufordern, die kurzfristig und anlassbezogen Zwischenergebnisse aufbereiten, um diese Erkenntnisse in die Vorbereitung der Förderperiode ab 2028 einfließen lassen zu können. BMLEH führt ergän- zend zu den Beweggründen für die Fact Sheet-Erstellung aus und verweist auf die Feinkon- zepte zur Evaluierung, welche auf der Internetseite des BMLEH veröffentlicht sind. Abschlie- ßend wurde zum Zeitplan der Evaluation ausgeführt.
TOP 8: Aktueller Sachstand Förderperiode ab 2028
Seite 4 von 5 Zunächst informiert die Vertreterin der EU-KOM zum Vorbereitungsstand auf europäischer Ebene und geht dabei auf die von der EU-KOM vorgeschlagenen Vereinfachungen ein. Sie weist besonders darauf hin, dass die Verhandlungen zu den VO-Vorschlägen zeitlich planmä- ßig laufen und nach aktuellem Stand keine Übergangsphase vor dem Start der Förderiode ab 2028 vorgesehen ist. Die Verhandlungen im EP und Rat sollen bis Mitte 2027 abgeschlossen werden. Die neue Förderperiode soll zum 01.01.2028 beginnen. Sie stellt im Weiteren den von der EU-KOM vorgeschlagenen Mehrjährigen Finanzrahmen für die nächste Förderperiode (MFR 2028-2034) vor und geht insbesondere auf den Kompromiss- vorschlag der Kommissionspräsidentin hinsichtlich eines Budgets für ländliche Gebiete (rural target) ein. Die gezeigte Präsentation enthält einen Link zu detaillierteren Informationen (siehe Anlage 4). Der nach dem Kommissionsvorschlag auf Deutschland entfallende Betrag wird hinsichtlich zweckgebundener Mindestbudgets erläutert. Die EU-KOM sichert den Mitgliedsstaaten Unterstützung bei der Ausarbeitung des Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) zu, beispielsweise durch Bereitstellung nationa- ler GAP-Empfehlungen, die in ca. 6 Monaten (Ende 2026) zu erwarten sind. Der Vertreter des BMLEH erläutert den Stand der Verhandlungen zu den Verordnungsvor- schlägen einschließlich ausgewählter von Deutschland vertretenen Positionen sowie den Stand der Vorbereitungen zur Erstellung des Deutschen Nationalen und Regionalen Partner- schaftsplans (DNRPP) einschließlich Zuständigkeiten auf Ebene des Bundes (siehe Anlage 5). Darüber hinaus stellt er den groben Zeitplan zur Erstellung des NRPP vor, dem gemäß im Oktober 2026 ein erster Entwurf vorliegen soll. Er erläutert jedoch auch, dass wichtige politi- sche Entscheidungen noch nicht gefallen sind und verweist beispielsweise auf die Agrarminis- terkonferenz im Herbst 2026, in der agrarpolitisch