Antragsteller beantragen Fördermittel E.2 – Prävention von Schäden durch Biber in Sachsen; Obergrenze 50.000 EUR
Ausfüllhinweise
Stand: 01.08.2026
Ausfüllhinweise zur Antragstellung für den Fördergegenstand E.2 – Prävention von Schä- den durch Biber - Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2023)
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der Förderberatung in den Förder- und Fachbildungszentren des LfULG in Zwickau, Kamenz und Wurzen bevor Sie einen Förderantrag stellen. Dann können Fragen, die sich im Zu- sammenhang mit dem geplanten Vorhaben ergeben, bereits vorab geklärt werden.
Allgemeine Hinweise zu den Antragsformularen
Ein Förderantrag kann immer nur für ein konkretes Fördervorhaben gestellt werden. Der Antrag soll ein in sich abgeschlossenes schlüssiges Vorhaben beinhalten. Bitte beachten Sie, dass die Zuwendung für das Vorhaben die Obergrenze von 50.000 EUR nicht überschreiten darf.
Es können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare bearbeitet werden!
Für die Antragstellung benötigen Sie das Antragsformular und ggf. die Anlage P, falls Personalkosten bean- tragt werden, und die Eigentümerzustimmung.
Ausfüllhinweise
Zu 1. Angaben zum Antragsteller
BNR 10 Das Vorliegen einer BNR 10 ist Voraussetzung für eine Förderung. Sofern Sie noch nicht über die erforderli- che Betriebsnummer verfügen, ist diese Nummer bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Das örtlich zu- ständige Förder- und Fachbildungszentrum bzw. die örtlich zuständige Informations- und Servicestelle des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) finden Sie unter folgendem Link: Förder- und Fachbildungszentren (FBZ) mit Informations- und Servicestellen (ISS) - Landesamt für Umwelt, Land- wirtschaft und Geologie - sachsen.de.
Ergänzende Angaben für Unternehmen Neben Angaben zur ausgeübten Tätigkeit und zum Vorsteuerabzug sind die Angaben zur Größe Ihres Un- ternehmens für die Antragsbearbeitung notwendig. Bitte beachten Sie hierfür die Info-Button.
Zu 2. Angaben zum Vorhaben
Nutzungsberechtigung / Eigentümerzustimmung Sofern Sie selbst Eigentümer der von dem Vorhaben betroffenen Flächen sind, ist dies durch entsprechende Unterlagen (Grundbuchauszug) zu belegen. Sofern die Nutzungsberechtigung gegeben ist, ist ebenfalls ein entsprechender Nachweis einzureichen (z.B. Pachtvertrag).
Sofern Sie nicht selbst Nutzungsberechtigter bzw. Eigentümer der von der Vorhabendurchführung betroffe- nen Fläche/n sind, ist für die Zustimmung des Nutzungsberechtigten bzw. des Eigentümers die hierfür auf der Internetseite der FRL NE/2023 bereit gestellte Vorlage oder eine gleichwertige Zustimmung des Eigen- tümers / Nutzungsberechtigten, die mindestens die nachfolgenden Angaben und Zusicherungen enthält, einzureichen:
Name und Adresse des Begünstigten sowie des Eigentümers und/oder Nutzungsberechtigten,
genaue Angaben zur Flächenidentifikation (entsprechend Antrag),
Kurzbezeichnung des vorgesehenen Vorhabens,
Zusicherung des Eigentümers und/oder Nutzungsberechtigten, dass das Vorhaben durchgeführt werden kann und die Fläche zur Verfügung steht und
Unterschriften.
2 von 2
Zu 3. Beantragte Zuwendung
Für Dienstleistungen Dritter ist ein Kostenangebot einzuholen und dem Antrag beizufügen.
Sofern Sie als Antragsteller, der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, für das Vorhaben vorsteuerabzugsbe- rechtigt sind, ist bei den Ausgaben die Mehrwertsteuer anzugeben. Da die Mehrwertsteuer bei vorsteuerab- zugsberechtigten Begünstigten nicht förderfähig ist, wird sie in diesem Fall von den als förderfähig beantrag- ten Ausgaben abgezogen. Bei Antragstellern, die für das beantragte Vorhaben nicht vorsteuerabzugsbe- rechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer nicht anzugeben.
Für die Beantragung von Personalkosten verweisen wir auf Anlage P und die Erläuterungen im Hinweisblatt. Die beantragte Zuwendung umfasst dann neben den Sachausgaben (Angebot) auch Personalkosten.
Auszahlung bewilligter Mittel Eine Förderung nach Förderrichtlinie NE/2023 kann nur unter Beachtung folgender Maßgaben erfolgen:
Die Zuwendungen werden (außer im Fall entgeltlicher Personalausgaben) ausschließlich auf der Grundlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt. Es können Vorschüsse in Höhe von 50 Prozent der be- willigten Zuwendung beantragt werden. 2. Für Personalkosten, die auf der Grundlage von Einheitskosten gewährt werden, erfolgt die Abrechnung gemäß Hinweisblatt zu Personalkosten. 3. Dauert die Maßnahme länger als geplant, so dass der im Bescheid festgelegte Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag auf Fristver- längerung ist formlos, aber unter Angabe von Gründen vor Ablauf der Frist einzureichen.