Tiefbauamt Winterthur legt Bericht zu Einwendungen des Projekts Bachtel-/Loorstrasse Zielstrasse bis Schaffhauserstrasse in Winterthur vor; 28 Einwendungen eingegangen

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Departement Bau und Mobilität Tiefbauamt Pionierstrasse 7 8403 Winterthur

Bachtel-/Loorstrasse Zielstrasse bis Schaffhauserstrasse Instandsetzung und Neugestaltung

Projekt-Nr. 5004900

Mitwirkungsverfahren (§ 13 StrG) Auflage vom 22. August bis 22. September 2025

Bericht zu den Einwendungen

Bericht zu den Einwendungen des Mitwirkungsverfahren (§ 13 StrG) des Projekts:

Bachtel-/Loorstrasse Zielstrasse bis Schaffhauserstrasse Instandsetzung und Neugestaltung

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Inhalt 1. VORBEMERKUNGEN 3 2. ABGRENZUNG ZU THEMEN AUSSERHALB DES STRASSENPROJEKTS 3 3. EINWENDUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN 4 4. SCHLUSSBEMERKUNGEN 19

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Seite 3 / 19 1. VORBEMERKUNGEN 1.1 Mitwirkung der Bevölkerung Gemäss § 13 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) sind Strassenprojekte der Bevölkerung vor der Kreditbewilligung zur Stellungnahme zu unterbreiten. Bei Projekten von untergeordneter Bedeutung kann darauf verzichtet werden. Das Projekt wurde vom 22. August bis 22. September 2025 gemäss § 13 StrG öffentlich aufge- legt. Interessierte Personen konnten sich über das geplante Bauvorhaben orientieren und dage- gen Einwendungen erheben. Es sind 28 Schreiben mit verschiedenen Einwendungen eingegangen.

1.2 Stellungnahme des Tiefbauamts zu den Einwendungen Das Tiefbauamt nimmt mit dem vorliegenden Bericht zu den Einwendungen gesamthaft Stel- lung, insbesondere zu den nicht berücksichtigten Einwendungen. Um Mehrfachnennungen zu vermeiden wurde der Bericht thematisch und nicht nach einzelnen Einwendungen gegliedert.

ABGRENZUNG ZU THEMEN AUSSERHALB DES STRASSENPROJEKTS Das Tiefbauamt bedankt sich für das grosse Interesse am Projekt sowie die zahlreichen Hin- weise und Rückmeldungen aus dem Quartier. Der vorliegende Bericht beschränkt sich jedoch auf Einwendungen zu den auflagerelevanten Projektelementen des Strassenprojekts. Diese umfassen die geometrische und gestalterische Ausgestaltung der Strasse, die Verkehrsführung sowie projektbedingte Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke und die Umwelt. Weitere Anliegen, auf welche in diesem Bericht nicht eingegangen wird, sind nachfolgend zu- sammengefasst.

Kommunaler Energieplan Winterthur Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 des Strassengesetzes ist eine Petition mit der Forderung eines Anschlusses ans Wärmenetz zuhanden dem Vorsteher des Departement Technische Betriebe eingereicht worden. Das Quartier ist gemäss kommunalem Energieplan der Stadt Winterthur nicht für einen Anschluss ans Wärmenetz vorgesehen. Teilweise liegt der Projektperimeter in einem für Kleinwärmeverbund geeigneten Gebiet. Die Erschliessung mit Fern- oder Quartierwärme ist nicht Bestandteil des laufenden Verfahrens für eine Neugestaltung der Strassenoberfläche nach Strassengesetz. In der Stadt Winterthur fällt diese Planung in den Zuständigkeitsbereich von Stadtwerk. Die Einwendungen/Hinweise wurden dorthin weitergeleitet. Bei Interesse an der Möglichkeit eines Kleinwärmeverbundes können nähere Informationen di- rekt bei Stadtwerk Winterthur, P. Marino per E-Mail Pietro.Marino@win.ch oder unter der Tele- fonnummer +41 52 267 41 85 angefragt werden.

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Seite 4 / 19 Gasleitungen Es wird die Frage gestellt, ob die bestehende Gasleitung im Rahmen des Projekts erneuert werde, da die Gasversorgung ab 2033 eingestellt wird. Im Rahmen des vorliegenden Projekts sind keine Massnahmen an den Gasleitungen vorgesehen. Es wird vorgeschlagen das Gasnetz künftig für Wasserstoff zu verwenden. Künftige Energiean- schlüsse seien sicherzustellen. Das Anliegen wird an Stadtwerk Winterthur weitergeleitet.

EINWENDUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN Für eine übersichtliche Gliederung der verschiedenen Einwendungen werden diese in die fol- genden Themen bzw. Unterkapitel eingeordnet: 3.1 Allgemein 3.2 Verkehr und Verkehrsregime 3.3 Parkplätze 3.4 Strassenquerschnitt und Strassengestaltung 3.5 Entsiegelung, Versickerung und Begrünung 3.6 Bauausführung, Betrieb und Unterhalt 3.7 Infrastruktur, Ausstattung und Möblierung

3.1 Allgemein 3.1.1 Allgemeine Rückmeldungen zum Projekt Einwendungen: Die Entsiegelung von befestigten Oberflächen wird ausdrücklich begrüsst. Die vorgesehenen Grünflächen erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität und tragen zur Aufwertung des Quar- tiers bei. Zudem werden die Entsiegelungsmassnahmen als wichtiger Beitrag zur Klimaanpas- sung beurteilt. Die Einführung einer Begegnungszone mit Tempo 20 wird als Massnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität positiv bewertet.

Stellungnahmen: Die positiven Rückmeldungen werden dankend zur Kenntnis genommen.

3.1.2 Grundlagen Einwendungen: Es wird darauf hingewiesen, dass mehrere bestehende Bäume auf Privatgrund in den Planun- terlagen nicht verzeichnet sind.

Stellungnahmen: Die Grundlagen werden in der nächsten Projektphase überprüft und gegebenenfalls ergänzt.

Fazit: Das Projekt wird im Sinne der Einwendung angepasst.

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Seite 5 / 19 3.1.3 Erweiterung Projektperimeter Einwendungen: Der Projektperimeter soll auf die Bachtelstrasse sowie die Loorstrasse ausgeweitet werden. Die Loorstrasse werde als vom Charakter her vergleichbar beurteilt und solle ebenfalls als Begeg- nungszone ausgestaltet werden.

Stellungnahmen: Sowohl die Bachtel- wie auch die Loorstrasse liegen ausserhalb des Projektperimeters. In den beiden Strassen besteht heute kein Erneuerungs- oder Erweiterungsbedarf an den bestehen- den Werkleitungen, wie er in den Strassenzügen innerhalb des Projektperimeters gegeben ist. Eine Instandsetzung und Neugestaltung der Strassenoberfläche ist zum jetzigen Zeitpunkt da- her nicht sinnvoll. Aus diesen Gründen sind die Bachtel- und die Loorstrasse nicht Bestandteil des vorliegenden Projekts. Die Umwandlung der Loorstrasse in eine Begegnungszone ist im vorliegenden Projekt nicht vorgesehen. Die Anfrage wurde jedoch an die zuständige Abteilung Mobilität des Tiefbauamts weitergeleitet, welche das Anliegen prüft und die Anstösser zu gegebener Zeit direkt kontaktiert.

Fazit: Aus oben genannten Gründen wird darauf verzichtet, das Projekt im Sinne der Einwendung an- zupassen.

3.1.4 Verfahren und Rechtsmittel Einwendungen: Es wird nach Rechtsmitteln gefragt, falls sich Anordnung und Ausgestaltung einzelner Projekte- lemente wie Bäume, Mulden, etc. im weiteren Projektverlauf ändern sollten. Zudem wird um eine fristgerechte Bearbeitung der Einwendungen ersucht.

Stellungnahmen: Das Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 des Strassengesetzes wurde auf Basis des Vorprojekts durchgeführt. In der nächsten Projektphase wird dieses Vorprojekt weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Anschliessend folgt für das Bauprojekt das öffentliche Planauflage- und Einspracheverfahren gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes. Während der öffentlichen Planauflage haben die angrenzenden Grundeigentümer:innen die Möglichkeit, Einsprachen gegen das Projekt einzu- reichen. Sie werden schriftlich über den Zeitpunkt der Veröffentlichung informiert. Nach heuti- gem Stand ist die öffentliche Planauflage für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Zusätzlich wird das Projekt, soweit möglich, vor Ort markiert, damit es besser nachvollzogen werden kann. Die Einwendungen, die im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 des Strassengeset- zes eingegangen sind, werden innert der dafür notwendigen Zeit behandelt.

Fazit: Die Einwendungen sind im Projekt bereits berücksichtigt.

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Seite 6 / 19 3.1.5 Aufhebung Verkehrsbaulinie entlang der Schützenstrasse Einwendungen: Entlang der Schützenstrasse ist eine Verkehrsbaulinie eingetragen. Es wird gefragt, ob diese aufgehoben werden könne und ob ein künftiges Näherbauen an den Strassenraum möglich sei.

Stellungnahmen: Baulinien dienen in erster Linie der Freihaltung von Land für Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand. Für Grundeigentümer:innen begrenzen sie den Raum, der ihnen für eine bauliche Ent- wicklung und die Anordnung von Bauten zur Verfügung steht. Deshalb sind Baulinien neben der Infrastruktursicherung immer auch ein städtebauliches und gestalterisches Element der Pla- nung. Im Rahmen des Projekts werden die im Projektperimeter vorhanden Baulinien weder geändert noch aufgehoben.

Fazit: Aus oben genannten Gründen wird darauf verzichtet, das Projekt im Sinne der Einwendung an- zupassen.

3.1.6 Private Bauvorhaben Einwendungen: Es sollen geplante Abstellplatzerweiterungen auf Privatgrund im Projekt berücksichtigt werden.

Stellungnahmen: Liegt zum Zeitpunkt der Planung des Strassenprojekts eine Baueingabe für das private Bauvor- haben vor, können erforderliche Anpassungen am öffentlichen Grund berücksichtigt werden. Andernfalls bleibt das Vorgehen zur heutigen Praxis unverändert. Generell gilt, dass im Zusam- menhang mit einem privaten Bauvorhaben entstehende Anpassungen am öffentlichen Grund von der Bauherrschaft resp. dem Verursacher zu tragen sind.

Fazit: Aus oben genannten Gründen wird darauf verzichtet, das Projekt im Sinne der Einwendung an- zupassen.

3.1.7 Projektkosten Einwendungen: Bemängelt wird, dass das Projekt im Vergleich zu einer reinen Sanierung Mehrkosten von etwa 15% verursache. Zusätzlich wird auf langfristige Mehrkosten für Pflege, Unterhalt und Bewässe- rung hingewiesen.

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Seite 7 / 19 Stellungnahmen: Quartierstrassen weisen oft erhebliches Potenzial zur Entsiegelung, Begrünung und Neugestal- tung im Sinne der Koexistenz von motorisiertem Verkehr und Fuss- und Veloverkehr auf. Mit der Verordnung über die Umwandlung von Strassenflächen in Flächen für Bäume und in Grün- flächen ist die Verpflichtung gegeben, die Strassenräume umzuwidmen. Dieses Projekt sieht vor, eine zeitgemässe Oberflächengestaltung nach den aktuellen Vorgaben und Zielen umzu- setzen und die Pflicht zur Umwidmung zu erfüllen. Im Projektperimeter können Ziele des „Schwammstadtkonzeptes“ umgesetzt werden. Des Wei- teren können Grünflächen mit Bäumen oder Stauden geschaffen werden. Insgesamt können rund 1'540 Quadratmeter der heutigen Strassenfläche entsiegelt werden. Durch die Projek- tumsetzung entsteht ein Mehrwert für die Bevölkerung und die Umwelt. Mit der Erstellung der Grünflächen wird auch deren künftiger Unterhalt durch die Stadtverwal- tung (Stadtgrün) berücksichtigt. Baumpflanzungen und Grünflächen werden, analog zu den üb- rigen Strassenflächen, bedarfsgerecht bewirtschaftet, wobei der Unterhaltsaufwand möglichst gering gehalten wird.

Fazit: Aus oben genannten Gründen wird darauf verzichtet, das Projekt im Sinne der Einwendung an- zupassen.

3.1.8 Entschädigungen Einwendungen: Es werden Missstände aus einem vergangenen Projekt im Quartier aufgelistet und nach Ent- schädigung dafür gefragt.

Stellungnahmen: Die Einwendung ist nicht Gegenstand des Mitwirkungsverfahrens nach § 13 StrG dieses Projek- tes.

Fazit: Aus oben genannten Gründen wird darauf verzichtet, das Projekt im Sinne