Schleswig-Holsteinische Familiengerichte übertrugen elterliche Sorge; Anstieg um 21% gegenüber Vorjahr
Sorgerecht in Schleswig-Holstein 2025 - Statistik Nord
Zahl der Sorgerechtsübertragungen auf 479 gestiegen
Statistik informiert … Nr. 132
Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2025 für 479 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind 83 Fälle oder 21 Prozent mehr als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord.
In 53 Prozent erfolgte eine vollständige und bei 47 Prozent eine nur teilweise Sorgerechtsübertragung.
Bei 31 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 39 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 30 Prozent.
Hinweise: Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt bzw. eine dritte Person übertragen werden.
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