Jugendämter in Sachsen-Anhalt melden 2025 akute Kindeswohlgefährdungen; 981 akute Fälle gegenüber Vorjahr um 17 weniger

Pressemitteilung vom 06.08.2026, 2025 leichter Rückgang der Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen

Nr. 206/2026 Halle (Saale), 6. August 2026 2025 leichter Rückgang der Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen • Jugendämter in Sachsen-Anhalt meldeten 7 407 Gefährdungseinschätzungen • Akute Kindeswohlgefährdungen traten am häufigsten bei Säuglingen und Kleinkindern im 1. Lebensjahr auf • Mehrzahl der Verfahren durch Polizei bzw. Justizbehörden initiiert Halle (Saale) – 2025 meldeten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt insgesamt 7 407 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Damit stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 14,7 % (+947 Fälle). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, reduzierte sich die Anzahl der Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten Kindeswohlgefährdung leicht auf 981 Verfahren (-17 Fälle). Die Anzahl der Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden, blieb nahezu unverändert bei 877 Verfahren (+2 Fälle). Gegenüber dem Vorjahr stellten die Jugendämter 3 325 Verfahren (+360 Fälle) keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Unterstützungsbedarf wurde 2 224 Mal (+602) festgestellt. Akute Kindeswohlgefährdungen am häufigsten bei Kindern im Alter von unter einem Jahr Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden bei Kindern im Alter von unter einem Jahr registriert (118 Fälle). Dabei war Vernachlässigung die häufigste Form der akuten Kindeswohlgefährdung unter Säuglingen und Kleinkindern (91 Fälle). In dieser Altersgruppe und auch bei den Gefährdungseinschätzungen insgesamt (3 666 Mädchen; 3 741 Jungen) war das Geschlechterverhältnis relativ ausgeglichen. Mehrzahl der Verfahren durch Polizei bzw. Justizbehörden initiiert Verfahren wurden 2025 am häufigsten durch die Polizei/Justizbehörden (2 272 Fälle), anonym (1 235 Fälle) sowie durch die Schule (650 Fälle) und Bekannte bzw. Nachbarn (561 Fälle) initiiert. In den meisten Fällen gab es zum Zeitpunkt des Verfahrens zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung keine Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (69,3 %). Bei 30,7 % wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits Leistungen wahrgenommen. Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Pressesprecherin PRESSEMITTEILUNG Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Internet: https://statistik.sachsen- anhalt.de E-Mail: pressestelle@ statistik.sachsen-anhalt.de

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Anzeichen für Vernachlässigung häufigste Art der Kindewohlgefährdung Bei Feststellung einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung handelte es sich am häufigsten um Anzeichen für Vernachlässigung des Kindes bzw. Jugendlichen (852 Fälle), gefolgt von körperlicher (256 Fälle) und psychischer Misshandlung (243 Fälle). Unter den registrierten Fällen wurde mit 100 Fällen am seltensten sexuelle Gewalt als Art der Kindeswohlgefährdung angegeben. Die meisten Verfahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet Die meisten Verfahren wurden 2025 wie auch in den Vorjahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet (1 910 Fälle), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg (1 380 Fälle) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz (629 Fälle). Methodische Hinweise: Die Angaben stammen aus der Statistik über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen. Weitere Informationen: Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Die lange Zeitreihe oder die Basisdaten zum Thema Kindeswohlgefährdung können über die Tabellen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (22518) in der Datenbank GENESIS- Online abgerufen werden.

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Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Sachsen-Anhalt nach dem Ergebnis des Verfahrens und der bekannt machenden Institution oder Person Jahr Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls ins- gesamt davon nach Ergebnis des Verfahrens darunter nach der bekannt machenden Institution oder Person akute Kindes- wohlge- fährdung latente Kindes- wohlge- fährdung keine Kindes- wohlge- fährdung aber Hilfebedarf keine Kindes- wohlge- fährdung und kein Hilfebedarf Polizei/ Gericht/ Staats- anwaltschaft Bekannte/ Nachbarn Anonyme Meldung Schule

2025 7 407 981 877 3 325 2 224 2 272 561 1 235 650 2024 6 460 998 875 2 965 1 622 1 834 619 945 662 2023 6 161 1 143 761 2 486 1 771 1 607 553 872 586 2022 4 809 933 497 1 990 1 389 995 452 883 445 2021 5 036 686 638 2 125 1 587 873 517 913 368 2020 4 708 724 550 1 850 1 584 649 517 1 043 346 2019 3 624 558 426 1 394 1 246 392 353 733 314 2018 3 235 475 378 1 166 1 216 402 345 676 244 2017 3 467 573 478 1 241 1 175 360 433 625 313 2016 2 557 391 324 890 952 256 336 469 164 2015 2 475 408 384 798 885 244 291 484 149 2014 2 725 372 317 890 1 146 256 371 560 215 2013 2 438 374 331 788 945 213 285 506 181 2012 2 315 374 339 703 899 184 288 498 150