---
title: "Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt vorsorgliche Vermessungsarbeiten an der Leinebrücke in Freden (L 487); Motorverkehr bleibt gesperrt."
sdDatePublished: "2026-08-06T09:12:00Z"
source: "https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/leinebrucke-freden-l-487-vorsorgliche-vermessungsarbeiten-252906.html"
topics:
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
  - name: "road incident"
    identifier: "medtop:20000166"
locations:
  - "Lower Saxony"
---


Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt vorsorgliche Vermessungsarbeiten an der Leinebrücke in Freden (L 487); Motorverkehr bleibt gesperrt.

Leinebrücke Freden (L 487): Vorsorgliche Vermessungsarbeiten | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Leinebrücke Freden (L 487): Vorsorgliche Vermessungsarbeiten

Voraussichtlich am Donnerstag, den 6. August, führen Vermesser der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Bereich der Leinebrücke in Freden (L 487) Vermessungsarbeiten durch. Diese Arbeiten dienen der Erhebung von Grundlagendaten für Planungen bezüglich eines Ersatzes der vorhandenen Leinebrücke.

In diesem Zuge wird zunächst der unmittelbare Bereich der Bestandsbrücke vermessungstechnisch erfasst. Um gegebenenfalls weitere Varianten prüfen zu können, wird der Messbereich möglicherweise ausgeweitet. Dies ergibt sich jedoch erst im Zuge der weiteren Planungen und Abstimmungen.

Die Landesbehörde weist darauf hin, dass diese Geländevermessung abzugrenzen ist von den durchgeführten Detailmessungen an der Brücke, welche rein als Grundlage für die statische Nachrechnung des Bauwerks dienten. Mit den jetzigen Messungen wird noch keine Entscheidung über konkrete bauliche Maßnahmen vorweggenommen. Die Daten werden rein vorsorglich erhoben, um im Falle notwendiger Baumaßnahmen unverzüglich auf eine vollständige Planungsgrundlage zurückgreifen zu können und Verzögerungen durch spätere Nachvermessungen zu vermeiden.

Für den Fuß- und Radverkehr ergeben sich aus den Arbeiten keine Einschränkungen. Für den Kraftverkehr bleibt die Brücke aus Sicherheitsgründen weiterhin gesperrt. Die ausgeschilderten Umleitungsstrecken über Alfeld und Greene sind weiterhin zu nutzen.

Die Landesbehörde wird über die Ergebnisse der laufenden statischen Prüfungen sowie über die daraus resultierenden weiteren Schritte rechtzeitig informieren.

Die Landesbehörde hatte am 4. Juni eine außerplanmäßige Brückenprüfung der Leinebrücke angeordnet, nachdem bei laufenden Sanierungsarbeiten gravierende Schäden an der historischen Bogenbrücke aus dem Jahr 1895 aufgefallen waren. Derzeit läuft die statische Überprüfung der Tragfähigkeit durch spezialisierte Fachleute.