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title: "Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein genehmigte 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Tornesch, Gebiet nördlich der A23 und Ahrenloher Straße"
sdDatePublished: "2026-08-06T12:58:00Z"
source: "https://www.tornesch.de/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Bekanntmachungen/52._%C3%84nderung_des_F-Plans_Genehmigungsbekanntmachung.pdf"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "planning inquiries"
    identifier: "medtop:20000633"
locations:
  - "Pinneberg"
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Uetersen"
  - "Heidgraben"
  - "Moorrege"
  - "Tornesch"
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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein genehmigte 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Tornesch, Gebiet nördlich der A23 und Ahrenloher Straße

Bekanntmachung der Stadt Tornesch

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
der 52. Änderung des Flächennutzungsplans

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig -
Holstein hat die von der Ratsversammlung in der Sitzung am 13.12.2022 beschlossene
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Tornesch aus dem gemeinsamen
Flächennutzungsplan der Städte Tornesch und Uetersen sowie der Gemeinden Heid-
graben und Moorrege für das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von
ca. 370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m mit Be-
scheid vom 22.08.2023 Az.: IV 522-69141/2023, nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans ist in dem nachfol-
gend abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht.

Alle Interessierten können die 52. Änderung des Flächennutzungsplans, die Begrün-
dung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag an im Internet auf der
Homepage des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de > Geoportal > The-
menbereich Bauen einsehen. Zudem ist die Information auch über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich können alle Interessierten die 52. Änderung des Flächennutzungsplans, die
Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Tornesch,
Wittstocker Straße 7, 25436 Tornesch, Zimmer 111, während der Öffnungszeiten für
den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungs-
planänderung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung be-
gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung wird ab dem 06.08.2026 im Internet auf der Homepage der
Stadt Tornesch unter www.tornesch.de > Rathaus und Bürgerservice > Digitaler Ser-
vice > Bekanntmachungen veröffentlicht.

Tornesch, 03.08.2026

Stadt Tornesch
Der Bürgermeister

gez. Christopher Radon