ver.di verhandelt ATZ im Telekom-Konzern Deutschland mit Arbeitgeberverband agvcomunity e.V.; ATZ bis 63 Jahre möglich, verlängerte Laufzeit
Altersteilzeit im Telekom Konzern – erweitertes Blockmodell möglich | ver.di
Altersteilzeit im Telekom Konzern – erweitertes Blockmodell möglich
Blockmodell sichern, bevor der Gesetzgeber diese Möglichkeit des früheren Berufsausstieg abschafft
Die Bundesregierung will die Altersteilzeit im Blockmodell abschaffen . Es bliebe nur noch ATZ in Teilzeit – und damit kein früherer Ausstieg mehr.
ATZ-Start: erst ab 58 statt ab 55 Jahren. Das ATZ-Ende fällt mit dem Eintritt in die Regelrente zu-sammen.
ATZ-Modell: nur noch Teilzeit über die gesamte Laufzeit – das Blockmodell entfällt.
Regelaltersgrenze: stufenweise Anhebung zwischen 2031 und 2041 (Zielwert im Modell 67,5), danach Kopplung an die Lebenserwartung.
Besonders langjährig Versicherte: der abschlagsfreie Rentenzugang nach 45 Jahren soll wegfallen.
Langjährig Versicherte: frühester Rentenbeginn steigt von 63 auf 64 Jahre – weiter mit Abschlägen und ebenfalls an die Lebenserwartung gekoppelt. Der Zugang wäre jahrgangsabhängig bis 65.
Was das für dich bedeuten würde
Ein Frühausstieg wäre nur noch mit Abschlägen möglich.
ATZ wäre kein sicherer früherer Ausstieg aus dem Berufsleben mehr.
Was wir tariflich erreicht haben
Die Ergänzungsvereinbarung zum Tarifvertrag Altersteilzeit zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband agvcomunity e.V. öffnet ein zusätzliches Zeitfenster:
Die Altersteilzeit ist nun bis zum 63. Lebensjahr bzw. bis zum frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenzugang möglich, mit einer verlängerten Laufzeit.
Freiwilligkeit: es bleibt bei der beidseitigen Freiwilligkeit beim Abschluss eines ATZ-Vertrages
Konzernweit: alle Gesellschaften, auf die sich der Verbands-TV ATZ erstreckt – nicht nur OSD
Aufstockung ungekürzt: die Aufstockungsbeträge laufen über die gesamte, jetzt längere Laufzeit einschließlich der verlängerten Ausgleichsphase; keine Kürzung, kein Deckel.
Nur Blockmodell: das Teilzeitmodell (§ 4, Abs. 3 TV ATZ) ist ausdrücklich nicht erfasst
Fristen: ATZ-Vereinbarung muss 30. November 2026 abgeschlossen sein und das ATZ-Verhältnis muss spätestens am 1. Dezember 2026 begonnen werden. Achtung: Die Unternehmen setzen für ihre internen Antragsverfahren eigene, frühere Fristen.
Abfindungsoptionen werden arbeitgeberseitig festgelegt und mit bis zu 1,5 Jahresentgelten in den Unternehmen angeboten. Einzelheiten und Stichtage kommunizieren die Unternehmen, da diese in den Gesellschaften unterschiedlich ausgestaltet werden. Hier sind die jeweiligen Optionen im Unternehmen zu erfragen.
Tariflich Beschäftigte im Geltungsbereich des Verbands-TV ATZ
Beginn des ATZ-Verhältnisses spätestens am 1. Dezember 2026
Im Anschluss an die ATZ keine abschlagsfreie Rente
Passivphase = frühestmöglicher Renteneintritt (derzeit 63)
Und wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter erhöht?
Bei der Rentenreform 2007 blieb für bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge das bei Vertragsabschluss geltende Renteneintrittsalter gesichert. Wir setzen uns als ver.di im Gesetzgebungsverfahren ebenso wie der Tarifpartner dafür ein, dass es auch diesmal einen solchen Vertrauensschutz gibt und damit deine vereinbarten Konditionen unverändert bleiben.
Diese Vereinbarung ist am Verhandlungstisch entstanden. Solche Ergebnisse gibt es, weil Beschäftigte organisiert sind.