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title: "Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung zum Aufbaumodul Berufliche Orientierung in Bayern Gymnasien und Kollegs; Gilt ab 1. September 2026."
sdDatePublished: "2026-08-06T09:30:00Z"
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  - name: "education policy"
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Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung zum Aufbaumodul Berufliche Orientierung in Bayern Gymnasien und Kollegs; Gilt ab 1. September 2026.

Änderung der Bekanntmachung über das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs

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Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 319
5. August 2026
2235.1.1.1-K
Änderung der Bekanntmachung über das Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung
in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen Gymnasiums sowie in den
Jahrgangsstufen II und III des Kollegs
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Juli 2026, Az. VI.9-BS5610/14/8
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das
Aufbaumodul zur beruflichen Orientierung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des neunjährigen
Gymnasiums sowie in den Jahrgangsstufen II und III des Kollegs vom 12. April 2023
(BayMBl. Nr. 193), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. Januar 2026 (BayMBl. Nr. 44)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift wird die Angabe „neunjährigen“ gestrichen.
1.2
In der Präambel wird in Satz 1 die Angabe „neunjährigen“ gestrichen.
1.3
In Nr. 3 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt gefasst:
„3Ein hierfür konzipiertes Angebot wird den Schulen auf der BayernCloud Schule (ByCS)-
Lernplattform zur Verfügung gestellt. 4Schulen, die die BayernCloud Schule nicht nutzen, können
eine Zusammenstellung von im Lernplattform-Kurs enthaltenen Links und Materialien beim
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung anfordern.”
1.4
Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
„8.
Geltungsbereich
Diese Bekanntmachung gilt für die Schularten Gymnasium und Kolleg.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor

BayMBl. 2026 Nr. 319
5. August 2026
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