Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ändert Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung in Bayern; Prüfer ersetzt Rechnungsprüfungsbeamte ab 1. September 2026
Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung
Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 318 5. August 2026 2023-I Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 9. Juli 2026, Az. B4-1517-2-10 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung (VVKommPrV) vom 26. November 1981 (MABl. S. 740), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.1 Die Verwaltungsvorschriften zu §§ 9 und 10 werden wie folgt geändert: 1.1.1 In den Nrn. 4, 7 Satz 1 und Nr. 8 wird jeweils die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamten“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt. 1.1.2 In Nr. 9 Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt. 1.1.3 Nr. 11 wird wie folgt geändert: 1.1.3.1 In Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ und die Angabe „staatliche Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes der allgemeinen inneren Verwaltung“ durch die Angabe „Beamtinnen und Beamte, die in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind oder Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt“ ersetzt. 1.1.3.2 In Satz 4 wird die Angabe „in zweifacher Fertigung“ gestrichen. 1.1.4 In Nr. 15 Satz 2 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamter“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt. 1.2 In der Anlage wird in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a die Überschrift der Spalte 4 wie folgt gefasst: „Besoldungs-/Vergütungsgruppe“. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft. Dr. Erwin L o h n e r Ministerialdirektor
BayMBl. 2026 Nr. 318 5. August 2026 Seite 2 von 2 Impressum Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de ISSN 2627-3411 Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.