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title: "Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ändert Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung in Bayern; Prüfer ersetzt Rechnungsprüfungsbeamte ab 1. September 2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:30:00Z"
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ändert Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung in Bayern; Prüfer ersetzt Rechnungsprüfungsbeamte ab 1. September 2026

Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung

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Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 318
5. August 2026
2023-I
Änderung der Verwaltungsvorschriften zur
Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 9. Juli 2026, Az. B4-1517-2-10
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die
Verwaltungsvorschriften zur Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung (VVKommPrV) vom
26. November 1981 (MABl. S. 740), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2018
(BayMBl. 2019 Nr. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Verwaltungsvorschriften zu §§ 9 und 10 werden wie folgt geändert:
1.1.1
In den Nrn. 4, 7 Satz 1 und Nr. 8 wird jeweils die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamten“ durch
die Angabe „Prüfer“ ersetzt.
1.1.2
In Nr. 9 Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ ersetzt.
1.1.3
Nr. 11 wird wie folgt geändert:
1.1.3.1
In Satz 1 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamte“ durch die Angabe „Prüfer“ und die
Angabe „staatliche Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes der allgemeinen inneren
Verwaltung“ durch die Angabe „Beamtinnen und Beamte, die in der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, für ein Amt ab der
Besoldungsgruppe A 10 qualifiziert sind oder Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener
Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt“ ersetzt.
1.1.3.2
In Satz 4 wird die Angabe „in zweifacher Fertigung“ gestrichen.
1.1.4
In Nr. 15 Satz 2 wird die Angabe „Rechnungsprüfungsbeamter“ durch die Angabe „Prüfer“
ersetzt.
1.2
In der Anlage wird in Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a die Überschrift der Spalte 4 wie folgt gefasst:
„Besoldungs-/Vergütungsgruppe“.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Dr. Erwin L o h n e r
Ministerialdirektor

BayMBl. 2026 Nr. 318
5. August 2026
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