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title: "Stellvertretende Schulleitung (m/w/d) am Deutsch-Französischen Gymnasium Buc, Frankreich; Bewerbungsfrist 4. September 2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:30:00Z"
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  - name: "education"
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  - "Freiburg (im Breisgau)"
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  - "France"
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Stellvertretende Schulleitung (m/w/d) am Deutsch-Französischen Gymnasium Buc, Frankreich; Bewerbungsfrist 4. September 2026

Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen

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Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 322
5. August 2026
Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Juli 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/326/4
Folgende Stelle für eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter (m/w/d)
ist zu besetzen:
Deutsch-Französisches Gymnasium Buc, Frankreich
Besetzungsdatum:
1. Februar 2027
Ende der Bewerbungsfrist:
4. September 2026
Beschreibung der Schule und der Stelle:
Das Deutsch-Französische Gymnasium (DFG) in Buc ist eine staatliche Schule in französischer
Trägerschaft, der auch eine Grundschule angegliedert ist (Klassenstufen 1 bis 12; Schülerzahl: 940). Die
Schule ist Teil eines Netzwerks von derzeit fünf Deutsch-Französischen Gymnasien, die auf der Grundlage
eines binationalen Vertrages mit dem Deutsch-Französischen Abitur einen besonderen Abschluss vergeben.
Daher besteht eine enge Kooperation mit den anderen Deutsch-Französischen Gymnasien in Freiburg,
Saarbrücken, Hamburg und Straßburg. Die stellvertretende deutsche Schulleitung leitet die deutsche
Abteilung und unterstützt die von den französischen Behörden bestellte französische Schulleitung in allen
Belangen. Dafür sind eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowie ein tiefes Verständnis für
organisatorische Abläufe zwingend erforderlich. Zudem wird Eigenständigkeit und in Absprache mit der
französischen Schulleitung Verantwortungsübernahme bei allen schulischen Prozessen erwartet. Die
deutsche stellvertretende Schulleitung repräsentiert zudem das DFG Buc und damit die deutsche
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) auch nach außen hin in besonders exponierter Weise.
Ihr Profil:
–
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II mit mindestens einem der im deutsch-französischen Abitur
unterrichteten Fächer
–
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
erwartet:
–
Leitungserfahrung (mindestens drei Jahre erfolgreiche Tätigkeit auf der derzeitigen Leitungsposition im
Inlandsschuldienst vor Dienstantritt)
–
Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
–
umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von Abiturprüfungen
–
Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
–
sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache (mindestens B2-Niveau, idealerweise Fakultas für
Französisch)
–
hohe Einsatzbereitschaft
–
hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, überdurchschnittliche interkulturelle Kompetenz

BayMBl. 2026 Nr. 322
5. August 2026
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–
betriebswirtschaftliches Verständnis
–
Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu agieren
–
Kenntnisse des französischen Bildungssystems
–
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
freut sich ergänzend über:
–
Erfahrungen im Auslandsschuldienst
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA)
bietet Ihnen:
–
Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und
Fortbildungsangebote
–
schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
–
Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im
Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont,
dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht,
Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit
Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den
gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de
– Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden:
https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/frontend/ZfA-2025-0014-D/dashboard.html
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf
und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der
Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können
berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über
das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige
Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor

BayMBl. 2026 Nr. 322
5. August 2026
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Impressum
Herausgeber:
Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München
Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de
Technische Umsetzung:
Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Druck:
Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech
Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de
ISSN 2627-3411
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen:
Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der
Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete
Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den
Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.