Kantonsrat des Kantons Zürich beschließt Teilrevision des kantonalen Richtplans in Zürich; Stauentlastung durch Netzergänzungen priorisiert
Kantonaler Richtplan (mit Kartenausschnitten) - Verkehr
1 Kanton Zürich Kantonsrat Kantonaler Richtplan Richtplantext (mit Kartenausschnitten) Teilrevision 2022 Kapitel 4: Verkehr 6013a Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans vom 29. Juni 2026 (Festsetzung)
2 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026 Lesehilfe Richtplantext Text Richtplantext neu Text Richtplantext gestrichen Abbildungen und Kartenausschnitte
Vorhaben neu / Änderung Vorhaben
Vorhaben gestrichen Hinweis Anpassungen aus laufenden, aber noch nicht durch den Kantonsrat festgesetzten Teilrevisionen sind bereits enthalten und werden in grauer Schrift dargestellt. Eine Übersicht über den Stand dieser Teilrevisionen findet sich unter www.zh.ch/richtplan. Vorhaben, die in der Zwischenzeit verwirklicht wurden, werden im Richtplantext nicht mehr aufgeführt. Ihre Darstellung wird in der Richtplankarte von «geplant» zu «bestehend» fortgeschrieben. Kanton Zürich Kantonaler Richtplan www.zh.ch/richtplan
3 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026 Inhalt 4 Verkehr 4.2 Strassenverkehr 5 4.2.1 Ziele 5 4.2.2 Karteneinträge 5 4.2.3 Massnahmen 13 4.3 Öffentlicher Verkehr 14 4.3.1 Ziele 14 4.3.2 Karteneinträge 14 4.3.3 Massnahmen 20 4.6 Güterverkehr 21 4.6.1 Ziele 21 4.6.2 Karteneinträge 22 4.6.3 Massnahmen 27 4.9 Grundlagen 29 Richtplankarte (Kartenausschnitte) 4.2 Strassenverkehr 38 4.6 Güterverkehr 41
Verkehr 4
5 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026 4 Verkehr 4.2 Strassenverkehr 4.2.1 Ziele Das Strassennetz dient sowohl dem motorisierten Individualverkehr, dem strassengebunde nen öffentlichen Verkehr und dem Transport von Gütern wie auch dem Fuss- und Veloverkehr. Zu sammen und in Abstimmung mit dem Schienennetz (vgl. Pt. 4.3) stellt es die Erreichbarkeit der Siedlungsgebiete sicher und verknüpft diese untereinander sowie mit ausserkantonalen Gebieten. Das Strassennetz ist unter dem Gesichtspunkt der Siedlungs- und Landschafts qualität, der Umweltvorsorge, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Standortattraktivität, der Sicherheit und der reibungslosen Verkehrsabwicklung zu erneuern, zu optimieren und zu ergänzen. Netzergänzungen und Ausbauten zur Beseitigung von Stausituationen und zur Ent lastung belasteter Gebiete haben Priorität. Die sichere und umweltverträgliche Nutzung des Strassennetzes ist in erster Linie mit orga nisatorischen Massnahmen zu gewährleisten. Zur Steigerung der Lebensqualität sind Entlas tungen von Wohngebieten zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern. Der Durchgangsverkehr ist konsequent auf das übergeordnete Strassennetz zu lenken und allfällige Stauräume sind möglichst ausserhalb empfindlicher Gebiete anzuordnen. Wo erforderlich, ist die intermodale Gesamtleistung durch Kapazitätserweiterungen für den motorisierten Individualverkehr und den strassengebundenen öffentlichen Verkehr zu steigern. Der langfristigen Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur wird bei der Planung von künftigen Infra strukturvorhaben Rechnung getragen. Die entsprechenden Interventionszeiträume sowie die dafür notwendigen Mittel werden mit den Neubauvorhaben koordiniert. Neu- und Ausbauten von Strassen haben sich in ihrer Erschliessungswirkung am bestehenden Siedlungsgebiet zu orientieren und zusammenhängende Naherholungsräume zu schonen. 4.2.2 Karteneinträge In der Richtplankarte sind Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen abschliessend festge legt. Während bei Hochleistungsstrassen die möglichst sichere und reibungslose Bewältigung des Verkehrs im Vordergrund steht, sind an Hauptverkehrsstrassen Gestaltungsmassnahmen zur Verbesserung der Siedlungsqualität vorzusehen, soweit die Verkehrsbelastung das zulässt. Hochleistungsstrassen sowie Hauptverkehrsstrassen, die als national bedeutende Verbindungs achsen gelten, sind gemäss Abb. 4.1 als Nationalstrassen vorzusehen. Die Übernahme in das Nationalstrassennetz setzt die Aufnahme in den entsprechenden Netzbeschluss des Bundes voraus. Die Zuordnung und Funktion der Strassen wird wie folgt festgelegt: Allgemein Organisatorische Massnahmen Langfristige Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur Zuordnung und Funktion der Strassen 4.2
6 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026 4.2 Strassenklassierung Funktion Instrument für Festlegung Hochleistungsstrassen (HLS) Übergeordnete Achsen mit hoher Leistungsfähigkeit: • Möglichst sichere und reibungslose Bewältigung des MIV; • Umfassende Lärmschutzmassnahmen im Bereich von Wohngebieten. Kantonaler Richtplan (Für Nationalstrassen ist zudem die Aufnahme in den Netz- beschluss des Bundes erforderlich) Hauptverkehrsstrassen (HVS) Wichtige Achsen, die zusammen mit den HLS das übergeordnete Strassennetz bilden: • Kanalisieren des Verkehrs möglichst abseits lärmemp findlicher Nutzungen; • Strassenraum dient MIV, ÖV, Fuss- und Veloverkehr; • Gestaltungsmassnahmen zur Verbesserung der Sied lungsqualität. Verbindungsstrassen Anbindung von Siedlungsgebieten und Erholungs schwerpunkten an das übergeordnete Strassennetz: • Siedlungsorientierte Strassenraumgestaltung. Regionaler Richtplan Zur vorsorglichen Trasseesicherung wurden insgesamt mehr Strassenbauvorhaben in den Richtplan aufgenommen, als innerhalb des Planungshorizonts von 25 Jahren realisiert werden können. Auf Grund begrenzter finanzieller Mittel ist eine Priorisierung der einzelnen Vorhaben unumgänglich. Erste Priorität kommt dabei – neben dem Unterhalt und der Lärmsanierung bestehender Strassen – den vom Bund beschlossenen Hochleistungsstrassen zu, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Netzes erforderlich sind. Um fahrungsstrassen wurden nach Massgabe ihrer Gesamtwirkung im Sinne der Zielsetzungen (vgl. Pt. 4.2.1) priorisiert. Für Neuanlagen werden lediglich die generelle Lage und der voraussichtliche Realisierungs horizont bestimmt. Die konkrete Linienführung und die bauliche Ausgestaltung ist Sache der Projektierung gemäss Strassengesetzgebung. Begleitmassnahmen, die für das Erreichen und dauerhafte Sichern der Entlastungswirkung oder zur Begrenzung negativer Auswirkungen eines Strassenbauvorhabens erforderlich sind, bilden einen integralen Projektbestandteil und sind spätestens mit der Inbetriebnahme der Neuanlage zu realisieren. Mit Neubauvorhaben verknüpfte Abklassierungen von Strassenabschnitten werden in der Karte bezeichnet, soweit sie bereits lokalisiert werden können. In der Richtplankarte sind zudem die Autobahnraststätten gemäss Art. 6 der Nationalstrassen verordnung (NSV) festgelegt. Soweit Strassen der Groberschliessung von öffentlichen Bauten und Anlagen im kantonalen Interesse dienen (vgl. Pt. 6), werden diese ebenfalls im Richtplan festgelegt. Begleitmassnahmen Autobahnraststätten Groberschliessung öffentliche Bauten und Anlagen
7 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026 4.2 Nr. Objekt Strassenklassierung Vorhaben Realisierungs horizont 1a Stadttunnel Zürich, Anschluss Zürich- Brunau–Anschluss Dübendorf-Neuguet Städtische Hochleis tungsstrasse (National strasse / als National strasse vorzusehen) Neubau von 4-streifigem Tunnelmit unterir dischem Halbanschluss inden tiefergelegten Sihlquai (Nr. 5),abzustimmen mit Grundwasser schutz. Keine zusätzlichen Anschlüsse an dasobe rirdische Strassennetz, Halbanschluss Sihlhölzli als solchen beibehalten, Abbruch Sihlhochstras se, stadtverträgliche Begleitmassnahmenund restriktive Parkraumpolitik (vgl. Pt. 4.5.2) kurzfristig, primär weiter zu verfol gen des Vorhaben 1b Seetunnel Zürich, Anschluss Zürich- Brunau–Anschluss Dübendorf-Neuguet Städtische Hochleis tungsstrasse (National strasse / als National strasse vorzusehen) Neubau von 4-streifigem Tunnel, stadtverträgliche Begleitmassnah men und restriktive Parkraumpolitik Ersatzvarian te, falls Nr. 1a nicht realisierbar 1c Seebeckentun nel Zürich Städtische Hochleis tungsstrasse Neubau von Tunnel, um den Grossraum Bellevue zu entlasten; stadtverträgliche Begleit massnahmen, evtl. Parkhaus mit Parkhaus einfahrt beim Kongresshaus, evtl. neue Parkhauseinfahrt zum Opéra-Parkhaus mittelfris tig (Realisierung unabhängig von 1a und 1b) 2 Adlisbergtunnel, Anschluss Zürich- Tiefenbrunnen–Unterir dische Verzwei gung Zürichberg Hochleistungsstrasse (als Nationalstrasse vorzusehen) Neubau von 2-streifigem Tunnel mit Anbindung an den Stadttunnel (Nr. 1a), Begleitmassnahmen mittel- bis langfris tig (bis ca. 2030) 3 A52, Wehren bachtobel- tunnel, Anschluss Zürich-Burgwies– Anschluss Waltikon Hochleistungsstrasse Neubau von 2-streifigem Tunnel mit Anbindung an Adlisbergtunnel (Nr. 2) bzw. Seetunnel (Nr. 1b), Abklassierung Forchstrasse, Begleitmassnahmen langfristig (nach 2035) 4 Lärmsanierung Grünau, Zürich Hauptverkehrsstrasse (Nationalstrasse) Lärmsanierung im Bereich der bestehenden Wohngebiete kurzfristig (bis ca. 2022) 5 Westast Zürich Hauptverkehrsstras se (Nationalstrasse) Ausbau Westast, unterirdischer Halbanschluss Sihlquai, tiefergelegtes Sihlquai und Begleitmass nahmen in Koordination mit Stadttunnel (Nr. 1a) kurz- bis mittel fristig 6 Rosengarten tunnel Zürich Hauptverkehrsstrasse Neubau von mehrstreifigem Tunnel Wipkin gerplatz–Bucheggplatz–Hirschwiesen strasse, Abklassierung Rosengarten- und Bucheggstrasse zwischen Röschibachstras se und Bucheggplatz, Begleitmassnahmen (in Koordination mit Pt. 4.3.2 Nr. 4) kurz- bis mittel fristig 7 A1L, Einhausung Schwamendingen, Zürich Städtische Hochleistungs strasse (Nationalstrasse) Lärmsanierung im Bereich der bestehenden Wohngebiete kurzfristig (bis ca. 2024) 8 Verlängerung Glattal strasse, Zürich Hauptverkehrsstrasse Neubau von 2-streifiger Strasse, Abklassie rung Schaffhauserstrasse (Zürich Seebach und Opfikon), Begleitmassnahmen mittel- bis langfris tig 8 Ausbau Stelzenstras se, Zürich und Opfikon Hauptverkehrsstrasse Ausbau bestehende Stelzenstrasse zwischen Schaffhauser- und Thurgauerstrasse (Zürich- Seebach und Opfikon), Begleitmassnahmen mittel- bis langfristig
8 Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026 Nr. Objekt Strassenklassierung Vorhaben Realisierungs horizont 9 Verlängerung Birchstrasse, Zürich-Seebach Hauptverkehrsstrasse Neubau von 2-streifigem Tunnel, abzustimmen mit Grundwasserschutz, Abklassierung Binzmüh le- und Schaffhauserstrasse, Begleitmassnahmen mittel- bis langfristig 10 A1, Nordumfah rung Zürich (Gubrist), Limmattaler Kreuz– Anschluss Zürich- Seebach Hochleistungsstrasse (Nationalstrasse ) Ausbau auf 6 Fahrstreifen, abzustimmen mit Moorschutz, Ausbau Niederholzstrasse (Weinin gen) als Verbindungsstrasse, Überdeckungen bei beiden Gubristtunnel-Portalen, bei Äbnet (Zürich- Affoltern/Regensdorf, vgl. Pt. 3.9.2 Nr. 4), bei Chöschenrüti (Zürich/Rümlang, vgl. Pt. 3.9.2 Nr. 3) sowie zwischen Anschluss Zürich-Seebach und Stelzen (Opfikon), Begleitmassnahmen Inbetriebnahme 3. Röhre kurzfris tig, anschliessend Instandsetzung
- und 2. Röhre 11 A1, Limmattal, Anschluss Dietikon– Limmattaler Kreuz Hochleistungsstras se (Nationalstrasse) Ausbau auf 8 Fahrstreifen (abzustimmen mit Moorschutz), Überdeckungen im Bereich der Wohn- und Naherholungsgebiete sowie weitere Massnahmen zum grossräumigen Lärmschutz langfristig (nach 2030) 12 Westumfah rung Dietikon Hauptverkehrsstrasse Neubau von 2-streifiger Strasse, Begleit massnahmen in Koordination mit Kt. AG mittel- bis langfristig 13 Ortsdurchfahrt Bickwil, Obfelden Hauptverkehrsstrasse Tieferlegung mit Überdeckung im Kernbereich, Begleitmassnahmen kurzfristig 14 Umfahrung Ottenbach Hauptverkehrsstrasse Neubau von 2-streifiger Strasse, Abklassierung Muri- und Obfelderstrasse, Begleitmassn