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title: "Kantonsrat des Kantons Zürich beschließt Teilrevision des kantonalen Richtplans in Zürich; Stauentlastung durch Netzergänzungen priorisiert"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:50:00Z"
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Kantonsrat des Kantons Zürich beschließt Teilrevision des kantonalen Richtplans in Zürich; Stauentlastung durch Netzergänzungen priorisiert

Kantonaler Richtplan (mit Kartenausschnitten) - Verkehr

1
Kanton Zürich
Kantonsrat
Kantonaler
Richtplan
Richtplantext (mit Kartenausschnitten)
Teilrevision 2022
Kapitel 4: Verkehr
6013a
Beschluss des Kantonsrates
über die Teilrevision des
kantonalen Richtplans
vom 29. Juni 2026
(Festsetzung)

2
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026
Lesehilfe Richtplantext
Text
Richtplantext neu
Text
Richtplantext gestrichen
Abbildungen und Kartenausschnitte

Vorhaben neu / Änderung Vorhaben

Vorhaben gestrichen
Hinweis
Anpassungen aus laufenden, aber noch nicht durch den Kantonsrat festgesetzten Teilrevisionen sind bereits enthalten und
werden in grauer Schrift dargestellt. Eine Übersicht über den Stand dieser Teilrevisionen findet sich unter www.zh.ch/richtplan.
Vorhaben, die in der Zwischenzeit verwirklicht wurden, werden im Richtplantext nicht mehr aufgeführt. Ihre Dar­stellung
wird in der Richtplankarte von «geplant» zu «bestehend» fortgeschrieben.
Kanton Zürich
Kantonaler Richtplan
www.zh.ch/richtplan

3
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026
Inhalt
4
Verkehr
4.2
Strassenverkehr
5
4.2.1
Ziele
5
4.2.2
Karteneinträge
5
4.2.3
Massnahmen
13
4.3
Öffentlicher Verkehr
14
4.3.1
Ziele
14
4.3.2
Karteneinträge
14
4.3.3
Massnahmen
20
4.6
Güterverkehr
21
4.6.1
Ziele
21
4.6.2
Karteneinträge
22
4.6.3
Massnahmen
27
4.9
Grundlagen
29
Richtplankarte (Kartenausschnitte)
4.2
Strassenverkehr
38
4.6
Güterverkehr
41

Verkehr
4

5
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026
4
Verkehr
4.2
Strassenverkehr
4.2.1
Ziele
Das Strassennetz dient sowohl dem motorisierten Individualverkehr, dem strassengebunde­
nen öffentlichen Verkehr und dem Transport von Gütern wie auch dem Fuss- und Veloverkehr. Zu­
sammen und in Abstimmung mit dem Schienennetz (vgl. Pt. 4.3) stellt es die Erreichbarkeit
der Siedlungsgebiete sicher und verknüpft diese untereinander sowie mit ausserkantonalen
Gebieten. Das Strassennetz ist unter dem Gesichtspunkt der Siedlungs- und Landschafts­
qualität, der Umweltvorsorge, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Stand­ort­attraktivität,
der Sicherheit und der reibungslosen Verkehrsabwicklung zu erneuern, zu optimieren und zu
ergänzen. Netzergänzungen und Ausbauten zur Beseitigung von Stausituationen und zur Ent­
lastung belasteter Gebiete haben Priorität.
Die sichere und umweltverträgliche Nutzung des Strassennetzes ist in erster Linie mit orga­
nisatorischen Massnahmen zu gewährleisten. Zur Steigerung der Lebensqualität sind Entlas­
tungen von Wohngebieten zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern. Der Durchgangsverkehr
ist konsequent auf das übergeordnete Strassen­netz zu lenken und allfällige Stauräume sind
möglichst ausserhalb empfindlicher Gebiete anzuordnen. Wo erforderlich, ist die intermodale
Gesamtleistung durch Kapazitätserweiterungen für den motorisierten Individualverkehr und
den strassengebundenen öffentlichen Verkehr zu steigern.
Der langfristigen Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur wird bei der Planung von künftigen Infra­
strukturvorhaben Rechnung getragen. Die entsprechenden Interventionszeiträume sowie die
dafür notwendigen Mittel werden mit den Neubauvorhaben koordiniert. Neu- und Ausbauten
von Strassen haben sich in ihrer Erschliessungs­wirkung am bestehenden Siedlungsgebiet zu
orientieren und zusammenhängende Naherholungsräume zu schonen.
4.2.2
Karteneinträge
In der Richtplankarte sind Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen abschliessend festge­
legt. Während bei Hochleistungsstrassen die möglichst sichere und reibungslose Bewältigung
des Verkehrs im Vordergrund steht, sind an Hauptverkehrsstrassen Gestaltungsmassnahmen
zur Verbesserung der Siedlungsqualität vorzusehen, soweit die Verkehrsbelastung das zulässt.
Hochleistungsstrassen sowie Hauptverkehrsstrassen, die als national bedeutende Verbindungs­
achsen gelten, sind gemäss Abb. 4.1 als Nationalstrassen vorzusehen. Die Übernahme in
das Nationalstrassennetz setzt die Aufnahme in den entsprechenden Netzbeschluss des Bundes
voraus.
Die Zuordnung und Funktion der Strassen wird wie folgt festgelegt:
Allgemein
Organisatorische Massnahmen
Langfristige Erhaltung der
Verkehrsinfrastruktur
Zuordnung und Funktion der
Strassen
4.2

6
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026
4.2
Strassenklassierung
Funktion
Instrument für Festlegung
Hochleistungsstrassen (HLS)
Übergeordnete Achsen mit hoher Leistungsfähigkeit:
•
Möglichst sichere und reibungslose Bewältigung des
MIV;
•
Umfassende Lärmschutzmassnahmen im Bereich von
Wohngebieten.
Kantonaler Richtplan
(Für Nationalstrassen ist zudem
die Aufnahme in den Netz-
beschluss des Bundes
erforderlich)
Hauptverkehrsstrassen (HVS) Wichtige Achsen, die zusammen mit den HLS das
übergeordnete Strassennetz bilden:
•
Kanalisieren des Verkehrs möglichst abseits lärmemp­
findlicher Nutzungen;
•
Strassenraum dient MIV, ÖV, Fuss- und Veloverkehr;
•
Gestaltungsmassnahmen zur Verbesserung der Sied­
lungsqualität.
Verbindungsstrassen
Anbindung von Siedlungsgebieten und Erholungs­
schwerpunkten an das übergeordnete Strassennetz:
•
Siedlungsorientierte Strassenraumgestaltung.
Regionaler Richtplan
Zur vorsorglichen Trasseesicherung wurden insgesamt mehr Strassenbauvorhaben in den
Richtplan aufgenommen, als innerhalb des Planungshorizonts von 25 Jahren realisiert werden
können. Auf Grund begrenzter finanzieller Mittel ist eine Priorisierung der einzelnen Vorhaben
unumgänglich. Erste Priorität kommt dabei – neben dem Unter­halt und der Lärmsanierung
bestehender Strassen – den vom Bund beschlossenen Hochleistungsstrassen zu, die zur
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Netzes erforderlich sind. Um­
fahrungs­strassen wurden nach Massgabe ihrer Gesamtwirkung im Sinne der Zielsetzungen
(vgl. Pt. 4.2.1) priorisiert.
Für Neuanlagen werden lediglich die generelle Lage und der voraussichtliche Realisierungs­
horizont bestimmt. Die konkrete Linienführung und die bauliche Ausgestaltung ist Sache der
Projektierung gemäss Strassen­gesetzgebung. Begleitmassnahmen, die für das Erreichen und
dauerhafte Sichern der Entlastungswirkung oder zur Begrenzung negativer Auswirkungen
eines Strassenbauvorhabens erforderlich sind, bilden einen integralen Projektbestandteil und
sind spätestens mit der Inbetriebnahme der Neuanlage zu realisieren. Mit Neubau­vorhaben
verknüpfte Abklassierungen von Strassenabschnitten werden in der Karte bezeichnet, soweit
sie bereits lokalisiert werden können.
In der Richtplankarte sind zudem die Autobahnraststätten gemäss Art. 6 der Nationalstrassen­
verordnung (NSV) festgelegt.
Soweit Strassen der Groberschliessung von öffentlichen Bauten und Anlagen im kantonalen
Interesse dienen (vgl. Pt. 6), werden diese ebenfalls im Richtplan festgelegt.
Begleitmassnahmen
Autobahnraststätten
Groberschliessung öffentliche
Bauten und Anlagen

7
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026
4.2
Nr.
Objekt
Strassenklassierung
Vorhaben
Realisierungs­
horizont
1a
Stadttunnel Zürich,
Anschluss Zürich-
Brunau–Anschluss
Dübendorf-Neuguet
Städtische Hochleis­
tungsstrasse (National­
strasse / als National­
strasse vorzusehen)
Neubau von 4-streifigem Tunnelmit unterir­
dischem Halbanschluss inden tiefergelegten
Sihlquai (Nr. 5),abzustimmen mit Grundwasser­
schutz. Keine zusätzlichen Anschlüsse an dasobe­
rirdische Strassennetz, Halbanschluss Sihlhölzli
als solchen beibehalten, Abbruch Sihlhochstras­
se, stadtverträgliche Begleitmassnahmenund
restriktive Parkraumpolitik (vgl. Pt. 4.5.2)
kurzfristig, primär
weiter zu verfol­
gen des Vorhaben
1b
Seetunnel Zürich,
Anschluss Zürich-
Brunau–Anschluss
Dübendorf-Neuguet
Städtische Hochleis­
tungsstrasse (National­
strasse / als National­
strasse vorzusehen)
Neubau von 4-streifigem Tunnel,
stadtverträgliche Begleitmassnah­
men und restriktive Parkraumpolitik
Ersatzvarian­
te, falls Nr. 1a
nicht realisierbar
1c
Seebeckentun­
nel Zürich
Städtische Hochleis­
tungsstrasse
Neubau von Tunnel, um den Grossraum
Bellevue zu entlasten; stadtverträgliche Begleit­
massnahmen, evtl. Parkhaus mit Parkhaus­
einfahrt beim Kongresshaus, evtl. neue
Parkhauseinfahrt zum Opéra-Parkhaus
mittelfris­
tig (Realisierung
unabhängig von
1a und 1b)
2
Adlisbergtunnel,
Anschluss Zürich-
Tiefenbrunnen–Unterir­
dische Verzwei­
gung Zürichberg
Hochleistungsstrasse (als
Nationalstrasse vorzusehen)
Neubau von 2-streifigem Tunnel mit Anbindung
an den Stadttunnel (Nr. 1a), Begleitmassnahmen
mittel- bis langfris­
tig (bis ca. 2030)
3
A52, Wehren­
bachtobel-
tunnel, Anschluss
Zürich-Burgwies–
Anschluss Waltikon
Hochleistungsstrasse
Neubau von 2-streifigem Tunnel mit Anbindung
an Adlisbergtunnel (Nr. 2) bzw. Seetunnel (Nr. 1b),
Abklassierung Forchstrasse, Begleitmassnahmen
langfristig
(nach 2035)
4
Lärmsanierung
Grünau, Zürich
Hauptverkehrsstrasse
(Nationalstrasse)
Lärmsanierung im Bereich der bestehenden
Wohngebiete
kurzfristig (bis ca.
2022)
5
Westast Zürich
Hauptverkehrsstras­
se (Nationalstrasse)
Ausbau Westast, unterirdischer Halbanschluss
Sihlquai, tiefergelegtes Sihlquai und Begleitmass­
nahmen in Koordination mit Stadttunnel (Nr. 1a)
kurz- bis mittel­
fristig
6
Rosengarten­
tunnel Zürich
Hauptverkehrsstrasse
Neubau von mehrstreifigem Tunnel Wipkin­
gerplatz–Bucheggplatz–Hirschwiesen­
strasse, Abklassierung Rosengarten- und
Bucheggstrasse zwischen Röschibachstras­
se und Bucheggplatz, Begleitmassnahmen
(in Koordination mit Pt. 4.3.2 Nr. 4)
kurz- bis mittel­
fristig
7
A1L, Einhausung
Schwamendingen,
Zürich
Städtische Hochleistungs­
strasse (Nationalstrasse)
Lärmsanierung im Bereich der bestehenden
Wohngebiete
kurzfristig (bis ca.
2024)
8
Verlängerung Glattal­
strasse, Zürich
Hauptverkehrsstrasse
Neubau von 2-streifiger Strasse, Abklassie­
rung Schaffhauserstrasse (Zürich Seebach und
Opfikon), Begleitmassnahmen
mittel- bis langfris­
tig
8
Ausbau Stelzenstras­
se, Zürich und Opfikon
Hauptverkehrsstrasse
Ausbau bestehende Stelzenstrasse zwischen
Schaffhauser- und Thurgauerstrasse (Zürich-
Seebach und Opfikon), Begleitmassnahmen
mittel- bis
langfristig

8
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022, Beschluss des Kantonsrates vom 29. Juni 2026
Nr.
Objekt
Strassenklassierung
Vorhaben
Realisierungs­
horizont
9
Verlängerung
Birchstrasse,
Zürich-Seebach
Hauptverkehrsstrasse
Neubau von 2-streifigem Tunnel, abzustimmen
mit Grundwasserschutz, Abklassierung Binzmüh­
le- und Schaffhauserstrasse, Begleitmassnahmen
mittel- bis
langfristig
10
A1, Nordumfah­
rung Zürich (Gubrist),
Limmattaler Kreuz–
Anschluss Zürich-
Seebach
Hochleistungsstrasse
(Nationalstrasse )
Ausbau auf 6 Fahrstreifen, abzustimmen mit
Moorschutz, Ausbau Niederholzstrasse (Weinin­
gen) als Verbindungsstrasse, Überdeckungen bei
beiden Gubristtunnel-Portalen, bei Äbnet (Zürich-
Affoltern/Regensdorf, vgl. Pt. 3.9.2 Nr. 4), bei
Chöschenrüti (Zürich/Rümlang, vgl. Pt. 3.9.2 Nr.
3) sowie zwischen Anschluss Zürich-Seebach und
Stelzen (Opfikon), Begleitmassnahmen
Inbetriebnahme
3. Röhre kurzfris­
tig, anschliessend
Instandsetzung
1. und 2. Röhre
11
A1, Limmattal,
Anschluss Dietikon–
Limmattaler Kreuz
Hochleistungsstras­
se (Nationalstrasse)
Ausbau auf 8 Fahrstreifen (abzustimmen mit
Moorschutz), Überdeckungen im Bereich der
Wohn- und Naherholungsgebiete sowie weitere
Massnahmen zum grossräumigen Lärmschutz
langfristig
(nach 2030)
12
Westumfah­
rung Dietikon
Hauptverkehrsstrasse
Neubau von 2-streifiger Strasse, Begleit­
massnahmen in Koordination mit Kt. AG
mittel- bis
langfristig
13
Ortsdurchfahrt Bickwil,
Obfelden
Hauptverkehrsstrasse
Tieferlegung mit Überdeckung im Kernbereich,
Begleitmassnahmen
kurzfristig
14
Umfahrung Ottenbach
Hauptverkehrsstrasse
Neubau von 2-streifiger Strasse, Abklassierung
Muri- und Obfelderstrasse, Begleitmassn