Ratsversammlung der Stadt Plön hat Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse beschlossen; Tritt am 10.07.2026 in Kraft
Zuständigkeitsordnung (in der Fassung des 1. Nachtrages vom 08.07.2026 in Kraft getreten am 10.07.2026) Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Präambel § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) § 3 Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Hauptsatzung) § 4 Inkrafttreten Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat zur inhaltlichen Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse am 04.10.2023 (1. Nachtrag am 01.07.2026) folgende Neufassung der Zuständigkeitsordnung (§ 11 Abs. 2 Hauptsatzung) beschlossen: Präambel In den Ausschüssen sollen generell Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten und entschieden werden. Steuerung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen erfolgen mit Hilfe des Berichtswesens. Daneben sollen zwischen den Ausschüssen und der Verwaltung Kontrakte über die Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen werden. Gleichstellungsfragen sowie die finanziellen Auswirkungen und die Klimarelevanz von Beschlüssen sind in allen Ausschüssen zu berücksichtigen. § 1 Hauptausschuss (§ 9 Hauptsatzung) Aufgaben gem. § 9 der Hauptsatzung, Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Beteiligungsmanagements, Grundsätze zur Führung der städtischen Eigenbetriebe, Regiebetriebe und Gliederungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Entwicklung von Verfahren zur Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und anderen städtischen Vorhaben, die deren Interessen berühren, Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung, Prüfung der Jahresrechnung, Grundsätze der Wirtschaftsförderung, Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Anlagen einschl. möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung imErschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 49 Abs. 3 LBO, Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen, Märkte und Parkplätze sowie Straßen- und Stadtreinigung Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes Wahrnehmung der Angelegenheiten des Tourismus, Wahrnehmung der Angelegenheiten des PlönBads sowie Wahrnehmung der Angelegenheiten des Baubetriebshofes. § 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung) Bereitgestellt am 09.07.2026 Seite 1
Entscheidung über die Aufstellung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung und Vorbereitung der Beschlüsse für die Ratsversammlung im weiteren Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne, Entscheidung über Zulassung von Ausnahmen von den Festsetzungen einer Satzung über die Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB, Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 BauGB, sofern sie nicht durch einen Beschluss des SteP an die Verwaltung übertragen wird und Kontrolle der von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen, Entscheidung über Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, sofern sie nicht durch einen Beschluss des SteP an die Verwaltung übertragen wird und Kontrolle der von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen, Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde gem § 36a BauGB, Entscheidung über Baugebote nach § 176 BauGB, Beschlüsse über den Standort städtischer Bauvorhaben, Festlegung von städtischen Bauprogrammen, städtischen Baumaßnahmen und baulichen Veränderungen für städtische Liegenschaften, Entscheidung über Entwürfe für im Investitionsplan enthaltene Baumaßnahmen, Entscheidung über Anträge und Stellungnahmen zu Plangenehmigungs- und Planfest- stellungsverfahren sowie zu Planungen der Nachbargemeinden, Angelegenheiten der Landes- und Regionalplanung sowie Gemeindegrenzen über-schreitende Planungen, Entscheidungen über Erlaubnisse zur Sondernutzung nach § 21 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Fällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen nach §§ 6, 7 und 8 des Straßen- und Wegegesetzes, außer wenn die Einziehung Folge aus dem Inhalt eines Bauleitplanes oder Planfeststellungsbeschlusses ist, Entscheidung über Verkehrslenkungskonzepte und Verkehrsplanungen, Festlegung von Art und Umfang der Bürgerbeteiligung bei Bau- und Planungsmaßnahmen. Vorbereitung von Verträgen nach Baugesetzbuch, Entscheidung über Planungen und Maßnahmen der Stadtentwicklung, Entscheidung über Umweltverträglichkeitsprüfungen und landschaftspflegerische Begleitpläne zu Anträgen und Stellungnahmen in Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, Entscheidung über Gestaltung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen, Beschlüsse zur Auslegung der Bauleitpläne gem. §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Wahrnehmung von Umweltthemen in Verbindung mit Bauleitplanung sowie der Stadtplanung und - entwicklung. § 3 Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Hauptsatzung) Entscheidungen für den Bereich Bedarfsplanung und Nutzung von Sozial-, Jugend- und Sporteinrichtungen - ausgenommen des PlönBads - sowie außerschulischer Ar-beit von Vereinen und Verbänden Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen an und über die Mitgliedschaft in Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Entscheidungen zur Bedarfsplanung und Gestaltung von Kinderspielplätzen, Entscheidungen über schulische und vorschulische Betreuungseinrichtungen und -angebote, Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen für die Jugendarbeit, Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen an und den Abschluss von Verträgen mit Sportvereinen und Sportverbänden, Entscheidungen zur Bedarfsplanung und Nutzung von Stadtbücherei, Entscheidungen zu Konzepten für kulturelle und touristische (Hinweis: Tourismus künftig im Hauptausschuss) Veranstaltungen, Entscheidungen zu Zuschüssen im kulturellen Bereich, Entscheidungen zur Bedarfsplanung und Nutzung von Hallenbad und (Hinweis: Plön-Bad künftig im Hauptausschuss) Badestellen, Entscheidungen zu Angelegenheiten der Erwachsenenbildung Entscheidungen zu Klimaanpassungsmaßnahmen Entscheidungen zum Umweltschutz Entscheidungen zum Naturschutz Entscheidungen zur Landschaftspflege Entscheidungen zum Gewässerschutz Entscheidungen für den Bereich der Städtepartnerschaften und Patenschaften mit der Marineunteroffiziersschule Plön Vorschläge zur Vergabe von Auszeichnungen, Konzeptionelle Entwicklung der Energieversorgung im Rahmen der Energiewende Seite 2
§ 4 Inkrafttreten Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Plön, den 08.07.2026 Stadt Plön Die Bürgermeisterin
- L. S. – gez. Mira Radünzel - Schneider Veröffentlicht: Plön, den 09.07.2026 Stadt Plön Die Bürgermeisterin
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