Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel

Umweltinspektionsbericht

Bezirksregierung Köln Überwachungsbericht Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0954437 Aktenzeichen Bericht 52.22-2026-0047886-Ü-2.6 Firma Wasserverband Eifel-Rur Standort Hasenfelder Weg, 52428 Jülich Anlage Kläranlage Datum der Abfallstromkontrolle Gesamtaufwand

davon Vor-Ort-Aufwand 23.06.2026 7:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung)

3:15 Stunden (inkl. 2 Stunden Reisezeit) Weitere beteiligte Behörden

A) Überwachungsumfang Angemeldete Überwachung mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Abfallströme (Ein- und Ausgänge). Stichprobenhafte Prüfung der Register für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. B) Grundlage der Überwachung § 47 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträgli- chen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBI. I, S. 212) in derzeit gültiger Fassung. C) Überwachungsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel x geringfügige Mängel

erhebliche Mängel

schwerwiegende Mängel

D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde

Anlage Mängeldefinitionen Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenschein- lich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisions- schreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbe- einträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetz- ten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.