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title: "Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel"
sdDatePublished: "2026-08-07T07:07:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_wasserverband_eifel_rur_20260623.pdf"
topics:
  - name: "waste management"
    identifier: "medtop:20000269"
  - name: "water supply"
    identifier: "medtop:20000270"
  - name: "regulations"
    identifier: "medtop:20000124"
locations:
  - "Köln"
  - "Düren"
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Wasserverband Eifel-Rur überwacht Abfallströme in der Kläranlage Hasenfelder Weg, 52428 Jülich; keine Mängel

Umweltinspektionsbericht

Bezirksregierung Köln
Überwachungsbericht
Beh.-/ASt.-/Anlagennummer
300 / 0954437
Aktenzeichen Bericht
52.22-2026-0047886-Ü-2.6
Firma
Wasserverband Eifel-Rur
Standort
Hasenfelder Weg, 52428 Jülich
Anlage
Kläranlage
Datum der Abfallstromkontrolle
Gesamtaufwand

davon Vor-Ort-Aufwand
23.06.2026
7:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung)

3:15 Stunden (inkl. 2 Stunden Reisezeit)
Weitere beteiligte Behörden
-
A) Überwachungsumfang
Angemeldete Überwachung mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Abfallströme (Ein-
und Ausgänge). Stichprobenhafte Prüfung der Register für gefährliche und nicht gefährliche
Abfälle sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
B) Grundlage der Überwachung
§ 47 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträgli-
chen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012
(BGBI. I, S. 212) in derzeit gültiger Fassung.
C) Überwachungsergebnis
(Mängeldefinitionen siehe Anlage)
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel
x
geringfügige Mängel
-
erhebliche Mängel
-
schwerwiegende Mängel
-
D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde
-

Anlage
Mängeldefinitionen
Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenschein-
lich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisions-
schreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer
angemessenen, vereinbarten Frist.
Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbe-
einträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetz-
ten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah
vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten,
erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel
durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der
Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren.
Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.