Bezirksregierung Köln prüft Palurec GmbH, Hürth; Mängel beseitigt am 10.07.2026

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Bezirksregierung Köln

Umweltinspektionsbericht

Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0012751 / 0100 300 / 0012751 / 0001 Aktenzeichen Bericht 2026-300-0012751-0100/2 vom 05.06.2026 Firma Palurec GmbH, Chemiepark Knapsack Standort Industriestraße 300, 50354 Hürth Anlage 0100 Aufbereitungsanlage Rejectmaterial (Nr. 8.11.2.4 Anhang 1 zur 4. BImSchV)

0001 Ballenlager 1920 t Rejekte (= Input a.d.Aufber. von Getränkekartons in Papierfabriken)-(Nr. 8.12.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 08.04.2026 11:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 3 Stunden Weitere beteiligte Behörden

A) Inspektionsumfang

Unangekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Immissionsschutz, allgemein

Abfall

B) Grundlage der Überwachung

§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsbescheid vom 2019-12-03 Az.: 300-52.0049/18/3.7-böh

C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel

geringfügige Mängel . * Keine Durchsicht ins Betriebstagebuch vor Ort möglich (Mangel nach KrWG, beseitigt am 10.07.2026) erhebliche Mängel . Handhabung der Big Bags auf den Außenflächen (Mangel nach BImSchG) schwerwiegende Mängel . * Eine Anzeige nach § 13 der 42. BImSchV wurde nicht eingereicht (Mangel nach 42. BImSchV, beseitigt am 10.07.2026)

(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)

D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben

Anlage Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.