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title: "Bezirksregierung Köln prüft Palurec GmbH, Hürth; Mängel beseitigt am 10.07.2026"
sdDatePublished: "2026-08-07T08:06:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_palurec_gmbh_20260408.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "business information"
    identifier: "medtop:20000170"
locations:
  - "Bergheim"
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Bezirksregierung Köln prüft Palurec GmbH, Hürth; Mängel beseitigt am 10.07.2026

Microsoft Word - Umweltinspektionsbericht (1).docx

Bezirksregierung Köln

Umweltinspektionsbericht

Beh.-/ASt.-/Anlagennummer
300 / 0012751 / 0100
300 / 0012751 / 0001
Aktenzeichen Bericht
2026-300-0012751-0100/2 vom 05.06.2026
Firma
Palurec GmbH, Chemiepark Knapsack
Standort
Industriestraße 300, 50354 Hürth
Anlage
0100 Aufbereitungsanlage Rejectmaterial (Nr. 8.11.2.4
Anhang 1 zur 4. BImSchV)

0001 Ballenlager 1920 t Rejekte (= Input a.d.Aufber. von
Getränkekartons in Papierfabriken)-(Nr. 8.12.2 Anhang 1 zur
4. BImSchV)
Datum der Umweltinspektion
Gesamtaufwand
davon Vor-Ort-Aufwand
08.04.2026
11:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung)
3 Stunden
Weitere beteiligte Behörden

A) Inspektionsumfang

Unangekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt
Immissionsschutz, allgemein

Abfall

B) Grundlage der Überwachung

§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Genehmigungsbescheid vom 2019-12-03 Az.: 300-52.0049/18/3.7-böh

C) Inspektionsergebnis
(Mängeldefinitionen siehe Anlage)
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel

-
geringfügige Mängel
. * Keine Durchsicht ins Betriebstagebuch vor Ort möglich
(Mangel nach KrWG, beseitigt am 10.07.2026)
erhebliche Mängel
. Handhabung der Big Bags auf den Außenflächen
(Mangel nach BImSchG)
schwerwiegende Mängel
. * Eine Anzeige nach § 13 der 42. BImSchV wurde nicht
eingereicht (Mangel nach 42. BImSchV, beseitigt am
10.07.2026)

(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)

D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde
Revisionsschreiben

Anlage
Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht
zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel
sind
festgestellte
Verstöße
gegen
materielle
oder
formelle
Anforderungen,
die
zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist
unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die
Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der
Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der
Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.