Bremerhavener Schulamt meldet Schulstart 2026 im Ganztag in Bremerhaven; Unterrichtsversorgung 92 Prozent, unbesetzte Stellen sinken deutlich aktuell.
Schulstart 2026 im Ganztag - Fortschritte bei Lehrkräfteversorgung – Bremerhaven.de
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Schulstart 2026 im Ganztag - Fortschritte bei Lehrkräfteversorgung
Mit dem Ende der Sommerferien starten 1.268 Einschulungskinder in den Bremerhavener Grundschulen und somit 85 Kinder mehr als im Vorjahr (1.183).
Hiervon besuchen 57 Schülerinnen und Schüler die Grundschule in freier Trägerschaft. Entsprechend beträgt die Anzahl der Einschulungsklassen an den städtischen Schulen 56,5. Letztes Jahr wurden 55,5 Klassenverbände eingerichtet, im Schuljahr 2024
25 waren es noch 58,5.
Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I wechseln 1.224 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr: 1.282), von denen 62 Schülerinnen und Schüler Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Somit werden an den städtischen Schulen 53 neue Klassenverbände eingerichtet (Vorjahr: 55).
An die allgemeinbildenden Schulen im Sek-II-Bereich wechseln 577 Schülerinnen und Schüler (Vorjahr: 567) in die E-Phase. Die Zahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler ging im Zeitverlauf hingegen zurück.
Insgesamt werden an den städtischen Schulen zu Beginn des Schuljahres ungefähr 17.500 Schülerinnen und Schüler beschult, davon rund 4.700 an den Grundschulen, 7.000 in der Sekundarstufe 1, 1.500 in der Sekundarstufe 2 (allgemeinbildend) und an den berufsbildenden Schulen, bei denen noch Anmeldungen erfolgen können, rechnet das Schulamt mit ca. 4.300 Schülerinnen und Schülern.
Zudem tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in Kraft, welcher zunächst für den diesjährigen Einschulungsjahrgang gilt und fortlaufend aufwächst. 817 Erstklässlerinnen und Erstklässler sind für den Ganztag angemeldet, was einer Inanspruchnahme von 68 Prozent entspricht.
„Es zeigt sich, dass wir es in allen Schulstufen weiterhin mit beständig hohen Schülerzahlen und zusätzlich nun mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu tun haben, was für uns in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung darstellt“, betont Stadtrat Prof. Dr. Hauke Hilz. „Sowohl die Bereitstellung der erforderlichen Schulraumkapazitäten als auch die Personalakquise verlangt den Mitarbeitenden in der Verwaltung einiges ab“, fährt Hilz fort, gleiches gelte für die Kollegien in den Schulen.
Verbesserte Lehrkräfteversorgung, nahezu Vollversorgung bei nicht unterrichtendem Personal
„Unterm Strich haben wir zum neuen Schuljahr über alle Schulstufen hinweg weiterhin eine Unterrichtsversorgung von unter 100 Prozent (durchschnittlich 92 Prozent), allerdings zeigt die personelle Entwicklung erstmals seit langer Zeit wieder in eine andere Richtung“, betont der Schuldezernent. Der Magistrat verzeichnete mit 111,3 unbesetzten Lehrkräftestellen einen Rückgang des Defizits. Zum Schuljahresbeginn 2025 waren noch 137,92 und 2024 126,53 Stellen nicht besetzt.
Erstmals wurden die bisher mit den Stellen der Pädagogischen Unterrichtshilfen zugeordneten Lehrkräfte (Besetzungsumfang 16 Vollzeitäquivalente (VZE) in den Bereich des unterrichtenden Personals überführt. Ziel dieser Umwandlung ist, die sonderpädagogische Förderung im Förderbereich Geistige Entwicklung (GE) zu stärken. Somit können die multiprofessionellen Teams im Förderbereich GE durch die Einstellung weiterer Professionen (zum Beispiel Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) personell gestärkt werden. Zugleich geht mit dieser Maßnahme der Vorteil einher, dass an der Berufsbildenden Schule Sophie Scholl die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern stattfindet, was die Personalgewinnung perspektivisch erleichtert.
„Dank ihres großen Engagements ist es den Mitarbeitenden im Schulamt gelungen, 74,7 Stellen mit Lehrpersonal zu besetzen“, so Hilz weiter. Dem stehen Abgänge in Höhe von 63,1 Vollzeitäquivalenten gegenüber (Vorjahr: 69,9 VZE). Von den neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen sind 45,9 VZE voll ausgebildete Lehrkräfte. Weitere Beschäftigtengruppen sind Studierende und Quereinsteigende. Weiterhin schwierig gestaltet sich die Suche nach Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit dem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung.
Der Großteil der neu eingestellten voll ausgebildeten Lehrkräfte speist sich aus den Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) an Bremerhavener Schulen (38,8 VZE). „Mit einer Quote von 84,5 Prozent sind die Referendarinnen und Referendare weiterhin unsere wichtigste Quelle, wenn es um voll ausgebildete Lehrkräfte geht“, hebt Hilz hervor und gibt zugleich zu bedenken, dass zum letzten Jahr noch mehr Referendarinnen und Referendare nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes in den Bremerhavener Schuldienst eingetreten sind (44,8 VZE). „Daher darf der Senat trotz der sich in der Stadt Bremen abzeichnenden Entspannung der Personalsituation keine Abstriche bei der Ausbildung von Lehrkräften machen – weder bei den regulär ausgebildeten Lehrkräften, noch bei den Seiteneinstiegen“, fordert Stadtrat Hilz. Ferner weist Hilz darauf hin: „Ich hege keinerlei Zweifel daran, dass der Senator für Kinder und Bildung und das Landesinstitut für Schule (LIS) bei den Referendarinnen und Referendaren weiterhin einen großen Fokus auf Bremerhaven legen.“
Neben den Lehramtsabsolventinnen und -absolventen konnte das Schulamt auch aus anderen Bundesländern voll ausgebildete Lehrkräfte einstellen. „Etwas enttäuscht bin ich, dass aus der Stadt Bremen nur fünf Personen in den Schuldienst in der Seestadt eingetreten sind“, merkt Hilz an. „Wenn es beim Bildungsressort keinen Einstellungsbedarf beziehungsweise keine Lehrkräftestellen gäbe, sähe das sicherlich anders aus“, fährt der Schuldezernent fort. Daher könne er die kürzlich vom Senat beschlossene Schaffung eines Vertretungspools in der Stadt Bremen durchaus nachvollziehen, allerdings fehle es bei dieser Maßnahme bislang an Transparenz, gerade auch was die Finanzierung aus Landesmitteln betrifft. „Ich gehe davon aus, dass der Senat hierzu mit uns in den Austausch geht und wir mittelfristig in vergleichbarem Maße profitieren“, zeigt sich Stadtrat Prof. Dr. Hilz optimistisch.
Da der dargelegte Personalbestand eine Momentaufnahme zum 1. August ist, lohne sich auch ein Ausblick auf die kommenden Monate, so Hilz. „Für unser bewährtes Berufseinsteigendenprogramm (BEP), welches in den Seiteneinstieg mündet, wurden zum 1. Oktober dieses Jahres bislang sechs Personen eingestellt.“ Zudem gehe er davon aus, dass im Verlauf des ersten Schulhalbjahres weitere Einstellungen erfolgen werden, die sich positiv auf die Unterrichtsversorgung auswirken werden, darunter voll ausgebildete Lehrkräfte sowie Referendarinnen und Referendare, die zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung an Bremerhavener Schulen aufnehmen.
Besonders erfreulich sei auch zum diesjährigen Schulstart wieder die Personalsituation beim nicht unterrichtenden pädagogischen Personal (NUPP). Sowohl die originär vom Land finanzierten NUPP-Stellen in Höhe von rund 150 VZE, zu denen Erzieherinnen und Erzieher sowie Mitarbeitende in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern gehören und die überwiegend im Ganztagsbereich eingesetzt werden, als auch die 87 Stellen für pädagogisches Unterstützungspersonal (PUK), die aus Landesmitteln als Kompensation für nicht besetzte Lehrkräftestellen finanziert sind, seien nahezu vollständig besetzt. Auch die 47,75 Stellen in der Schulsozialarbeit seien besetzt beziehungsweise befinden sich gerade im Besetzungsverfahren. Erstmals würden zum Schuljahr 2026
27 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 27 VZE sozialpädagogische Fachkräfte mit der Qualifikation Heilerziehungspflege eingesetzt.
„Das Schulamt macht bei der Personalakquise einen hervorragenden Job und es zeigt sich hier, dass Bremerhavener Schulen attraktive Arbeitsorte für nicht unterrichtendes pädagogisches Personal sind“, verdeutlicht Hilz. „Ich freue mich sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen unsere Schulen in ihrer Multiprofessionalität stärken und zugleich dürfen wir nicht vergessen, dass die pädagogischen Unterstützungskräfte das Defizit bei der Lehrkräfte- und Unterrichtsversorgung abfedern“, setzt der Schuldezernent fort.
Startender Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in Bremerhaven abgesichert
Im Primarbereich wurden im Zuge des Rechtsanspruchs zum Schuljahresbeginn neun weitere Grundschulen in Ganztagsschulen umgewandelt, sodass nun alle Bremerhavener Grundschulen ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot vorhalten. Damit erfüllt die Stadt die Voraussetzungen zur Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs allein durch offene oder gebundene Ganztagsschule. Die Horte wurden zum 31. Juli 2026, abgeschafft. Insgesamt gibt es 27 Ganztagsschulen, von denen 20 auf den Primarbereich und 7 auf den Bereich des Sekundarbereich I entfallen.
Die Schulen bieten den Familien verlässliche Betreuungszeiten sowie ein Betreuungsangebot am Nachmittag. An den gebundenen Ganztagsgrundschulen kann das Nachmittagsangebot aus Unterricht und einem Betreuungsangebot bestehen.
Die für die Durchführung der pädagogischen Betreuung in den Ganztagsschulen zur Verfügung stehenden 150 Vollzeitäquivalenten verteilen sich aufgrund des hohen Anteils an Teilzeitbeschäftigten auf rund 350 Mitarbeitende. Davon entfallen 18,1 VZE auf ehemalige Hortstellen, die nach Auflösung der Horte zum 31. Juli 2026, aus dem Amt für Jugend, Familie und Frauen in den Schulbereich übernommen wurden. Insgesamt wechselten 23 Beschäftigte aus den Horten an die Schulen und verstärken insbesondere die neuen Ganztagsgrundschulen.
Ergänzend konnten durch Neueinstellungen, Stundenaufstockungen sowie Entfristungen weitere Stellen besetzt werden, sodass die personellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs geschaffen wurden.
„Mit dem neuen Schuljahr erreicht Bremerhaven einen bedeutenden Meilenstein in der Weiterentwicklung seiner Bildungslandschaft“, betont Hilz. „Die flächendeckende Einführung des Ganztags an allen Grundschulen schafft die Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs und bietet Kindern verbesserte Bildungs- und Teilhabechancen sowie Familien eine verlässliche Betreuung, mit der sich Beruf und Familie vereinen lässt“, führt der Schuldezernent fort.
Im Übrigen gehört zur Umsetzu