Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Ausgaben für staatliche Werbung in Deutschland; jährliche Aktualisierung der Übersichten
Transparenz über staatliche Werbung des Bundesfinanzministeriums und seines Geschäftsbereichs - Bundesfinanzministerium - Service
Veröffentlichung nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA Bundesministerium der Finanzen Generalzolldirektion Bundeszentralamt für Steuern Informationstechnikzentrum Bund Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Museumsstiftung Post und Telekommunikation Finanzagentur FMS Wertmanagement
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Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ( European Media Freedom Act – EMFA) stärkt die Freiheit, Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien in der Europäischen Union. Es gilt seit dem 8. August 2025 in allen EU -Mitgliedstaaten. Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung ( EU ) 2024
1083 ( EMFA ) verpflichtet Behörden oder öffentliche Stellen dazu, die Verwendung öffentlicher Mittel für staatliche Werbung und Liefer- oder Dienstleistungsaufträge öffentlich zu machen. Ziel ist es, für die Öffentlichkeit Transparenz über staatliche Finanzierungsbeiträge von Medienunternehmen und Plattformen herzustellen und so Rückschlüsse auf eine gegebenenfalls fehlende Unabhängigkeit der Berichterstattung zu ermöglichen.
Die Bundesregierung hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Arbeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Um möglichst viele Menschen im Land zu erreichen, informiert die Bundesregierung zum Regierungshandeln über unterschiedliche Kanäle, Medien und Plattformen und setzt hierfür auch öffentliche Mittel ein. Bei diesen Kommunikationsmaßnahmen im Sinne des verfassungsrechtlichen Informationsauftrages handelt es sich nicht um „Werbung“ im klassischen Sinne, da nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben wird.
Als staatliche Werbung im Sinne des Artikel 25 Absatz 2 EMFA gelten alle bezahlten Kommunikationsmaßnahmen, die eine Behörde oder öffentliche Stelle bei einem Mediendiensteanbieter beziehungsweise bei einer Online -Plattform beauftragt. Dazu zählen insbesondere: Print - und Online -Anzeigen in allen Medien, politische oder gesellschaftliche Kampagnen, Stellenanzeigen und Recruiting -Kampagnen, Radio-, Kino- oder TV-Spots, Social-Media -Kampagnen ( z. B. Sponsored Posts , Reichweitenkampagnen) oder Influencer -Kooperationen.
Veröffentlichung nach Artikel 25 Absatz 2 EMFA
In Umsetzung der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung ( EU ) 2024
1083 ( EMFA ) veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen im Folgenden die Ausgaben für staatliche Werbung für das Ministerium und seinen Geschäftsbereich.
Die Tabellen umfassen jeweils den Berichtszeitraum 8. August bis 31. Dezember 2025 . Die Übersichten werden jährlich aktualisiert.
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