Bundesregierung gibt keine Auskunft zu mutmaßlichem Mossad-Hinweis auf Anschlag in Deutschland; Third-Party-Rule schränkt Auskunft ein

Deutscher Bundestag - Keine Auskunft zu mutmaßlichem Mossad-Hinweis auf Anschlag

Keine Auskunft zu mutmaßlichem Mossad-Hinweis auf Anschlag

SCR) Die Bundesregierung macht keine Angaben dazu, ob und wann der israelische Nachrichtendienst Mossad dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Hinweis auf eine Anschlagsplanung in Deutschland übermittelt hat und ob Mohammad S. darin namentlich benannt wurde. Auch zur möglichen Rolle von Mohammad S. als Quelle des BfV äußert sie sich nicht. Das geht aus ihrer Antwort ( 21

7445 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ( 21

7222 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) hervor. Die Auskunftsverweigerung gelte auch für eine eingestufte Beantwortung. Die Bundesregierung betont, ihre Antworten seien weder als Bestätigung noch als Dementi der von den Fragestellern zugrunde gelegten Sachverhalte zu verstehen.

Bei den Fragen zum Mossad-Hinweis verweist sie auf die sogenannte „Third-Party-Rule“. Informationen ausländischer Nachrichtendienste seien geheimhaltungsbedürftig und dürften ohne deren Freigabe nicht weitergegeben werden.

Auch Fragen der AfD-Fraktion dazu, ob und seit wann der von den Abgeordneten namentlich benannte Mohammad S. als Quelle tätig gewesen sei, wie er gegebenenfalls vergütet oder technisch ausgestattet worden sei und wann und aus welchem Anlass erstmals eine Beendigung seiner Führung als Quelle geprüft worden sei, beantwortet die Bundesregierung unter Verweis auf Staatswohl und Quellenschutz nicht. Solche Angaben könnten Rückschlüsse auf Methoden und Arbeitsweisen des BfV ermöglichen.

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