---
title: "Mobility Solutions Förster UG (haftungsbeschränkt) – öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte, Finanzamt Hoyerswerda; Abholung innerhalb von zwei Wochen"
sdDatePublished: "2026-08-07T12:21:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/213_Hoyerswerda/3213_OEZ_2026-21.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "business finance"
    identifier: "medtop:20000171"
locations:
  - "Hoyerswerda"
  - "Steina"
---


Mobility Solutions Förster UG (haftungsbeschränkt) – öffentliche Zustellung der Verwaltungsakte, Finanzamt Hoyerswerda; Abholung innerhalb von zwei Wochen

Finanzamt Hoyerswerda
Datum
6. August 2026
Geschäftszeichen
3213 / ÖZ / 2026 / 21
Öffentliche Zustellung

Firma / Bezeichnung der juristischen Person
Mobility Solutions Förster UG (haftungsbeschränkt)
letzte bekannte Anschrift
Hauptstr. 128, 01920 Steina

Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet.
Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage-
nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten
anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten juristischen Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

- Bescheid für 2022 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2022 über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages vom 10.08.2026
- Bescheid für 2023 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2024 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2025 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 10.08.2026

- Bescheid für 2022 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2023 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2024 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2025 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 10.08.2026

- Bescheid zum 31.12.2022 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 10.08.2026
- Bescheid zum 31.12.2023 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 10.08.2026
- Bescheid zum 31.12.2024 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 10.08.2026
- Bescheid zum 31.12.2025 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 10.08.2026

- Bescheid für 2021 über Umsatzsteuer und Zinsen vom 10.08.2026
- Bescheid für 2022 über Umsatzsteuer und Zinsen vom 10.08.2026
- Bescheid für 2023 über Umsatzsteuer und Verspätungszuschlag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2024 über Umsatzsteuer und Verspätungszuschlag vom 10.08.2026
- Bescheid für 2025 über Umsatzsteuer vom 10.08.2026

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch-
tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03571 460 2820
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

2

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.