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title: "Stadtverwaltung Freital verlängert Geltungsdauer der Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Freital, Höckendorfer Straße; bis 21.03.2028"
sdDatePublished: "2026-08-07T06:09:00Z"
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topics:
  - name: "construction and property"
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locations:
  - "Freital"
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Stadtverwaltung Freital verlängert Geltungsdauer der Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in Freital, Höckendorfer Straße; bis 21.03.2028

2649_Freital

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital

Elektronische Ausgabe
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe
www.freital.de/amtsblatt
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Freital nach
§ 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
über die Genehmigung einer Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung für das Vorhaben - Neu-
bau Einfamilienhaus mit zwei Stellplätzen - in 01705 Freital, Höckendorfer Straße (alt: Am Graben 41), Flur-
stück Nr. 44/2 (alt: 44) der Gemarkung Somsdorf

Gemäß § 70 Abs. 3 SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zu-
letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird Folgendes be-
kanntgemacht:

Die Stadtverwaltung Freital als sachlich und örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom
4. August 2026 eine Genehmigung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung mit dem Aktenzei-
chen 63/2022/0727/BG im Verfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung mit Bescheid vom 20.03.2023, Aktenzeichen 63/2022/0727/BG wird unter
Verwendung des neuen Aktenzeichens 63/2026/0070/BG für das o. a. Vorhaben bis zum 21.03.2028 verlängert.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
spruch ist bei der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 01705 Freital zu erheben.

Hinweise: Die Zustellung der Genehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) gemäß § 70
Abs. 3 Satz 1 SächsBO wird aufgrund der großen Anzahl von Nachbarn, denen die Genehmigung zuzustellen ist,
durch diese Bekanntmachung ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO. Die Zustellung der Genehmigung an die Nach-
barn gilt mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als bewirkt. Die oben genannte Rechts-
behelfsbelehrung gilt auch gegenüber den Nachbarn. Der vollständige Bescheid und die Verfahrensakte können
im Stadtplanungsamt, Sachgebiet untere Bauaufsichtsbehörde, Dresdner Straße 58, 01705 Freital im Zimmer 313
während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Sprechzeiten: Mo. und Fr.
8:00 bis 12:00 Uhr sowie
Di. und Do.
8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Es ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0351 6476-272 geboten.

Freital, 07.08.2026

Britta Münchow
Sachgebietsleiterin untere Bauaufsichtsbehörde

Nr. e072-2026
7. August 2026

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Elektronische Ausgabe
Herausgeber: Stadtverwaltung Freital
Büro des Oberbürgermeisters
Dresdner Straße 56
01705 Freital
Redaktion/Satz
Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich)
Matthias Weigel
Jona Hildebrandt-Fischer
Telefon: 0351 6476-160/-380
E-Mail: amtsblatt@freital.de