Schwarzentruber Andreas und Astrid Ersatz Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Außen) Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 9.–28.08.2026
gemeinde grosswangen Bekanntmachung Öffentliche Auflage - Bauprojekt Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) wird folgendes Bauvor- haben im ordentlichen Verfahren durchgeführt: Bauvorhaben Bauherrschaft Ersatz Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussen) Schwarzentruber Andreas und Astrid, Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen Grundeigentümer Schwarzentruber Andreas und Astrid, Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen Grundstück Nr. / Lage 1462 / Winkelstrasse 2 Einsprachefrist vom 9. August 2026 bis 28.August 2026 Die Planunterlagen liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur Einsichtnahme auf. Das Baugesuch mit sämtlichen relevanten Plänen kann einverlangt werden und wird elektronisch zugestellt. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während derAuflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates einzureichen. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden. Bauamt Grosswangen \J A M ^ ^ <^ pu-n^ 2: 0 ^ ^ <^ 0 ^ *s’sw p-