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title: "Schwarzentruber Andreas und Astrid Ersatz Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Außen) Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 9.–28.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-07T07:10:00Z"
source: "https://www.grosswangen.ch/files/pdf1/publikation-v24.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "environment"
    identifier: "medtop:06000000"
  - name: "government"
    identifier: "medtop:20000593"
locations:
  - "Lucerne"
  - "Willisau"
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Schwarzentruber Andreas und Astrid Ersatz Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Außen) Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 9.–28.08.2026

gemeinde grosswangen
Bekanntmachung
Öffentliche Auflage - Bauprojekt
Im Sinne von § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) wird folgendes Bauvor-
haben im ordentlichen Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Bauherrschaft
Ersatz Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussen)
Schwarzentruber Andreas und Astrid, Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen
Grundeigentümer Schwarzentruber Andreas und Astrid, Winkelstrasse 2, 6022 Grosswangen
Grundstück Nr. / Lage 1462 / Winkelstrasse 2
Einsprachefrist
vom 9. August 2026 bis 28.August 2026
Die Planunterlagen liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen
zur Einsichtnahme auf. Das Baugesuch mit sämtlichen relevanten Plänen kann einverlangt werden
und wird elektronisch zugestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während derAuflagefrist
schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen,
mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden.
Bauamt Grosswangen
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