Gemeinderat Konstanz beschließt Aufstellung des Bebauungsplans Hafner Muren Nördlich Hafner; Schaffung Planungsrecht für Schule und Pflegeheim

Microsoft Word - Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Hafner Muren Aufstellungsbeschluss.docx

BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ

  • Aufstellungsbeschluss – (reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 16.07.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Nördlich Hafner“ die Aufstellung des Bebauungsplans

„Hafner Muren“

beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt

südöstlich durch den östlich zur Litzelstetter Straße verlaufenden Fuß- und Rad- weg,

südwestlich durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 5261 und

westlich durch den Verlauf des Bettenbergbachs.

In den übrigen Bereichen orientiert sich die Abgrenzung des Geltungsbereichs am Rahmenplan der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und schließt die Baufelder für die weiterführende Schule und das Pflegeheim, interimsweise benötigte Nebenflächen als auch die zukünftigen Flächen des grünen Bands und der Umwelttrasse ein.

Er umfasst die Flurstücke Nr. 5039/Teilgrundstück, 5039/1/Teilgrundstück, 5039/13/Teilgrundstück, 5261/Teilgrundstück, 5262/Teilgrundstück, 5263/Teilgrund- stück, 5265/1/Teilgrundstück, 5528/Teilgrundstück, 5533/Teilgrundstück, 5534/Teil- grundstück, 5535/Teilgrundstück, 5536/Teilgrundstück, 5537/Teilgrundstück, 5538/Teilgrundstück, 5539/Teilgrundstück, 5541/Teilgrundstück, 5542/Teilgrundstück, 5543, 5544, 5545, 5545/1, 5546, 5546/1, 5547, 5548, 5549, 5550, 5551, 5552, 5553, 5553/1/Teilgrundstück, 5555/Teilgrundstück, 5556/Teilgrundstück, 5867/Teilgrund- stück, 5874/Teilgrundstück, 5875/Teilgrundstück,

5876/Teilgrundstück, 5877/Teilgrundstück, 5890/2/Teilgrundstück, 9066/Teilgrundstück, 9067/Teilgrundstück, 9068, 9069/1, 9215/Teilgrundstück, 9217/3, 9218, 9218/1, 9219, 9220, 9221, 9222, 9223, 9226/Teilgrundstück, 9227/Teilgrundstück, 9228/Teil- grundstück, 9229/Teilgrundstück, 9230/Teilgrundstück, 9231/Teilgrundstück, 9233/Teilgrundstück, 9235/Teilgrundstück, 9236/Teilgrundstück, 9237/Teilgrundstück, 9238/Teilgrundstück, 9239/Teilgrundstück und 9240/Teilgrundstück der Gemarkung Konstanz.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dar- gestellt.

signiert von: mit: Claudia Mähliß am: 07.08.2026

Das Plangebiet liegt innerhalb der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Nördlich Hafner“ und stellt einen Teilbereich des Gesamtentwicklungsgebiets dar. Der Bebauungsplan dient somit der Umsetzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Nördlich Hafner“. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung einer weiterführenden Schule und eines Pflegeheims. Die Bedarfe hierfür sind überwiegend gesamtstädtisch begründet, wobei die Gesamtentwicklung „Nördlich Hafner“ das Potential bietet, gesamtstädtisch benötigte soziale Infrastruktur im Rahmen der Gesamtentwicklung zu realisieren.

Dieser Beschluss des Gemeinderats vom 16.07.2026 wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

STADT KONSTANZ

Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Information zu den öffentlichen Bekanntmachungen von Bauleitplänen im Amtsblatt

Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Konstanz erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Stadt Konstanz. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.