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title: "Gemeinderat Konstanz beschließt Aufstellung des Bebauungsplans Hafner Muren Nördlich Hafner; Schaffung Planungsrecht für Schule und Pflegeheim"
sdDatePublished: "2026-08-07T10:07:00Z"
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  - name: "construction and property"
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  - "Konstanz"
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Gemeinderat Konstanz beschließt Aufstellung des Bebauungsplans Hafner Muren Nördlich Hafner; Schaffung Planungsrecht für Schule und Pflegeheim

Microsoft Word - Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Hafner Muren Aufstellungsbeschluss.docx

BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ

- Aufstellungsbeschluss –
(reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 16.07.2026 in öffentlicher Sitzung
aufgrund von § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Nördlich Hafner“
die Aufstellung des Bebauungsplans

„Hafner Muren“

beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt
-
südöstlich durch den östlich zur Litzelstetter Straße verlaufenden Fuß- und Rad-
weg,
-
südwestlich durch den Feldweg mit der Flurstücknummer 5261 und
-
westlich durch den Verlauf des Bettenbergbachs.
-
In den übrigen Bereichen orientiert sich die Abgrenzung des Geltungsbereichs
am Rahmenplan der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und schließt die
Baufelder für die weiterführende Schule und das Pflegeheim, interimsweise
benötigte Nebenflächen als auch die zukünftigen Flächen des grünen Bands
und der Umwelttrasse ein.

Er
umfasst
die
Flurstücke
Nr.
5039/Teilgrundstück,
5039/1/Teilgrundstück,
5039/13/Teilgrundstück, 5261/Teilgrundstück, 5262/Teilgrundstück, 5263/Teilgrund-
stück, 5265/1/Teilgrundstück, 5528/Teilgrundstück, 5533/Teilgrundstück, 5534/Teil-
grundstück,
5535/Teilgrundstück,
5536/Teilgrundstück,
5537/Teilgrundstück,
5538/Teilgrundstück, 5539/Teilgrundstück, 5541/Teilgrundstück, 5542/Teilgrundstück,
5543, 5544, 5545, 5545/1, 5546, 5546/1, 5547, 5548, 5549, 5550, 5551, 5552, 5553,
5553/1/Teilgrundstück, 5555/Teilgrundstück, 5556/Teilgrundstück, 5867/Teilgrund-
stück,
5874/Teilgrundstück,
5875/Teilgrundstück,

5876/Teilgrundstück,
5877/Teilgrundstück,
5890/2/Teilgrundstück,
9066/Teilgrundstück,
9067/Teilgrundstück, 9068, 9069/1, 9215/Teilgrundstück, 9217/3, 9218, 9218/1, 9219,
9220, 9221, 9222, 9223, 9226/Teilgrundstück, 9227/Teilgrundstück, 9228/Teil-
grundstück,
9229/Teilgrundstück,
9230/Teilgrundstück,
9231/Teilgrundstück,
9233/Teilgrundstück, 9235/Teilgrundstück, 9236/Teilgrundstück, 9237/Teilgrundstück,
9238/Teilgrundstück, 9239/Teilgrundstück und 9240/Teilgrundstück der Gemarkung
Konstanz.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dar-
gestellt.

signiert von:
mit:
Claudia Mähliß
am:
07.08.2026

Das Plangebiet liegt innerhalb der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Nördlich
Hafner“ und stellt einen Teilbereich des Gesamtentwicklungsgebiets dar. Der
Bebauungsplan
dient
somit
der
Umsetzung
der
Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Nördlich Hafner“. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung
von Planungsrecht zur Realisierung einer weiterführenden Schule und eines
Pflegeheims. Die Bedarfe hierfür sind überwiegend gesamtstädtisch begründet, wobei
die Gesamtentwicklung „Nördlich Hafner“ das Potential bietet, gesamtstädtisch
benötigte soziale Infrastruktur im Rahmen der Gesamtentwicklung zu realisieren.

Dieser Beschluss des Gemeinderats vom 16.07.2026 wird hiermit gemäß § 2 Absatz
1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

STADT KONSTANZ

Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Information zu den öffentlichen Bekanntmachungen von Bauleitplänen im
Amtsblatt

Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt
Konstanz erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt
der Stadt Konstanz.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.