Technischer und Umweltausschuss der Stadt Konstanz billigt Entwurf des Bebauungsplans Freiflächen-PV Dingelsdorf-Nordwest, Dingelsdorf, nordwestlicher Ortsausgang Richtung Wallhausen; Solarpark speist Nahwärmenetz

(Microsoft Word - 1.4#08.2a_Bekanntmachung BPL (BK-Liste) Veröffentlichung im Internet (reguläres Verfahren); Billigun.dotx)

BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ

  • Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung im Internet – (reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB)

Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 01.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans

„Freiflächen-PV Dingelsdorf-Nordwest, südlich Wallhauser Straße“

und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.

Der Bebauungsplan wird im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsausgang von Dingelsdorf in Richtung Wallhausen und wird begrenzt

nördlich durch die Wallhauser Straße (Teil von L 219) auf Höhe der Bushaltestelle Klausenhorn,

östlich durch einen Teil der Wallhauser Straße (Teil von L 219) sowie Grünflächen,

südlich durch Grünland und einen Feldweg,

westlich durch den Bereich Oberer Krebsgraben.

Er umfasst die Flurstücke Nr. 370, 372/1, 373, 373/1, 373/2, 374, 375, 376, 377 und 378 der Gemarkung Dingelsdorf.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.

signiert von: mit: Claudia Mähliß am: 07.08.2026

Der Bebauungsplan hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (Solarpark) zu schaffen, um damit das Ziel, das geplante Nahwärmenetz in Dingelsdorf mit Elektrizität zu speisen, zu erreichen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbericht insbesondere mit Bestandsplan, Natura- 2000-Vorprüfung, Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Landschaftsschutzgebietsverordnung und artenschutzrechtlichem Gutachten etc.), der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und weitere Unterlagen (unter anderem Blendgutachten und die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) können im Zeitraum

vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, in Raum 5.05 öffentlich ausgelegt. Sie können zudem in der Ortsverwaltung Dingelsdorf während der dort üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bezüglich der einzelnen Schutzgüter/Themenbereiche verfügbar:

Mensch / Gesundheit: Anbauverbotszone, Blendschutz, Busbetrieb; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Artenschutz, Vorkommen geschützter Arten, Brutvögel, Fledermäuse, Standortalternativenprüfung, Gewässerrandstreifen, Gehölzrodungen/ - pflanzungen, Mindestabstände Solarmodule, Anlage von Grünflächen, Baumliste, Biodiversität, Biotopverbund; Fläche: Grünzäsur, Flächenversiegelung, Trafostation, Batteriespeicher, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen; Boden: Bodenschutz, geotechnischer Hinweis; Wasser: Oberflächengewässer, Schadstoffeintrag, Gewässerrandstreifen; Klima und Luft: Kaltluftentstehung, Klimaanpassung, Klimaschutz; Landschaftsbild und Erholung: Landschaftsbild, Naherholung, Zaunanlage/ Einfriedung; Kultur- und Sachgüter: Flurbilanz 2022, archäologische Funde, Regenüberlaufbecken; Wechselwirkungen: Zusammenwirken der Schutzgüter, kumulative Umweltauswirkungen; Natura-2000 / Schutzgebiete: Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet), Landschaftsschutzgebiet, gesetzlich geschütztes Biotop; Eingriffsregelung:

Eingriffsbewertung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, externe Kompensationsflächen, Ökokonto; Ressourcen: erneuerbare Energien; Umweltbericht: Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Prognose und Maßnahmen; Fachgutachten: Artenschutzrechtliches Gutachten, Blendgutachten; Stellungnahmen: Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich.

Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-2714 oder -5568) gebeten.

STADT KONSTANZ

Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Information zu den öffentlichen Bekanntmachungen von Bauleitplänen im Amtsblatt

Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Konstanz erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Stadt Konstanz. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes.